Der Erbvertrag - Teil 2
4. Zum Abschluss eines Erbvertrags muss der Erblasser grund-sätzlich voll geschäftsfähig sein (§ 2275 Abs. 1 BGB); aber auch beschränkt geschäftsfähige Personen, die gültig verlobt oder verheiratet sind, können einen Erbvertrag als Erblasser abschließen. Der Vertragsgegner, der keine Verfügung von Todes wegen trifft, muss nicht voll geschäftsfähig sein, beschränkte Ge-schäftsfähigkeit genügt, weil er durch den Vertrag keinen rechtlichen Nachteil erleidet (§ 107 BGB).Erforderlich ist die notarielle Beurkundung des Erbvertrages, wobei der Erblasser persönlich auftreten muss, während sich der Gegner vertreten lassen kann (§ 2274 BGB).Die Vertragsurkunde soll in amtliche Verwahrung genommen werden (§ 34 Abs. 2 BeurkG).
Einsichtsrecht in die Personalakte
Ähnlich wie Heiraten ist das Personalakteneinsichtsrecht ein individuelles Recht, das der Arbeitnehmer grundsätzlich nur höchstpersönlich ausüben darf. Aber er darf. Grundsätzlich darf er sich auch Kopien von der Einsichtnahme fertigen und seinem Anwalt Kopien der Unterlagen aus der Personalakte zur Verfügung stellen, damit dieser die Sach- und Rechtslage bestimmter Fragen des Beschäftigungsverhältnisses prüfen und würdigen kann.
Erbe haftet für hinterzogene Steuern des Erblassers
Hat ein Erblasser zu seinen Lebzeiten Steuern hinterzogen, müssen seine Erben hierfür aufkommen. Das gilt auch, wenn die Steuerfahndung die Steuerhinterziehung erst nach dem Tod des Erblassers aufdeckt. Mit dieser Entscheidung verurteilte das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg einen Erben, der von seinem Vater ein Vermögen in Höhe von 1,9 Mio. (damals noch) DM geerbt hatte.
Institut für Virologie Wuhan: Muss China für Corona zahlen? Was wussten Merkel und Scholz?
Angela Merkel und Olaf Scholz wissen möglicherweise mehr über den Ursprung des Corona-Virus, haben aber nie etwas unternommen und geschwiegen. Haben Merkel und Scholz Informationen unter Verschluss gehalten, die den Verursacher der Pandemie nachweisen und damit Schadensersatzansprüche auslösen könnten? Müssen sie nicht jetzt ihre Kenntnisse und die Kenntnisse des BND (Bundesnachrichtendienst) wenigstens im Nachhinein offenbaren?
Es steht viel auf dem Spiel: die Bild-Zeitung hat den Schaden für die Bundesrepublik mal überschlägig zusammengerechnet und kommt auf eine Schadensumme für 2020/2021 von mindestens 440 Milliarden Euro für die den deutschen Staat. Nicht mitgerechnet sind die individuellen finanziellen Einbußen der Bewohner und der möglichen Schadensersatzansprüche der Erkrankten und 187.000 verstorbenen Corona-Opfer (Schmerzensgeld). Dann kämen noch weltweit alle anderen Länder hinzu.
Die zufällige Infektion auf einem Tiermarkt in Wuhan klingt schon wie eine unglaubwürdige Ausrede, bedenkt man, dass das Institut für Virologie Wuhan, Chinesische Akademie der Wissenschaften, nur wenige Kilometer von dem Tiermarkt entfernt liegt. Ebenso seltsam ist, dass Google Maps das Wuhan-Institut für Virologie auf seine Karten wenig später nach Süden verschoben haben soll (also weiter weg vom Tiermarkt). Hierüber berichtet hat www.reddit.com auf
Google Maps-Aufnahmen des Wuhan-Instituts für Virologie vom 24. Januar 2020 und 29. Januar 2020 zeigen nach diesem Bericht unterschiedliche Standorte, 24 Kilometer voneinander entfernt. Ist da etwas dran?
Sehr geehrte Frau Merkel,
sehr geehrter Herr Scholz,
Sie steht der Bevölkerung in der Pflicht. Was wissen Sie und was wussten sie damals kurz nach dem Ausbruch? Hätte sich die Pandemien anders entwickeln können, wenn man die ersten Erkenntnisse anders bewertet und entsprechend reagiert hätte? Stehen den Bürgern Schadensersatzansprüche gegen den chinesischen Staat zu? Stehen den Bürgern Schadensersatzansprüche auch gegen die Regierung in Deutschland zu?
Mord und Totschlag führt stets zur Erbunwürdigkeit
Wer den Erblasser tötet, ist erbunwürdig. Er erbt daher nichts.