Bürgermeister Andreas Damm hat hier verdammt nochmal die Verantwortung
Schwachsinn in Fuldabrück: Radfahrer auf dem neu angelegten Radweg in Fuldabrück kollidieren mit neu angepflanzten Bäumen, wenn sie nicht aufpassen. Schon vom Ansehen ist klar, dass die Verkehrsführung völlig unsinnig ist. Nach dem Bericht der Bild-Zeitung vom 30.3.2025 resümiert der Ex-Bürgermeister zurecht: „Die Maßnahmen hätten beim Bau auf Sinnhaftigkeit überprüft werden müssen“. Hätte er das mal getan. Der neue Bürgermeister Andreas Damm verteidigt sich damit, dass die Planung vor seiner Amtszeit erfolgt sei. Andreas Damm ist jetzt Bürgermeister. Die Straße wurde jetzt fertiggestellt. Der Schwachsinn tritt jetzt zu Tage.
Sehr geehrter Herr Andreas Damm: „Sie sind der Bürgermeister und müssen jetzt reagieren. Planungen und Entscheidungen sind in jeder Phase der Umsetzung auf die Sinnhaftigkeit hin zu überprüfen, je früher umso besser. Man kann sich aber am Ende nicht hinstellen und sagen, das war vor meiner Zeit. Wenn der ehemalige Bürgermeister und der Gemeinderat das abgesegnet haben, muss geprüft werden, inwieweit die Verantwortlichen für eine Umgestaltung und einen Rückbau die Verantwortung und die Kosten tragen müssen. Bis zum Rückbau der Pflanzen tragen Sie, Herr Damm, ab heute die volle Verantwortung, wenn ein Radfahrer verunfallt.“
Immerhin gibt es auf der www.fuldabrueck.de einen "Mängelmelder". Das haben wir getan und bemängelt, dass die Straßenführung in Fuldabrück für Radfahrer unsinning (Mangel 1) und gefährlich (Mangel 2) und wegen der Bäume zudem nicht barrierefrei (Mangel 3) ist. Mal sehen, wie Mängelbehörde reagiert.
Was, wenn der Erblasser dement war?
Wenn ein Erblasser zum Zeitpunkt einer notariellen Beurkundung demenzkrank ist, kann die Erklärung im Nachhinein für nichtig erklärt werden. Notare können nicht immer zweifelsfrei entscheiden, ob eine Person wirklich geschäftsfähig ist. Dazu haben sie zum Einen nicht immer Veranlassung, zum Anderen fehlt dem Notar quasi das Medizinstudium, also das medizinische Fachwissen. Eine notarielle Erklärung kann durchaus im Nachhinein durch ein ärztliches Gutachten wegen angenommener Demenz als nichtig betrachtet werden.
Zu viele machen "blau": Kein Lohn mehr für den ersten Krankheitstag?
Allianz-Chef Oliver Bäte plädiert dafür, dass der erste Krankheitstag nicht mehr vom Arbeitgeber finanziert wird. D den Ausfall muss der Arbeitnehmer dann selbst tragen. In den siebziger Jahren wurde der sogenannte Karenztag abgeschafft. In Schweden, Spanien und Griechenland gibt es ihn noch.
Was dafür spricht, ist so Bäte: „Arbeitgeber zahlen jährlich 77 Milliarden Euro Gehälter für kranke Mitarbeiter. Über die Krankenkassen kommen nochmals 19 Milliarden dazu. Das entspricht in etwa 6 Prozent der gesamten Sozialausgaben. Bei einer Reduktion auf den europäischen Durchschnitt könnte man 40 Milliarden Euro sparen.“ Die Sozialbeiträge in Deutschland laufen weiter aus dem Bruder und das bei einer immer älter werdenden Gesellschaft.
Zum Erbrecht nichtehelicher Kinder
Der für das Erbrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass der in Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19.8.1969 (NEhelG a.F.) festgeschriebene Ausschluss vor dem 1.7.1949 geborener nichtehelicher Kinder vom Nachlass des Vaters für vor dem 29.5.2009 eingetretene Erbfälle weiterhin Bestand hat.
Sollen sich Angeklagte im Prozess selbst äußern?
Die jüngsten Beispiele zeigen es: Eher nein. So war Gil Ofarim schlecht beraten, als er am dritten oder vierten Prozesstag plötzlich ein kurzes schmales Geständnis abgab. Zwar wurde das Verfahren gegen Geldauflage vorläufig eingestellt. Mit dem begründungsarmen Geständnis hat sich der Angeklagte aber dermaßen demontiert, dass er sich hiervon kaum wird erholen können und zudem gegenüber der Hotelgruppe nunmehr einer Millionenklage ausgesetzt sein könnte.
Ebenfalls schlecht beraten oder gar nicht beraten oder gar beratungsresistent ist der ehemalige Nationaltorhüter Jens Lehmann. Der hat sich geäußert und versucht sich im Juristischen. Da wundert es nicht, dass die Boulevardpresse titelt: „Jens Lehmann ging mit der Kettensäge zum Heckenschneiden“. Das wird nicht gut gehen.
Obwohl es eine der Kernaufgaben der Verteidigung ist, wird selbst in großen Prozessen manchmal vernachlässigt, ob und wann der Angeklagte etwas dazu sagt oder ob er sich überhaupt äußert. Die Erfahrung zeigt, dass es in der Regel richtig schlimm wird, wenn sich ein Angeklagter im Strafprozess selbst äußert.