Opfer von häuslicher Gewalt können Schmerzensgeld fordern
Und das bis zu 30 Jahre lang nach dem Ereignis. Je mehr Zeit verstrichen ist, könnte allerdings schwieriger für die Beweislage werden. Oft stehen dann Zeugen oder äußere Beweismittel nicht mehr zur Verfügung.
Während der Hochphase von Corona hat häusliche Gewalt überproportional zugelegt. Beratungsstellen kommen zu dem Schluss: „Corona wirkte hier wie ein Brandbeschleuniger“.
Wenn Sie oder Bekannte Opfer von Gewalttaten (auch im familiären Umfeld) geworden sind, lassen Sie sich von einer gemeinnützigen Beratungsstelle oder von einem Anwalt, der speziell Opferrechte wahrnimmt, beraten.
Warten und hoffen, dass sich die Situation wieder beruhigt, wird oftmals enttäuscht. Hier gilt eine grundsätzliche Feststellung: „Wehret den Anfängen!“
In unserer Kanzlei sind Ansprechpartner für Opfer von Straftaten, die Rechtsanwälte Rafael Fischer und Oliver Hirt (Sekretariat: 07531/5956-10).
Trotz Verzicht auf Probezeit greift Kündigungsschutz erst nach sechs Monaten
Enthält ein Arbeitsvertrag die Klausel „Es wird keine Probezeit vereinbart.“, liegt darin für sich genommen keine Vereinbarung des Verzichts auf die sechsmonatige Wartezeit bis zum Eingreifen des allgemeinen Kündigungsschutzes nach § 1 Abs. 1 KSchG.
Hierauf machte das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg aufmerksam. Die Richter wiesen darauf hin, dass mit der Vertragsklausel nur klargestellt werde, dass keine Probezeit im Sinne des § 622 Abs. 3 BGB, die zu einer kürzeren Kündigungsfrist führen würde, vereinbart wird. Abbedungen ist damit nur die Kündigungsfrist von zwei Wochen innerhalb der ersten sechs Monate. Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift dagegen weiterhin erst nach Ablauf der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses. Bis dahin kann der Arbeitgeber ohne Angabe von Kündigungsgründen kündigen.
Wasserschaden: Wenn die Rückstausicherung fehlt
Ein durch eine Verengung der Abwasserleitung verursachte Rückstauschaden, der durch eine Rückstaueinrichtung hätte verhindert werden können, die aber fehlte, liegt jedenfalls dann außerhalb des Schutzbereiches einer verletzten Pflicht, wenn der Anlieger nach der einschlägigen Satzung zum Einbau einer solchen Sicherung verpflichtet ist. Dies hat der Bundesgerichtshof nun entschieden.
Was wird sinnvollerweise in einem Ehevertrag geregelt?
Viele Ehepaare brauchen eigentlich keinen Ehevertrag, denn die Gesetzeslage regelt den Durchschnittsfall, der auf die Lebenssituationen vieler Paare bestens passt. Es können jedoch finanzielle Grundkonstellationen gegeben sein oder veränderte Lebenssituationen, die ggf. zu einem späteren Zeitpunkt einen Ehevertrag erfordern. In einem solchen Ehevertrag kann und sollte u. U. geregelt sein:
Scheidung auch bei Demenz (Alzheimererkrankung) möglich
Ein an einer Demenz vom Typ Alzheimer Erkrankter kann geschieden werden, wenn die Eheleute seit mehr als einem Jahr getrennt leben, der Erkrankte im Zusammenhang mit der Trennung einen natürlichen Willen zur Scheidung und Trennung gefasst hat und er die Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft abgelehnt hat. Der Scheidung steht dann nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG Hamm) nicht entgegen, dass der Erkrankte zum Schluss der mündlichen Verhandlung im familiengerichtlichen Verfahren aufgrund der fortgeschrittenen Erkrankung keinen Scheidungswillen mehr fassen kann.