Qualifizierter Rangrücktritt
Meist erfolgen Rangrücktritte zur Vermeidung einer bilanziellen Überschuldung (beispielsweise einer GmbH). Eine einfache Rangrücktrittsvereinbarung sieht vor, dass die Forderung hinter die Forderungen aller übrigen Gläubiger zurücktritt. Der Rangrücktritt kann sich sowohl auf gegenwärtige als auch auf zukünftige Forderungen beziehen. Beim qualifizierten Rangrücktritt wird gefordert, dass der Rücktritt hinter dem Rang des Eigenkapitals erfolgt. Die Forderung darf daher nur aus dem frei verfügbaren Jahres- und Liquidationsüberschuss und auch nur nach Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger und gleichrangig mit den Einlagerückgewähransprüchen von Mitgesellschaftern erfüllt werden. Der Rangrücktritt führt auch nicht zum Erlöschen der Verbindlichkeit, er wird weiterhin in der Bilanz passiviert.
Asset Deal und Bestimmtheitsgrundsatz
Die Übereignung von Sachgesamtheiten (anders als bei Einzelwirtschaftsgütern) kann auch durch die Verwendung einer Sammelbezeichnung erfolgen, das umschließt nicht nur Wirtschaftsgüter in einer räumlichen Abgrenzung. Der Bestimmtheitsgrundsatz ist gewahrt, wenn sich ein bestimmtes Unterscheidungsmerkmal entweder aus dem Vertragstext oder aus den Anlagen als solches ergibt. Nicht ausreichend ist es, wenn zusätzliche Erkenntnisquellen herangezogen werden müssen, die sich nicht aus den Vertragsunterlagen ergeben.
Es ist deshalb notwendig, bei einem Asset Deal die Wirtschaftsgüter so eindeutig wie möglich zu beschreiben.
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Einzug ins Pflegeheim
Zunächst einmal: Was ist das Wohnrecht auf Lebenszeit? Das Wohnrecht wird durch die Eintragung in das Grundbuch wirksam und bedeutet, dass der Berechtigte ohne Zahlung einer Miete auf Lebenszeit dort wohnen kann. Dies ist vor allem für die ältere Generation von Vorteil, da diese eventuell nicht einmal mehr die finanziellen Mitten besitzen um sich eine Wohnung zu mieten. Somit hätten sie eben die Möglichkeit kostenfrei ein Dach über dem Kopf zu haben.
Es stellen sich dabei diverse Fragen:
Wem gehört der Mond? 50 Jahre danach
Bis heute ist nicht oder nur unzureichend geregelt, wer was auf dem Mond tun darf. Denn ein Mondvertrag kam bislang nicht zustande. Der Mondvertrag von 1979 ist bis heute ein Entwurf. Wesentliche Raumfahrtnationen haben den Vertrag nicht unterschrieben. Dazu gehören die USA, Russland, China, Japan, Indien. Dort wäre nämlich Bergbau und der Abbau von Ressourcen geregelt. Ohne eine solche Regelung hat zwischenzeitlich ein Wettlauf verschiedener Nationen und Interessengruppen begonnen.
Ein ganz rechtsfreier Rechtsraum ist das Universum allerdings nicht. Es gibt immerhin so etwas wie einen ‚Weltraumvertrag‘. Schon die Überschrift des Vertrages lässt die unendlichen Weiten des Alls erahnen, sie lautet:
Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper.
Steuerfreibeträge im Erbfall
Steuerlich wird eine Erbschaft ähnlich wie eine Schenkung betrachtet. Wer eine Zuwendung erhält, muss den Vermögenszuwachs versteuern. Bei Verwandtschaftsverhältnissen gelten jedoch unterschiedliche Freibeträge:
Für Ehegatten gilt: € 500.000
Für Kinder gilt: € 400.000 (von jedem Elternteil)