Zumindest was die Gastronomie-Schließungen betrifft, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Regeln zur Schließung von Gaststätten, Hotels und Sportanlagen nach dem Investgesetz gebilligt. Aufgrund der dynamischen Pandemieentwicklung konnte der Gesetzgeber in der jeweiligen Fassung des Infektionsschutzgesetzes mit ausreichender Grundlage agieren. Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen und die Schließungen von Hotel- und Gastronomiebetrieben, im Falle einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, waren zulässig.

Grudsätzlich ja.

 

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II hat Rupert Stadler bei einem umfassenden Geständnis und Zahlung eines Betrages von € 1.1 Mio. eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt. Andere Verfahrensbeteiligte haben bereits Geständnisse abgelegt.

 

Räumt Stadler seine Schuld auch noch ein, könnten Schadensersatzansprüche künftig nicht nur gegenüber Audi, sondern auch gegen Herrn Rupert Stadler persönlich (gegebenenfalls als Gesamtschuldner) geltend gemacht werden. Das läuft dann auf eine persönliche Haftung raus.

 

Bei unseren Verfahren hat am Ende immer Audi alles übernommen. Es war aber erkennbar, dass die Klageerweiterung auf Rupert Stadler auf der Gegenseite einen erhöhten Erledigungswunsch zur Folge hatte.

Die Übereignung von Sachgesamtheiten (anders als bei Einzelwirtschaftsgütern) kann auch durch die Verwendung einer Sammelbezeichnung erfolgen, das umschließt nicht nur Wirtschaftsgüter in einer räumlichen Abgrenzung. Der Bestimmtheitsgrundsatz ist gewahrt, wenn sich ein bestimmtes Unterscheidungsmerkmal entweder aus dem Vertragstext oder aus den Anlagen als solches ergibt. Nicht ausreichend ist es, wenn zusätzliche Erkenntnisquellen herangezogen werden müssen, die sich nicht aus den Vertragsunterlagen ergeben.

 

Es ist deshalb notwendig, bei einem Asset Deal die Wirtschaftsgüter so eindeutig wie möglich zu beschreiben.

 

Im entschiedenen Fall des Bundesgerichtshofes reichte ein rechtliches Unterscheidungsmerkmal (bspw. alle Flüssiggastanks, die dem Verkäufer gehören und bei einem Kunden gelagert sind) nicht aus, weil man den Wirtschaftsgütern das Eigentum als solches nicht ansieht.

 

Dies kann Folgen haben, nicht nur im Streit mit Dritten, sondern auch dann, wenn der Verkäufer später bspw. insolvent wird. Dann kann der Insolvenzverwalter mangels wirksamer Übereignung bestimmte Sachen als Bestandteil der Insolvenzmasse ansehen.

 

Ist ein Asset Deal schon gelaufen, sollte man diesen wenigstens im Nachhinein insoweit überprüfen oder überprüfen lassen und gegebenenfalls zur Klarstellung eine Anpassung vornehmen.

 

[BGH, Urteil vom 16.12.2022, Az. V ZR 174/21]

Welches know-how, Patent, Anwendungsmuster, Konzept, Geschäftsinterna sind das Kernstück ihres Produktionsbetriebes oder Dienstleistungsunternehmens? Ist dieser „Unternehmenskern“ in einem Tresor untergebracht oder als für Jedermann oder bestimmte Gruppen zugänglich? Oftmals sind es Mitarbeiter, die ungehindert Zugang haben.

 

Viele Unternehmer vertrauen auf Loyalität und treffen ernsthaft keine Vorkehrungen gegen Industriespionage und/oder Geheimnisverrat.

 

Das Auskundtschaften konkurrierender Unternehmen durch Mitbewerber, ausländischen Geheimdiensten oder einfach, weil man Daten über Computer heute einfacher „abziehen“ kann als noch vor 20 Jahren, ist dieses Thema aktueller denn je.

 

Schützen Sie Ihren Unternehmenskern!

Am 28.03.2023 haben wir über eine Betrüger-Truppe berichtet, die als „Zentrale Zahlstelle“ für die Amtsgerichte/Registergerichte Rechnungen an Gesellschaftsgründer verschickt und eine Zahlung von € 716,00 als angebliche Notar- und Veröffentlichungskosten behauptet. Das Schreiben sieht amtlich aus, ist auf gleichem Papier ausgedruckt und erweckt mit gleicher Schrift einen echten Eindruck. Dennoch ist es ein Täuschungspapier.

 

Unserem Mandanten ist es gelungen, die versehentliche Überweisung durch sofortige Intervention bei der Empfängerbank wieder zurückzuholen. Hier konnten die Betrüger ausgetrickst werden. Man muss aber schnell sein!

 

Dies hindert uns nicht daran, die erhobene Strafanzeige gegen die bislang unbekannten Ganoven weiter aufrechtzuerhalten.