Wer sich in diesen Bereichen nicht selbst ausskennt, sollte sich auch nicht von (selbsternannten) Spezialisten oder Analysten beraten lassen. Hier gilt ganz einfach: Finger weg!

 

Meist sind es Vertriebsgesellschaften oder Einzelberater, die sich als UG, GmbH oder sonstige juristische Person präsentieren, aber dennoch eine One-Man-Show sind. Auf den Internetseiten gibt es bunte Bilder von irgendwelchen Börsen und „Fotos aus der Wirtschaft“. Nicht selten sind Finanzberater angeblich weltweit tätig oder verfügen angeblich über ein globales Netz. Bla bla bla.

 

Wer in solchen Bereichen etwas anlegen will, sollte sich allenfalls an die großen Banken halten, vornehmlich in der Schweiz. Diese haften auch bei groben Fehleinschätzungen und die Bank kann für den Schaden im Zweifel auch aufkommen. Wenn ein Berater auf Sie zukommt, sollten Sie sich immer fragen: Wenn der Berater so clever ist, wie er angibt, warum kümmert er sich dann nicht nur um die Mehrung seines eigenen Vermögens, sondern verwendet erheblich viel Zeit darauf, Geld und Vermögen anderer mit irgendwelchen Tipps zu vermehren?

Wohl meist noch im Jahre 2022 hat der Insolvenzverwalter der P&R Schiffscontainer Heinke im Auftrag der Kanzlei Jaffe in anscheinend unzähligen Fällen die früheren Anleger verklagt, die mit Mietzahlungen bedient worden sind und wirtschaftlich ihr eingesetztes Kapital auf diese Weise zurückerhalten haben. Weil es diese Container anscheinend nicht gab, die Geschäftspraktik wohl als betrügerisch anzusehen ist, sieht der Insolvenzverwalter in der Auszahlung an die Investoren eine Schenkung, die nach § 134 InsO zurückgefordert werden kann. Das Oberlandesgericht Hamm gab dem Insolvenzverwalter in einer Entscheidung Recht. Das Oberlandesgericht Karlsruhe sagt: Keine Schenkungsanfechtung bei Sale-Lease-Back und garantiert Mietzahlungen innerhalb eines Schneeballsystems.

 

Das OLG weist darauf hin, dass die Zahlung des Rückkaufpreises keine Schenkung war, sondern viel mehr Teil der von der Schuldnerin für die zur Verfügungstellung des Kapitals geschuldeten Gegenleistung.

 

Alle lagen daneben, wirklich alle. Keiner hat den Börsencrash kommen sehen, nicht einmal zu Beginn des Jahres 2020. Sämtliche Untergangsszenarien waren jeweils geprägt von Wechselaufforderungen in andere Papiere. Die „Prepper“ unter den Analysten empfahlen Gold, das sich zu dem Zeitpunkt auch schon auf einem hohen Niveau bewegte und auch keine wirkliche Empfehlung war.

 

Für Privatanleger ist die Börse nix. Nach den Rückschlägen in den Jahren 1987, 2000 und 2008 ist die nächste Anlegergeneration vom Börsengeschehen gekillt worden. Vor allem bringt es nichts, auf sogenannte Börsenberater oder Zukunftswarner zu hören. Das wohl einzig Wahre ist, gar nicht erst wieder in diesen Markt einzusteigen. Wer wirklich Geld übrig hat (und nicht, wer es nur geliehen hat), sollte in greifbare lokale Unternehmungen investieren. All business is local.

Das Handelsblatt vom 27.11.2019 berichtet, dass Harald Seiz die Anweisungen der Bundesfinanzaufsicht ganz bewusst nicht beachte, weil er BaFin für unzuständig hält. Das könnte sich als unklug erweisen, denn die Firmenzentrale sitzt letztlich in Stuttgart. Wer ein unerlaubtes Geschäft (weiter) betreibt, macht sich strafbar. Warum lässt Harald Seitz es hierauf ankommen? Ein handfester Grund könnte sein, dass Harald Seitz und seine Firmengruppe die Kundengeschäfte gar nicht mehr rück abwickeln kann, weil das eingenommene Geld (etwa die Hälfte) als Provisionen an die Vertriebsleute ausgeschüttet worden sind und damit gar nicht mehr vorhanden ist. In einem solchen Fall sollte jeder Anleger im eigenen Interesse möglichst schnell selbst Rückabwicklung verlangen.

Der Krypto-Gold-Dealer Harald Seiz hat mit der Karabit Foundation (Sitz in Belize) Ärger mit der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) bekommen. Seine Karabars International GmbH muss die vertriebenen Karat Gold Coins rückabwickeln. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den in Stuttgart ansässigen Geschäftsmann, der vor allem bei Deutschen bereits über 100 Millionen Euro eingesammelt haben soll. Die Frage wird sein: Sind die Anlegergelder noch vorhanden?