Dreiste Werbelüge: Ist der Käsehersteller Hochland ein gewerblicher Betrüger?
Den „Käse ins Rollen“ gebracht hat Hochland selbst, in dem es noch 2020 auf den Verpackungen des Käses „Grünland“ ausdrücklich mit den Worten geworben hat „Milch von Freilaufkühen“. Wer denkt, dass sich diese Tiere auf der Weide austoben, geht von falschen Vorstellungen aus. „Freilaufkühe“ ist eine eigene Wortschöpfung des Lebensmittelproduzenten Hochland und sagt nichts anderes aus, als dass die Kühe, die ihr Leben in einem Stall verbringen, dort anscheinend nicht dauerhaft angebunden sind, sondern sich im Stall frei bewegen können. Der Begriff suggeriert dem Kunden aber etwas anderes. Sie sollen an das „Weide-Idyll“ glauben und denken, dass die Kühe im Freien grasen.
Ist das Etikettenschwindel oder mehr? Foodwatch hat als Verbraucherorganisation eine Umfrage gestartet: 78 % der Verbraucher in Deutschland denken (unter Berücksichtigung der grünen Verpackung), dass die Kühe auf saftig-grünen Weiden grasen.
Wann verjähren Pflichtteilsansprüche?
Nicht immer sind Nachkommen auch Erben. Sollte der Erblasser alle oder einen Nachkommen enterbt haben, so steht diesen Personen wenigstens der gesetzliche Pflichtteil zu. Das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wann muss dieser Anspruch aber gegen wen geltend gemacht werden? Wann verjähren solche Ansprüche? Allgemein gilt: binnen 3 Jahren. Die Frist beginnt mit der Kenntnis von der Enterbung (beispielsweise Testamentseröffnung) und „Wegschenkung“.
Das Oberlandesgericht Hamm hatte nun in einem Fall zu entscheiden, wonach die leibliche Tochter wegen einer Behinderung geschäftsunfähig war. Der Verstorbene hat seine Ehefrau nach Berliner Testament eingesetzt. In solchen Fällen beginnt die Frist mit Kenntnis des gesetzlichen Betreuers. Solange die Tochter ohne Betreuer war, hat der Verlauf der Verjährung „pausiert“. In solchen Fällen kann der Zeitraum der Verjährung auch drei Jahre überschreiten.
[OLG Hamm, Az. 10 U 103/19]
Im Kittchen ist kein Zimmer frei - Neuauflage eines Klassikers
„Im Kittchen ist kein Zimmer frei“ war ein erfolgreicher Komödienspielfilm aus dem Jahre 1959 mit Jean Gabin. Der genannte Schauspieler hat in einer Rolle als Clochard versucht, mit allen Mitteln ins Gefängnis zu kommen, um dort die kalten Wintermonate zu verbringen.
Würde anhand des Titels ein zweiter Teil gedreht werden, wäre Handlungsort diesmal Deutschland, genauer gesagt Baden-Württemberg.
Nach Angaben des Landesjustizministeriums werden im Südwesten Deutschlands immer mehr Straftäter auf freien Fuß gesetzt, weil sie keinen Platz im Maßregelvollzug bekommen.
Meldefrist nach dem Transparenzregister läuft zum 30.06.2022 ab!
Das neue Transparenzregister – und Finanzinformationsgesetz ist am 01.08.2021 in Kraft getreten.
Unternehmen, die bislang keine Meldung ans Transparenzregister vornehmen mussten, müssen dies nun bis zum 30.06.2022 tun, dies gilt für GmbHs, Partnerschaftsgesellschaften, Genossenschaften und europäische Genossenschaften. Bis Jahresende 2022 müssen das dann die anderen Personengesellschaften dann tun, wie beispielsweise Stiftungen, Trusts und ausländische Immobilienkäufer. Wer das bislang nicht getan hat, muss sich unter www.tranzparenzregister.de anmelden und dort Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten im Unternehmen angeben. Das sind Personen, die mehr als 25 % der Unternehmensanteile oder Stimmrechte halten.
Die Informationen umfassen:
Ab 2023 kann man neue Gesetze nicht mehr "begreifen"
Ab dem kommenden Jahr werden neue Gesetze nach Willen der Bundesregierung nur noch digital verkündet. Damit soll Papier eingespart werden, damit kann man die neuen Gesetze nicht mehr anfassen, die Haptik weicht der digitalen Lesart.