Vergessene OP-Nadel - Anspruch auf Schmerzensgeld?
Patienten haben bei ärztlichen Behandlungsfehlern einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Für die Höhe der Bemessung dieser Ansprüche stellt man auf Schmerzensgeldtabellen ab, welche zwar nicht verbindlich, aber eine gute Orientierungshilfe sind. Doch wie sieht es mit atypischen Behandlungsfehlern aus?
Anlass dieser Fragestellung ist ein Fall, zu dem ein Urteil des OLG Stuttgart erging. In diesem musste sich eine Frau aus Aalen einer Nierensteinoperation unterziehen. Dafür suchte sie sich das Bundeswehrkrankenhaus in Ulm aus. Zwar ist die OP gut verlaufen, doch was der Patientin nach zwei Monaten mitgeteilt worden ist, schockierte diese: Während der Operation hat das OP-Team versehentlich eine fast zwei Zentimeter lange Nadel im Lendenmuskel der Patientin vergessen. Dies stellte sich erst bei der Röntgennachuntersuchung heraus. Den Ärzten nach könne man die Nadel nicht entfernen, da die Operation dazu viel zu riskant sei.
Sicherheitsprobleme bei der digitalen Patientenakte
Es geht um den Zugriff auf 70 Millionen Daten/Personen
Die digitale Patientenakte (ePA) wurde Mitte Januar 2025 in Deutschland testweise eingeführt, um den Austausch medizinischer Daten zu erleichtern und die Behandlung effizienter zu gestalten. Dabei können gesetzlich Versicherte über eine App oder Kartenlesegeräte auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen. Arztpraxen erhalten nach Einstecken der Gesundheitskarte automatisch für 90 Tage Zugriff auf die Akte.
Sicherheitsprobleme:
Angriffsmöglichkeiten: IT-Sicherheitsexperten, darunter Bianca Kastl und Martin Tschirsich, zeigen, dass mit einem Kartenlesegerät, einer Gesundheitskarte und einer Praxiskarte theoretisch auf die Daten aller 70 Millionen ePAs in Deutschland zugegriffen werden könnte. Dies schließt auch Schreibzugriff ein.
Schwachstellen: Die Gesundheitskarte nutzt ein veraltetes Authentifizierungsverfahren, das leicht ausgenutzt werden kann. Zusätzlich ist es möglich, neue Gesundheitskarten mit wenigen personenbezogenen Daten (Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer) legal bei Krankenkassen zu bestellen.
Manipulationspotenzial: Neben dem Datenklausel können auch sinnvolle Informationen wie Medikamentenpläne manipuliert oder Personen mit stigmatisierenden Diagnosen erpresst werden.
Gibt es bald die digtale Gersundheitsakte von Schumi? Oder werden bekannte Persönlichkeiten einer digitalen Akte widersprechen?
97 % aller Behandlungsfehler durch Ärzte werden nicht nachverfolgt
Das sagen nicht wir, das äußert der Vorstandsvorsitzende Stefan Gronemeyer des Medizinischen Dienst (MD). Der Medizinische Dienst wird meist von den Krankenkassen (auf Veranlassung der Patienten) beauftragt unter anderem um Behandlungsfehler festzustellen. Im vergangenen Jahr hat dieser Dienst 3.665 Behandlungsfehler bestätigt. Davon führten 2.709 zu einem Schaden beim Patienten. Die Dunkelziffer unentdeckter Behandlungsfehler liegt vermutlich viel höher. Stefan Gronemeyer gibt an: „Experten gehen davon aus, dass nur etwa 3 % aller vermeidbaren unerwünschten Ereignisse nachverfolgt werden“. Das berichtet die FAZ in ihrer Online-Ausgabe vom 30.06.2022.
Am leichtesten festzustellen sind chirurgische Fehler. Es gibt hier immer wieder schwerwiegende Fehler, wie die Horrorvorstellung, dass ein Patient am gesunden Knie operiert wird, anstatt am betroffenen Knie. Seltener aufgedeckt werden Gesundheitsfolgen von falschen Medikamentengaben oder falschen Gesundheitstipps. Das liegt daran, dass Fehler bei chirurgischen Eingriffen für Patienten leichter zu erkennen sind, als Medikationsfehler.
Psychisch Erkrankte sollten der Erfassung ihrer Daten in der elektronischen Patientenakte widersprechen
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird derzeit eingeführt, jedoch gibt es Bedenken hinsichtlich der Sicherheit, insbesondere für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Sensible Daten aus psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlungen könnten von verschiedenen medizinischen Fachkräften und deren Mitarbeitern eingesehen werden, was zu Stigmatisierung führen kann. Der Bundesverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) weist darauf hin, dass ohne Widerspruch Daten ein Leben lang gespeichert werden und nicht nachvollziehbar ist, wer darauf zugreift.
200.000 Euro Schmerzensgeld für den Verlust beider Nieren
Einer jugendlichen Patientin, die nach einem groben Befunderhebungsfehler ihrer Hausärztin beide Nieren verloren hat, dialysepflichtig geworden ist und 53 Folgeoperationen, darunter zwei erfolglosen Nierentransplantationen ausgesetzt war, stehen 200.000 EUR Schmerzensgeld zu.
Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Fall einer 1986 geborenen Patientin entschieden. Diese hatte sich über mehrere Jahre bis März 2002 durch die ortsansässige beklagte Hausärztin behandeln lassen. Die Patientin litt seinerzeit unter einer krankhaften Fettsucht und einem Nikotinmissbrauch. Im September 2001 stellte die Ärztin bei ihr einen deutlich erhöhten Blutdruck fest. Sie wies die Patientin und ihre Mutter auf eine notwendige Blutdruckkontrolle hin. Im November erfuhr die Ärztin, dass die Patientin wiederum erhöhte Blutdruckwerte hatte. Hierdurch war es zu Kreislaufproblemen gekommen. Dabei war die Patientin viermal bewusstlos geworden. Die Ärztin überwies sie daraufhin zum Internisten bzw. Kardiologen. Dort sollte eine weitere Diagnose erstellt werden. Zudem bot sie erneut regelmäßige Blutdruckkontrollen an. Diese wurden von der Patientin in den nächsten Wochen jedoch nicht wahrgenommen. Die Blut- und Nierenwerte untersuchte die Ärztin während dieser Zeit nicht. Nach der Behandlung durch die Ärztin wurden bei der Patientin beiderseitige Schrumpfnieren diagnostiziert. In den folgenden Jahren wurde sie 53 mal operiert.