Viele Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten nur „bei Nässe“. Aber was heißt das? Der Bundesgerichtshof hat diese Frage schon vor fast 40 Jahren beantwortet. Nässe bedeutet in Abgrenzung zu Feuchtigkeit, dass die Fahrbahn durchgängig mit einem Wasserfilm überzogen sein muss. Das merkt man spätestens, wenn die vor einem fahrenden Fahrzeuge Wasser oder Wasserdampf aufwirbeln und man den Scheibenwischer betätigen muss.

Das Gericht muss den Betroffenen von seiner Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung entbinden, wenn dieser seine Fahrereigenschaft eingeräumt und im Übrigen angekündigt hat, sich in der Hauptverhandlung nicht weiter zur Sache zu äußern.

Ein Unfall im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung liegt auch vor, wenn der Schaden durch den Versicherungsnehmer freiwillig herbeigeführt wurde. Ob dies vorsätzlich in Suizidabsicht geschah, was dazu führen würde, dass der Versicherer von seiner Leistung frei würde, kann nur aufgrund einer Gesamtbewertung aller Indizien festgestellt werden. Die Beweislast hierfür trägt der Versicherer.

Der Versicherungsnehmer im OLG-Bezirk Dresden prallte mit seinem PKW frontal gegen ein Straßenbaum, nachdem er beim Anfahren das Fahrzeug stark beschleunigt hatte. Das Fahrzeug erlitt hierbei einen Totalschaden. Der Versicherer hat die Regulierung des Schadens abgelehnt, weil der Versicherungsnehmer den Unfall vorsätzlich in Suizidabsicht herbeigeführt habe. Damit greift die vereinbarte Ausschlussklausel.

Nach Informationen des Magazins "Stern" hat Tesla immer erklärt, dass Speicherdaten ihrer Fahrzeuge sämtlich nur anonymisiert hinterlegt würden. Dass Tesla sämtliche Daten des explodierten Tesla Cybertruck vor dem Trump-Hotel in Las Vegas an die Ermittlungsbehörden herausgegeben hat, zeigt nach Meinung des "Stern", dass Tesla bei allen Fahrzeugen über Videoaufnahmen und Fernsteuerung jeweils Kontrolle über Fahrzeuge und Fahrer hat. Das hört sich an wie: Tesla weiß immer was du tust und fügt sich womöglich noch dabei. Die "Wirtschaftswoche" ist der Auffassung, dass Tesla das Fahrverhalten, die Reisewege und offenbar auch Innen- und Außenaufnahmen der Bordkamera protokolliert. Ist das zulässig? Vor allem in Deutschland? Selbst wenn so etwas in den AGBs versteckt wird? Das darf bezweifelt werden. Die Polizei freut sich jedenfalls, dass es über jeden Tesla-Fahrer ein konkretes Verhaltensprotokoll gibt.

Womöglich weiß Elon Musk, was Sie wann auf der Rückbank ihres Teslas gemacht haben oder wo Sie wann geparkt haben. Vielleicht wurde dabei auch noch gefilmt.

Als Strafverteidiger empfehlen wir: Verwenden Sie keinen Tesla für heikle Unternehmungen (z.B. als Fluchtwagen). Auch nicht als Mietwagen.

 

Bei der Amokfahrt durch die Fußgängerzone am Rosenmontag in Mannheim wurden über 25 Personen verletzt, zwei Personen sogar getötet. Den Opfern und Hinterbliebenen stehen Schadensersatzansprüche zu. Gegenüber dem Täter ist klar. Aber auch gegenüber der Haftpflichtversicherung des Tatfahrzeuges?

 

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt nach § 1 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) und § 7 StVG (Straßenverkehrsgesetz) grundsätzlich Schäden, die durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs verursacht werden. Dies dient dem Schutz der Geschädigten, unabhängig von der Verschulden des Fahrzeughalters oder -führers.

 

Ein zentraler Punkt ist die Frage, ob eine Amokfahrt noch als „Betrieb des Fahrzeugs“ betrachtet wird. Für eine Einstandspflicht der Versicherung spricht:

 

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (z. B. BGH, Urteil v. 21.01.2014 – VI ZR 253/13) ist der Betrieb des Fahrzeugs weit auszulegen. Ein Zusammenhang besteht, wenn die Schädigung durch die typische Nutzung eines Kfz herbeigeführt wird.