Wer kennt "viktoria_mitz"?
viktoria_mitz klaut Bilder von anderen und veröffentlicht diese auf Instagram. Wir würden gerne wissen, wer hinter viktoria_mitz steckt. Wir haben bereits Strafanzeige (wegen Verdacht auf Identitätsklau und Urheberrechtsverletzung) erstattet. Vielleicht geht es so noch schneller.
Achtung: Identitätsklau durch eine viktoria_mitz auf Instagram
Vermutlich ist Viktoria_Mitz auf Instagram ein Fake-Account. Jedenfalls stellt diese Personen Fotos von Dritten unter ihrem Namen ins Netz. Die Beschwerden Mandant hat zunächst nicht weitergeholfen. Instagram hat nur müde geantwortet: „Wir haben kein Verstoß gegen unsere Gemeinschaftsstandards festgestellt". Wir vergeben Instagram die „Note 6“: das ist hier ganz deutlich ein Identitätsdiebstahl und eine Urheberrechtsverletzung. Wir haben gegen den Inhaber des Accounts Viktoria_Mitz zwischenzeitlich Strafanzeige erstattet. Jetzt muss Instagram die Daten herausrücken und sich erst recht um die Sache kümmern. Faulheit und Bequemlichkeit wird hier nicht belohnt.
Wir können derzeit nur von dem Account Viktoria_Mitz warnen.
Was man mit den Eltern bzw. Kindern rechtzeitig klären sollte
Weil es Unbehagen auslöst, darüber zu reden, zögern viele Eltern und Kinder Gespräche bezüglich Patientenverfügung, Testament, Finanzen usw. hinaus. Oftmals sind solche Themen schon längst überfällig. Wenn man es dann aber tut, ist die Wirkung meist befreiend, die Beklemmung weicht einem Sicherheitsgefühl. Dabei geht die Vorsorge in beide Richtungen. Die Ausgangsfrage „was geschieht, wenn mir etwas passiert?“ kann auch die jüngere Generation treffen. Es ist eigentlich nie zu früh, über Vorsorge zu sprechen. Und wenn nichts passiert, kann man später die Vorsorge anpassen. Aber man sollte lieber heute als morgen darüber reden.
Zunächst sollte sich jeder erst einmal höchstpersönlich fragen:
Wer kümmert sich um mich, wenn wir etwas passiert?
Wer soll sich um mich kümmern, wenn mir etwas passiert?
Kann diese Person das? Will sie das überhaupt? Weiß sie davon?
Was kommt auf diese Personen konkret zu?
Habe ich einen Notfallkoffer, in dem alles Wichtige enthalten ist, wenn etwas passiert?
Was muss auf jeden Fall geregelt sein, wenn ich kurzfristig ausfalle, längerfristig oder dauerhaft?
Wer soll informiert werden?
Wer kann und darf mich vertreten?
Bürgermeister Andreas Damm hat hier verdammt nochmal die Verantwortung
Schwachsinn in Fuldabrück: Radfahrer auf dem neu angelegten Radweg in Fuldabrück kollidieren mit neu angepflanzten Bäumen, wenn sie nicht aufpassen. Schon vom Ansehen ist klar, dass die Verkehrsführung völlig unsinnig ist. Nach dem Bericht der Bild-Zeitung vom 30.3.2025 resümiert der Ex-Bürgermeister zurecht: „Die Maßnahmen hätten beim Bau auf Sinnhaftigkeit überprüft werden müssen“. Hätte er das mal getan. Der neue Bürgermeister Andreas Damm verteidigt sich damit, dass die Planung vor seiner Amtszeit erfolgt sei. Andreas Damm ist jetzt Bürgermeister. Die Straße wurde jetzt fertiggestellt. Der Schwachsinn tritt jetzt zu Tage.
Sehr geehrter Herr Andreas Damm: „Sie sind der Bürgermeister und müssen jetzt reagieren. Planungen und Entscheidungen sind in jeder Phase der Umsetzung auf die Sinnhaftigkeit hin zu überprüfen, je früher umso besser. Man kann sich aber am Ende nicht hinstellen und sagen, das war vor meiner Zeit. Wenn der ehemalige Bürgermeister und der Gemeinderat das abgesegnet haben, muss geprüft werden, inwieweit die Verantwortlichen für eine Umgestaltung und einen Rückbau die Verantwortung und die Kosten tragen müssen. Bis zum Rückbau der Pflanzen tragen Sie, Herr Damm, ab heute die volle Verantwortung, wenn ein Radfahrer verunfallt.“
Immerhin gibt es auf der www.fuldabrueck.de einen "Mängelmelder". Das haben wir getan und bemängelt, dass die Straßenführung in Fuldabrück für Radfahrer unsinning (Mangel 1) und gefährlich (Mangel 2) und wegen der Bäume zudem nicht barrierefrei (Mangel 3) ist. Mal sehen, wie Mängelbehörde reagiert.
Was, wenn der Erblasser dement war?
Wenn ein Erblasser zum Zeitpunkt einer notariellen Beurkundung demenzkrank ist, kann die Erklärung im Nachhinein für nichtig erklärt werden. Notare können nicht immer zweifelsfrei entscheiden, ob eine Person wirklich geschäftsfähig ist. Dazu haben sie zum Einen nicht immer Veranlassung, zum Anderen fehlt dem Notar quasi das Medizinstudium, also das medizinische Fachwissen. Eine notarielle Erklärung kann durchaus im Nachhinein durch ein ärztliches Gutachten wegen angenommener Demenz als nichtig betrachtet werden.