Dieselskandal: Richtungsänderung beim BGH kündigt sich an
In Rahmen des Dieselskandals kam es nun zu einerm Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bezüglich des Schadensersatzes bei Autos mit Thermofenstern. Gemeint sind solche Einrichtungen, welche bei in Deutschland völlig normalen Temperaturen (unter 12 Grad) die Abgasreinigung herunterfahren.
Bisang hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Auffassung vertreten, dass die Verwendung der Thermofenster keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Verbrauchers darstellen und daher einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB nicht angenommen.
Das EuGH-Urteil bezog sich aber mehr auf die Begründung eines Fahrlässigkeitsvorwurfs, welcher einen Schadensersatzanspruch nach § 823 BGB begründen würde. Voraussetzung für einen Schadensersatz bei fahrlässigem Handeln ist, dass die Norm gegen die verstoßen wird, Drittschutz entfaltet.
Eine Norm ist drittschützend, wenn sie nicht nur die Interessen der Allgemeinheit, sondern auch die des Einzelnen, desjenigen, der sich auf sie beruft, berührt. Hier hat der EuGH den drittschützenden Charakter der unionsrechtlichen Vorschriften zu Abgaswerten hiermit begründet, dass jeder Autoverkäufer mit der Übereinstimmungserklärung gegenüber dem Käufer erklärt, dass der Wagen rechtskonform produziert wurde und läuft.
Nottestamente in vielen Fällen unwirksam
Ein Nottestament ist eine Ausnahme. Es kann dann errichtet werden, wenn jemand sich einer unmittelbaren Todesgefahr ausgesetzt sieht und einen letzten Willen begründen oder abändern will.
Die Errichtung eines Nottestaments vor drei Zeugen kommt dann erst in Frage, wenn ein Notar nicht mehr erreichbar ist und auch kein amtierender Bürgermeister.
Asset Deal und Bestimmtheitsgrundsatz
Die Übereignung von Sachgesamtheiten (anders als bei Einzelwirtschaftsgütern) kann auch durch die Verwendung einer Sammelbezeichnung erfolgen, das umschließt nicht nur Wirtschaftsgüter in einer räumlichen Abgrenzung. Der Bestimmtheitsgrundsatz ist gewahrt, wenn sich ein bestimmtes Unterscheidungsmerkmal entweder aus dem Vertragstext oder aus den Anlagen als solches ergibt. Nicht ausreichend ist es, wenn zusätzliche Erkenntnisquellen herangezogen werden müssen, die sich nicht aus den Vertragsunterlagen ergeben.
Es ist deshalb notwendig, bei einem Asset Deal die Wirtschaftsgüter so eindeutig wie möglich zu beschreiben.
Im entschiedenen Fall des Bundesgerichtshofes reichte ein rechtliches Unterscheidungsmerkmal (bspw. alle Flüssiggastanks, die dem Verkäufer gehören und bei einem Kunden gelagert sind) nicht aus, weil man den Wirtschaftsgütern das Eigentum als solches nicht ansieht.
Dies kann Folgen haben, nicht nur im Streit mit Dritten, sondern auch dann, wenn der Verkäufer später bspw. insolvent wird. Dann kann der Insolvenzverwalter mangels wirksamer Übereignung bestimmte Sachen als Bestandteil der Insolvenzmasse ansehen.
Ist ein Asset Deal schon gelaufen, sollte man diesen wenigstens im Nachhinein insoweit überprüfen oder überprüfen lassen und gegebenenfalls zur Klarstellung eine Anpassung vornehmen.
[BGH, Urteil vom 16.12.2022, Az. V ZR 174/21]
Update zum Wärmepumpen-Desaster: Schlimmer geht`s immer!
Patrick Graichen und Michael Schäfer, Verena Graichen und Jakob Graichen sind nicht das einzige Problem im Umfeld von Robert Habeck. Glücklicherweise wird es jetzt Robert Habeck sogar selbst, weil er anscheinend (ohne Ausschreibung) einem ehemaligen Berater des in die Kritik geratenen Staatssekretärs Patrick Graichen, einen Job als Abteilungsleiter verschafft haben soll. Das meldet Focus Business Insider. Christian Maaß (Jahrgang 1972) ist ein deutscher, politischer Beamter und Politiker (Bündnis 90/Die Grünen). Für seine Tätigkeit als Abteilungsleiter „II – Wärme, Wasserstoff und Effizienz“ erhält dieser ein Grundgehalt von monatlich € 12.400,00. Wenn Patrick Graichen „Mr. Wärmepumpe“ ist, so ist Christian Maaß „Lex Wärmepumpe“.
Das Wirtschaftsministerium legt Wert darauf, dass für Abteilungsleiter keine Ausschreibungspflicht bestehe. Zwischenzeitlich wird Habeck für seine Personalentscheidung kritisiert. Das Ganze riecht nach Postenschieberei. Maaß müsste das wissen. Laut Wikipedia gehörte der „gelernte“ Jurist zwischen 2009 und 2013 dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss „schwarzer Filz“ an. Vielleicht gibt es noch diese Wahlperiode einen Untersuchungsausschuss „grüner Filz“.
Patrick Graichen und sein Trauzeuge Michael Schäfer sollten wegen der Postenschacherei zu ihrem Vorteil jetzt in die Haftung genommen werden
Patrick Graichen und sein Trauzeuge Michael Schäfer sollten wegen der Postenschacherei zu ihrem Vorteil jetzt in die Haftung genommen werden.
Das passiert ausgerechnet bei den Grünen: Vetterleswirtschaft, die ins letzte Jahrhundert gehört. Aber was lernen wir daraus? Kommt jemand an die Macht, selbst wenn er politisch Grün ist und das Saubermannimage trägt, führt die erhaltene Machtbefugnis im Zweifel dazu, dass sie für eigene vermeintliche Vorteile auch missbraucht wird.
Die CSU spricht von Korruption! Alarm: Das Habeck-Ministerium im Filz-Fiasko!!