Reichweitenbetrug bei Elektrofahrzeugen
Unabhängig davon, ob es sich um einen Fall von bloß unzutreffenden Angaben oder um einen vorsätzlichen Betrug handelt, kann der Käufer – gestützt auf Gewährleistungsrechte, Garantieansprüche und gegebenenfalls deliktische Ansprüche – Nachbesserung, Austausch, Rückabwicklung des Kaufvertrags oder Schadensersatz fordern. Entscheidend ist stets, dass der Käufer beweisen kann, dass die tatsächliche Reichweite oder Akkukapazität erheblich von den beworbenen Werten abweicht und er sich auf diese Angaben verlassen hat.
Diese rechtlichen Möglichkeiten beruhen auf dem Grundsatz, dass Verbraucher sich auf die Angaben des Herstellers verlassen dürfen – ganz ähnlich wie die in der Rechtsprechung bei Verbrennerfahrzeugen etablierten 10%-Grenzen. Ein detailliertes Gutachten (zum Beispiel durch unabhängige Prüfstellen wie den ADAC) kann dabei helfen, den festgestellten Mangel zu belegen. Wir unterstützen Sie. Sie können uns kontaktieren unter 07531/5956-14 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Erbschein
(1.) Der Erbschein bezeugt das Erbrecht und die Größe von Erbteilen (§ 2353 BGB). Er dient dem Nachweis des Erbrechts, besonders im Grundbuchverkehr. Der Erbschein wird vom Nachlassgericht erteilt.
Wer permanent den Hausfrieden stört, fliegt
Stört ein Mieter permanent den Hausfrieden, kann der Vermieter den Querulanten fristlos kündigen (Amtsgericht München, Az: 418 C 6420/17). Hintergrund war folgender:
Reichweitenbetrug bei Elektroautos?
Oft erreichen E-Autos nicht die Reichweite, die die Hersteller angeben. Der ADAC hegt nun einen Verdacht: Es könnte sein, dass die Hersteller bei den Reichweiten-Angaben tricksen, um konkurrenzfähig zu bleiben.
Der ADAC führt gerade verschiedene Tests durch, um zu überprüfen, ob die Hersteller in Hinblick auf die Batteriekapazität hinter ihren Angaben zurückbleiben. Negativ aufgefallen ist bei den Tests unter anderem der VW ID.3: Der Hersteller wirbt mit 77 Kilowattstunden Speicherkapazität, von denen laut Test nur 69 kWh faktisch beim Kunden ankommen. Sollten die Hersteller die Angaben zur Speicherkapazität tatsächlich dermaßen „geschönt“ haben, steht der Automobilindustrie der nächste Skandal ins Haus: Kunden könnten, ähnlich wie beim Dieselskandal, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen und auch die Verfolgung strafbaren Handelns wäre möglich.
Mord verjährt nicht, andere Tötungsdelikte dagegen schon
Ein im Jahr 1993 begangenes Tötungsdelikt bleibt nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Karlsruhe für einen der daran mutmaßlich Beteiligten ohne strafrechtliche Folgen.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim erhob gegen den damals 20 Jahre alten Angeschuldigten Anklage wegen gemeinschaftlichen Mordes, weil er im Oktober 1993 zusammen mit drei anderen das Tatopfer von Mannheim in ein zwischen Darmstadt und Frankfurt gelegenes Waldgebiet verschleppt, schwer misshandelt und zuletzt erschossen haben soll. Die Entscheidung des Landgerichts Mannheim, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen, hat der 3. Strafsenat mit Beschluss vom 1.2.2017 bestätigt.
Von maßgeblicher Bedeutung ist dabei, dass infolge des Zeitablaufs alle Tatvorwürfe außer Mord (§ 211 Strafgesetzbuch) verjährt sind. Die Einleitung eines gerichtlichen Strafverfahrens setzte deshalb die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung wegen Mordes voraus, die der Senat aus mehreren Gründen nicht gesehen hat: