Ein Satz mit X: Sam Dylen
… das war nix!
Wenn sich jemand zum Affen macht, zum Loser, zur Peinlichkeit, darf RTL das dann fördern, die Kamera weiter drauf halten? Das Ganze geschieht in Kooperation mit den Zuschauern, die genau den Loser wählen. Gut, die Camp-Bewohner bekommen halt nichts zu essen, wenn der Loser wieder aufgibt. Aber wird diese Nummer nicht zum Persönlichkeitsproblem für Sam Dylan! Ist ihm klar, auf was er sich da eingelassen hat? Man darf vermuten, dass er sich verschätzt hat. Darf dann RTL weiter durchziehen und den Kandidaten womöglich zerstören? Das Format Dschungelcamp ist jedenfalls nicht das richtige für Sam Dylan. Allerdings kennt er den Haupttitel ganz gut: „ich bin ein Star, holt mich hier raus“. Um Langzeitschäden bei dem - zugegebenermaßen unsympathischen Kandidaten - zu vermeiden oder zu minimieren, sollte RTL Sam Dylan jetzt aus dem Dschungel herausholen.
Angriff auf Rettungskräfte und Polizisten: Mindeststrafe sollte erhöht und die Justiz zur Ausschöpfung der Strafrahmen aufgefordert werden - und nicht nur das
Das Bundeskabinett hatte im September 2024 einen Gesetzesentwurf beschlossen, um Einsatzkräfte, Ehrenamtliche und politisch Engagierte besser vor Angriffen zu schützen. Der Entwurf unter der Leitung von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht Ergänzungen im Strafgesetzbuch vor, darunter die Strafbarkeit von Angriffen auf Rettungskräfte, Polizisten und Ehrenamtliche sowie die Nötigung politisch Aktiver, wie Gemeinderats- oder EU-Parlamentsmitglieder. Zudem soll der Einsatz von Tasern durch die Bundespolizei rechtlich abgesichert werden.
Die Union fordert während der Beratungen eine Erhöhung der Mindeststrafen: sechs Monate für tätliche Angriffe und ein Jahr für heimtückische Angriffe oder Angriffe mit Waffen oder gefährlichen Werkzeugen. Derzeit liegt die Mindeststrafe für tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte bei drei Monaten.
Umfang der Auskunftspflicht des Erben
Der Erbe hat die originäre Pflicht, Pflichtteilsberechtigten gegenüber Auskunft zu erteilen. Es reicht nicht, wenn er seine Auskunftsrechte gegenüber der Bank abtritt.
Testament für Alleinstehende - 9 wichtige Tipps
Viele werden sich vermutlich bei der Überschrift fragen, wieso sie überhaupt ein Testament anfertigen sollen, wenn sie doch sowieso alleinstehend, Single oder nicht verheirateter Student sind. Die Antwort ist ganz einfach: Ohne ein Testament ist nichts geregelt, sprich es gilt die gesetzliche Erbfolge. Dies kann dann im konkreten Fall zur Folge haben, dass Verwandte beerbt werden, die der Verstorbene gar nicht beerben wollte oder, dass das hinterbliebene Vermögen letztlich sogar dem Staat zugutekommt.
1. Dies führt unmittelbar zum ersten Vorteil und Tipp für das Testament von Alleinstehenden. Bei einer gewünschten Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge ist ein das Anfertigen eines Testamentes notwendig. Nur so können Sie bestimmen, wem was zukommen soll oder auch nicht. Durch das Testament können individuelle Regelungen getroffen werden.
2. Darüber hinaus gilt wie bei allen anderen Testamenten auch, dass Formvorschriften eingehalten werden müssen. Wichtig ist hierbei vor allem, dass das Testament handgeschrieben ist und am Ende nach, bestenfalls der Nennung von Ort und Datum, mit vollem Namen unterschrieben ist, vgl. § 2247 BGB.
Der Kindes-Mörder von Aschaffenburg
Der Afghane Enam Ullah hat in Aschaffenburg nicht nur ein zweijähriges Kind erstochen, er hat auch andere Kinder (mindestens ein Mädchen) verletzt, wurde dabei wohl von einer Erzieherin gestört, hat dann die verletzt, hat einen 72-jährigen Mann verletzt und einen anderen Helfer (41 Jahre alt) mit seinem Küchenmesser getötet. Der Schöntalpark mit Spielplatz in Aschaffenburg gilt als „gefährlicher Ort“. Warum hat die Polizei dort nur „vermehrt Straftaten und Drogendelikte registriert“, diese aber nicht unterbunden? Wir wissen immer um Problemzonen, erfassen alles, tun aber nicht so recht etwas dagegen. Gleiches beim Täter selbst. Es war nicht das erst Mal, dass er (mit einem Messer) gewalttätig wurde. Der Afghane wurde nie aus dem Verkehr gezogen. Er hätte schon längst abgeschoben werden sollen. Ist nicht passiert. Es ist davon auszugehen, dass wir Steuerzahler dem Mann auch die Tatwaffe bezahlt haben, weil alle Leistungen, die er seit 2022 bezogen hat, vom deutschen Staat finanziert worden sind.
Die Unterlassung der Behörden löst vermutlich Schadensersatzansprüche für alle Geschädigten gegen den Staat aus, wegen fahrlässigen Unterlassens mit vorhersehbaren Folgen. Nichtstun der Berhörden tötet.
Wir haben bei der Staatanwaltschaft Aschaffenburg Anzeige gegen die Verantwortlichen der Ausländerbehörde von Alzenau erstattet. Der Täter Enam Ullah (O.) war dort bei der Ausländerbehörde gemeldet und auch bekannt, siehe https://www.focus.de/panorama/welt/asyl-hotel-mitten-im-ort-im-heimatort-des-aschaffenburg-verdaechtigen-ist-der-kein-unbekannter-mehr_id_260658868.html. Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung wurden nicht ergriffen, offensichtlich nicht einmal angedacht.