Zur Verwirkung eines Anspruchs auf Zeugnisberichtigung
Ein Arbeitgeber hat kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Bestand des erteilten Zeugnisses, wenn er den Arbeitnehmer böswillig „ungenügend“ beurteilt hat und der Arbeitnehmer das Zeugnis als „sittenwidrig“, „unterirdisch“ und von vorsätzlicher Schädigungsabsicht getragen, beanstandet hat. Das gilt auch dann, wenn zwischen Beanstandung und Klageerhebung zwei Jahre liegen.
Das hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in einem Urteil vom 31.05.2023 entschieden. Der Kläger konnte also noch gegen das schlechte Zeugnis vorgehen. Inhaltlich konnte er jedoch nur ein durchschnittliches Zeugnis beanspruchen.
Im Arbeitsrecht wird das Zeitmoment der Verwirkung nach relativ kurzer Zeit, als in manchen Fällen, als erfüllt betrachtet. Verschiedene Urteil nehmen so etwas an nach 5 Monaten, nach 11 Monaten oder nach 12 Monaten. Neben dem Zeitmoment wo es jedoch das Umstandsmoment hinzukommen. Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber darauf vertrauen kann, dass der Kläger seinen Anspruch auf Zeugnisberichtigung nicht mehr geltend machen wird. Das war aber vorliegend nicht der Fall.
Wer gehört zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten?
Bei einer "Enterbung" muss der Betroffene nicht unbedingt leer ausgehen. Er kann ggf. seinen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Pflichtteilsberechtigt sind der Ehegatte und die Abkömmlinge des Erblassers.
Psychisch Erkrankte sollten der Erfassung ihrer Daten in der elektronischen Patientenakte widersprechen
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird derzeit eingeführt, jedoch gibt es Bedenken hinsichtlich der Sicherheit, insbesondere für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Sensible Daten aus psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlungen könnten von verschiedenen medizinischen Fachkräften und deren Mitarbeitern eingesehen werden, was zu Stigmatisierung führen kann. Der Bundesverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) weist darauf hin, dass ohne Widerspruch Daten ein Leben lang gespeichert werden und nicht nachvollziehbar ist, wer darauf zugreift.
Erbunwürdigkeit
1.) Erbunwürdig ist der Erbe, der sich schwerer Verfehlungen gegenüber dem Erblasser schuldig gemacht hat, z.B. der Tötung, der versuchten Tötung, der Herbeiführung der Testierunfähigkeit, der Täuschung und Drohung gegenüber dem Erblasser bei der Errichtung oder Aufhebung einer Verfügung von Todes wegen, der Verhinderung einer Verfügung von Todes wegen und der Urkundefälschung.
Kann ich durchsetzen, dass Apple meine Daten nicht speichert, verwertet, oder verkauft? Kann ich unterbinden, dass ich ständig abgehört werde?
In der Europäischen Union (EU) haben Sie durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eigentlich weitreichende Rechte, um zu kontrollieren, wie Unternehmen wie Apple Ihre Daten nutzen, speichern und weitergeben. Ob Sie jedoch vollständig verhindern können, dass Apple Ihre Daten verarbeitet, hängt von den Umständen ab. Hier sind die wichtigsten Punkte: