Wem gehört der Mond? 50 Jahre danach
Bis heute ist nicht oder nur unzureichend geregelt, wer was auf dem Mond tun darf. Denn ein Mondvertrag kam bislang nicht zustande. Der Mondvertrag von 1979 ist bis heute ein Entwurf. Wesentliche Raumfahrtnationen haben den Vertrag nicht unterschrieben. Dazu gehören die USA, Russland, China, Japan, Indien. Dort wäre nämlich Bergbau und der Abbau von Ressourcen geregelt. Ohne eine solche Regelung hat zwischenzeitlich ein Wettlauf verschiedener Nationen und Interessengruppen begonnen.
Ein ganz rechtsfreier Rechtsraum ist das Universum allerdings nicht. Es gibt immerhin so etwas wie einen ‚Weltraumvertrag‘. Schon die Überschrift des Vertrages lässt die unendlichen Weiten des Alls erahnen, sie lautet:
Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper.
Steuerfreibeträge im Erbfall
Steuerlich wird eine Erbschaft ähnlich wie eine Schenkung betrachtet. Wer eine Zuwendung erhält, muss den Vermögenszuwachs versteuern. Bei Verwandtschaftsverhältnissen gelten jedoch unterschiedliche Freibeträge:
Für Ehegatten gilt: € 500.000
Für Kinder gilt: € 400.000 (von jedem Elternteil)
Ein Bürge hat kein Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht für Verbraucher gilt nicht für den Bürgen. Das hat der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung klargestellt. Eine Bank hatte einer GmbH einen Kredit in Höhe von 300.000 € gewährt. Der alleinige Gesellschafter der GmbH hatte am Tag des Kreditvertrages auch eine Bürgschaftserklärung über 170.000 € unterzeichnet. Dabei hat ihn die Bank bei der Vertragsunterzeichnung in den Geschäftsräumen der GmbH nicht über ein vermeintliches Widerrufsrecht informiert. Die GmbH wurde später zahlungsunfähig. Nun verlangt die Bank den noch offenen Kredit zurück, indem sie den Bürgen aufgefordert hat, seine Bürgschaft einzulösen.
Erbschein
(1.) Der Erbschein bezeugt das Erbrecht und die Größe von Erbteilen (§ 2353 BGB). Er dient dem Nachweis des Erbrechts, besonders im Grundbuchverkehr. Der Erbschein wird vom Nachlassgericht erteilt.
Mogelpackungen: Durchbruch gegen L’Oreal?
Die Verbraucher Baden-Württemberg wirft L‘Oreal vor, ein Waschgel als Mogelpackung zu vertreiben die Tube steht auf dem Kopf, der Deckel dient zugleich als Standfuß. In der Hälfte der Tube ist Luft. Das wird aber durch einen silbernen Aufdruck auf der Verpackung kaschiert. In den Vorinstanzen hat L‘Oreal noch gewonnen. Der Bundesgerichtshof hat jedoch die Revision zugelassen. Es wäre wünschenswert, wenn irreführende Produkt-Verpackungen (verkaufte Luft) geahndet würden.