USA: Vollstreckung der Todesstrafe mittels Stickstoff
Weil die Exekution mittels Giftspritze bei einem zum Tode verurteilten Straftäter gescheitert ist, soll der Mann nunmehr durch die Zufuhr von Stickstoff hingerichtet werden. Was bei Tieren funktioniert, soll auch bei den Menschen funktionieren. Die Anwälte des Delinquenten wollen dagegen vorgehen, weil sie befürchten, dass der Täter durch Stickstoff nicht einfach eingeschläfert wird, sondern vielmehr einen qualvollen Tod stirbt. Die Hinrichtunmg wurde zwischenzeitlich durchgeführt. Im vergangenen Jahr wurden in den USA 24 Menschen hingerichtet. Der Münchener Merkur berichtet, dass die Zahl rückläufig sei, weil es an Fachpersonal für die Durchführung einer Giftinjektion fehlt und auch am Gift für die Spritze selbst. Denn viele europäische und USA-Amerikanische Pharmaunternehmen weigern sich, die für eine Giftinjektion benötigten Medikamente herzustellen oder zu liefern, deswegen wird alternativ vermehrt über Erschießungskommandos nachgedacht oder eben über Ersticken durch Stickstoffgas.
Claus Weselsky ist ein „Geiselnehmer“
Claus W. drangsaliert wiederholt Bahnreisende
Die Streiks der GDL (Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer) wird seit Jahren von dem Gewerkschaftsboss Claus Weselsky orchestriert. Nach 46 Jahren steht er kurz vor seinem Abgang. Jetzt will er es nochmal richtig „krachen" lassen und hat im Laufe der Woche die zeitlich größte Streikaktion der GDL gegen die Deutsche Bahn und die Bahnkunden angetreten und weitere Streiks in Ausssicht gestellt.
Damit will er sich für seinen Abgang ein Denkmal setzen. Das könnte in der geschichtlichen Nachbetrachtung nach hinten losgehen. Claus Weselsky ist so verbohrt, dass er zwischenzeitlich den Bahn-Vorstand mit DDR-Generälen vergleicht. Dabei ist er gibt er selbst den blöden Ossi. Weselsky glaubt wohl bis heute, dass die DDR sich selbst ruiniert hat. Tatsächlich waren es die Ostdeutschen selbst, die jeweils nur auf egoistische Ziele in ihrem persönlichen Umfeld gesetzt haben, denen der Rest egal war und die zu einem Beitrag zum Gesamtwohl oft nicht bereit waren. Honnecker und Co haben das Engagement ihres Volkes für den Staat und das Allgemeinwohl grandios überschätzt. Und aus diesem Biotop kommt Claus Weselsky. Der in Dresden geborene Gewerkschaftsfunktionär hat schon zum wiederholten Male keine Skrupel, die Reisenden in Deutschland auflaufen zu lassen und in Geiselhaft zu nehmen, um seine vordergründigen Ziele zu erreichen. Dabei zieht er in Interviews für sich eine "postive Bilanz". Tatsächlich mutiert Weselsky zum Staatsfeind.
Viele sehen im Vorgehen eine grobe Unverhältnismäßigkeit. CDU und FDP prüfen, ob nicht ein Streikgesetz hermuss und in so sensiblen Brangen wie die Bahn es künftig Verhaltensregeln auch für Streikende geben muss. Mit etwas Verzögerung wird es wahrscheinlich so kommen, dann hat sich Weselsky ein Denkmal gesetzt, nämlich dass er es in seiner aktiven Zeit erheblich übertrieben hat und die Macht im Gesamtgefüge bewusst missbraucht hat.
Jede zweite Krankmeldung ist fake!!
Arbeitnehmer machen in Deutschland immer öfter krank, obwohl sie arbeiten könnten und das in fast jedem zweiten Fall. Eine Umfrage der Provona Betriebskrankenkassen (BKK) hat zu Tage gefördert, dass 95 % der Beschäftigten in Deutschland sich eine Krankmeldung ausstellen lassen, obwohl sie arbeitsfähig wären (sogenannte „Bettkanten-Entscheidung“). Besonders häufig in Verdacht ist die Generation Z, auffällig ist nach wie vor der hohe Krankenstand an Montagen und Freitagen. Für viele Betriebe geht das so nicht weiter. Neben dem volkswirtschaftlichen Schaden wird gerade der Arbeitgeber enorm geschädigt. Da sich die individuelle Faulheit wahrscheinlich weiterverbreitet, muss es hier gesetzliche Änderungen und Sanktionen geben.
Wir empfehlen Arbeitgebern im Arbeitsvertrag vorzumerken, dass sich Arbeitnehmer im Krankheitsfall auf Wunsch des Arbeitgebers auch an den Vertrauensarzt eines Unternehmens oder einen Amtsarzt wenden müssen, der den Arbeitnehmern extra bestätigen muss, dass sie für die konkrete Arbeit krankheitsbedingt nicht einsatzfähig sind. Die Rechte der Arbeitnehmer werden gewahrt, weil keine Internas offenbart werden, lediglich das Ergebnis wird einem kritischen Auge unterzogen.
Allein schon die Vertragsklausel führt in vielen Fällen dazu, dass es sich ein Arbeitnehmer nicht so leicht macht, wie wenn er nicht unter Beobachtung steht.
Das gemeinschaftliche Testament - Teil 1
1. Der Sinn und Zweck des gemeinschaftlichen Testamentes besteht darin, dass Ehegatten die vermögensrechtlichen Verhältnisse nach dem Tod des ersten Gatten vereinfacht regeln können. Dass sie von diesem Recht Gebrauch machen, ist nicht erforderlich, so dass jeder Gatte zwar den Nutzen aus der vereinfachten Form ziehen, aber absolut selbstständig für sich verfügen kann.
Das gemeinschaftliche Testament - Teil 2
3. Wechselbezügliche Verfügungen sind solche, von denen anzunehmen ist, dass die Verfügung eines Gatten nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen sein würde; hierfür spricht eine Vermutung (§ 2270 Abs. 2 BGB), wenn sich die Gatten ge-genseitig bedenken und für den Fall des Überlebens des Be-dachten eine Verfügung zu Gunsten der Kinder gemacht wird.