Wie schützt man sich vor Content-Diebstahl im Internet?
Inhalte aus dem Internet aufzugreifen und sie als eigene auszugeben, scheint ein alltägliches Phänomen zu sein. Immerhin sind alle Informationen aus dem Internet öffentlich zugänglich und daher für jeden bestimmt, so die Einschätzung vieler Menschen.
Dies ist allerdings so pauschal nicht der Fall. Bei bloßem „copy and paste“ kann es sich ganz schnell um einen Content-Diebstahl handeln.
Dabei ist zwischen einem bloßen Ideendiebstahl und einem Inhalte-Diebstahl zu unterscheiden, denn Ideen sind tatsächlich für jeden zugänglich, verwertbar und ergänzbar, Inhalte dagegen nicht.
Um es erst gar nicht zu einem Content-Diebstahl kommen zu lassen, stehen einige Möglichkeiten zur Verfügung. Beispielsweise sollte man lediglich Feed-Auszüge bereitstellen, um den Content-Dieben den Zugang zum kompletten Feed zu erschweren. Auch das Einfügen eines Wasserzeichens auf Bildern oder eine Deaktivierung der Rechtsklick-Möglichkeit für Besucher der Webseite kommt in Betracht.
Was ist Rape-Freeze?
„Nein heißt Nein!“ hat sich durch die Strafrechtsreform zu einer wahren Kampfparole gegen Vergewaltiger entwickelt.
Auf Vergewaltigungsopfer wird hierdurch Druck ausgeübt, sich in dieser für sie ausweglosen Situation zu äußern und quasi mit ihrem Vergewaltiger zu kommunizieren. Es wird ein Ausruf, eine Abwehrreaktion, ein aktiver Widerstand gefordert. Dies sei schließlich eine „normale“ Reaktion in einer Vergewaltigungssituation.
Die Dunkelziffer von Vergewaltigungs- sowie Nötigungstaten steigt dadurch aber ins Unermessliche. Viele Opfer gehen erst gar nicht zur Polizei, weil sie der Meinung sind, sie hätten sich nicht ausreichend gewehrt oder ihr „Nein“ nicht ausreichend klar statuiert. Aus ihnen unerklärlichen Gründen hatten sie nicht genug Kraft zu aktivem Widerstand und haben die Tat einfach über sich ergehen lassen.
Rape-Freeze: Wie man straflos vergewaltigt
In Deutschland scheint das im Moment noch möglich zu sein. So hat die Staatsanwaltschaft Konstanz von der Anklage gegen einen Vergewaltiger im Wege der Verfahrenseinstellung abgesehen, weil die Frau – als sie in ihrer Wohnung vergewaltigt wurde – paralysiert geschwiegen hat und nicht „Nein!“ gesagt hat. Wir haben gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt. Hintergrund ist folgender:
Noch immer wird vergewaltigten Frauen in Deutschland vorgehalten, sie hätten Widerstand leisten müssen oder dem Täter deutlich „Nein“ sagen müssen. Dass die Frau sich in Schockstarre befand (englische Bezeichnung: Rape-Freeze) hat die Staatsanwaltschaft (übrigens vertreten von einer Frau) nicht berücksichtigt. Im Gegenteil, es wurde der Frau noch vorgeworfen, dass nach der Sachverhaltsdarstellung der Geschädigten nicht davon auszugehen sei, dass ihr in Folge der Schnelligkeit der Abläufe nicht möglich war, einen ablehnenden Willen kund zu geben, weshalb der Tatbestand das Ausnutzen eines Überraschungsmoments nicht mehr gegeben sei. Auf Beschwerde hin hat die Generalstaatsanwaltschaft (ebenfalls eine Staatsanwältin) die Entscheidung der Ausgangsbehörde bestätigt.
Offensichtlich kennen oder berücksichtigen sie nicht, dass das Opfer in Schockstarre gar nicht in der Lage ist sich zu wehren und eine Verteidigungshaltung einzunehmen.
Andrea Tandler und der dolus avarus
Insgesamt soll Andrea Tandler € 23,5 Millionen an Steuern hinterzogen haben. Die Staatsanwaltschaft München I hat zwischenzeitlich Anklage gegen Andrea Tandler und ihren Lebensgefährten erhoben. Spektakulär ist nicht nur die Höhe der Steuerschuld, sondern auch, dass es sich bei Andrea Tandler um die Tochter des Ex-CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler handelt. Offensichtlich alte CSU-Verbindungen haben es Andrea Tandler ermöglicht, mit Maskendeals in der Corona-Zeit ungeheure Provisionsbeträge einzustreichen, die am Ende der Staat bezahlt hat. Aber anscheinend war dies dem Tandler-Team nicht genug. Für ihren Maskendeal wollte das Paar Tandler offensichtlich auch keine Steuern zahlen. In der jetzt veröffentlichten Anklage geht es um nicht gezahlte Einkommenssteuern von € 8,7 Millionen, gemeinschaftlich hinterzogene Schenkungssteuern von € 6,6 Millionen und Gewerbesteuerhinterziehung von € 8,2 Millionen, daneben wird Andrea Tandler Subventionsbetrug vorgeworfen, da sie € 26,5 Millionen Provision aus ihren Maskendeals verschwieg und für ihre Werbeagentur Corona-Soforthilfen von € 9.000 beantragte.
Erfolgreich gegen negative Einträge im Netz vorgehen
Bislang muss(te) man sich bei negativen Artikeln über sich persönlich oder die eigene Firma, im Netz gegen den Verantwortlichen oder den Seitenbetreiber vorgehen. Aber was ist, wenn der nicht erreichbar ist oder gar im sicheren Ausland sitzt und einen nur auslacht? Neben der Unterlassungs- und Verpflichtungsklage gegen den Verursacher gibt es noch eine andere Möglichkeit, nämlich die „Auslistung“ bei Google-Suchergebnis, Bing-Suchergebnis usw. Der Bundesgerichtshof hat in einer ganz aktuellen Entscheidung entschieden, dass Suchmaschinen, wie Google, Einträge in Ergebnislisten löschen müssen, wenn die Inhalte der Einträge nachweislich falsch sind. Die Nachweispflicht obliegt demjenigen, der die Löschung durchsetzen will. Dafür muss ein Betroffener nicht zwingend eine gerichtliche Entscheidung vorlegen.