Manche haben sich schon gefragt: Ist nachts duschen erlaubt? Wer in einem Mehrfamilienhaus lebt, hat in besonderem Maße die Nachtruhe einzuhalten. Diese gilt zwischen 22 und 6 Uhr.

Im Mietrecht gibt es grundsätzlich kein Zerrüttungsprinzip.

 

Was im Familienrecht gilt und auch im Arbeitsrecht eine Rolle spielt, tut das offensichtlich nicht im Mietrecht. Haben sich die Mietparteien „auseinandergelebt“ oder sprechen sie sogar von einem „zerrütteten Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter“ reicht dies ohne besonderes pflichtwidriges Verhalten des Mieters nicht für eine fristlose Kündigung aus. In dem entschiedenen Fall haben die Parteien über alles gestritten, insbesondere auch über die falsche Befüllung von Mülltonnen. Das endete schlussendlich in einer Beleidigung durch den Vermieter und einer daraufhin erfolgten Strafanzeige.

 

So etwas lies der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs nicht als fristlose Kündigung durchgehen. Eine Zerrüttung des Mietverhältnisses reicht grundsätzlich nicht aus, es muss eine besondere Verfehlung im Einzelfall hinzukommen.

 

[BGH, Urteil vom 29.11.2023, Az. VIII ZR 211/22]

Um späteren Streit zwischen Mieter und Vermieter über Reparaturen, Nebenkosten oder die Anzahl der überlassenen Schlüssel zu vermeiden, bietet es sich an ein aussagekräftiges Übergabeprotokoll zu fertigen. Die Erstellung eines sog. Abnahmeprotokolls ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann jedoch Streit vermeiden oder im Zweifel eine bessere Ausgangssituation für einen etwaigen Prozess bedeuten.

 

Folgendes sollte im Wohnungsübernahmeprotokoll aufgenommen werden:

Der Alptraum eines jeden Mieters: Kündigung auf Eigenbedarf.

Doch was ist, wenn man dem nicht traut und auf eigene Kosten einen Detektiv beschäftigt?

Das LG Berlin hat entschieden: Grundsätzlich sind die Detektivskosten erstattungsfähig, sofern es sich hierbei um notwendige Rechtsverfolgungskosten handelt, die Tätigkeit des Detektivs prozessbezogen ist und sich auf die Klärung der strittigen Tatsachengrundlage beschränkt.

Anlässlich einer Klage des Vermieters gegen seine Mieterin auf Räumung der von ihr gemieteten Wohnung, beauftragte die Mieterin auf eigene Faust deinen Detektiv zur Überprüfung, ob tatsächlich Eigenbedarf bestand.

Stört ein Mieter permanent den Hausfrieden, kann der Vermieter den Querulanten fristlos kündigen (Amtsgericht München, Az: 418 C 6420/17). Hintergrund war folgender: