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Amtsgericht Bad Iburg Urteil bei Tierschutzverstößen viel viel zu lasch

Redaktion LAWINFO.DE am 10. Januar 2023 | Strafrecht

Ein Landwirt der im Gerichtsbezirk von Bad Iburg 258 Schweine in ihren Ställen physisch und psychisch verwahrlosen ließ, bis sie starben, die kein Futter mehr erhielten, sodass sich unter den Tieren Kannibalismus breitmachte, die Tiere berechtigt in Todesangst waren bis sie verstarben, hat beim dortigen Strafrichter gerade mal zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen geführt, meldet der Beck-Verlag.

 

Festgestellt wurde, dass der Landwirt gegen § 17 Nr. 1 TierSchG und gegen § 17 Nr. 2b TierSchG verstoßen hat. Das Gericht hat gesehen, dass sich der Landwirt in einer depressiven Phase befand, eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit im Sinne von § 21 StGB konnte das Gericht nicht feststellen. U.a. strafmildernd hat das Amtsgericht bewertet, dass dem Bauern wegen seines Verhaltens durch den Landkreis ein faktisches Berufsverbot zum Halten von Schweinen auferlegt wurde. Das ist ja wohl das Mindeste! Wie kann das jetzt strafmildernd bewertet werden, was eine unausweichliche Folge dessen ist, was der Landwirt angerichtet hat.

 

Verstöße gegen § 17 TierSchG werden in harmloseren Fällen mit Geldstrafe belegt, sonst mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Mittel kann man eigentlich vom Gesetzeswortlaut ansetzen eineinhalb Jahre Haft (bis zu zwei Jahren kann noch die Bewährung bei Ersttätern ausgesprochen werden).

 

Vorliegend erhielt der Täter 130 Tagessätze, das ist nicht mal ein halber Tagessatz pro gequältes Schwein, das am Ende noch übel „verreckt“ ist.

 

Man muss sich fragen, ob diese Milde nicht schon rechtsbeugend ist.

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Jetzt ist auch Opel wegen Dieselskandal-Fahrzeugen verurteilt worden

Redaktion KONLEX.DE am 09. Januar 2023 | Schadenersatzrecht

Nach dem Landgericht Landshut und Landgericht Verden ist die Adam Opel GmbH aktuell auch vom Landgericht Ravensburg auf Schadensersatz verurteilt worden. Konkret ging es um einen Insignia 2.0. Der dort verbaute Motortyp „B 20“ findet sich auch im Cascada und im Zafira. Neben dem Thermofenster seien in dem Fahrzeug drei weitere Abschalteinrichtungen verbaut worden.

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Das Amtsgericht Heilbronn macht es vor und verurteilt einen 30-jährigen Tunesier wegen Silvester-Übergriffen zu einer Haftstrafe ohne Bewährung

Redaktion LAWINFO.DE am 09. Januar 2023 | Strafrecht

In einem beschleunigten Verfahren hat das Amtsgericht Heilbronn bereits vier Tage nach Silvester mit einem 30-jährigen Tunesier im wahrsten Sinne des Wortes „kurzen Prozess“ gemacht. Der Mann hatte in der Silvester-Nacht Feuerwerkskörper absichtlich auf eine Kindergruppe geworfen und sich anschließend wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte abermals strafbar gemacht. Da die Beweislage eindeutig war, war eine unmittelbare Gerichtsverhandlung anberaumt worden. Die neun Monate Freiheitsstrafe sind nicht zur Bewährung ausgesetzt worden. Der Tunesier hatte schon wegen anderer Straftaten „doppelte Bewährung“. Deshalb muss er jetzt die neun Monate absitzen. Die Bewährungen kommen am Ende wahrscheinlich auch noch oben drauf und es droht ggf. Abschiebung.

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Offener Brief an Franziska Giffey

RA Rafael Fischer am 08. Januar 2023 | Allgemein

114/23F01

 

An die

Bürgermeisterin von Berlin

- Senatskanzlei -

z.Hd. Frau Franziska Giffey

Jüdenstr. 1

10178 Berlin

 

 

vorab per Fax: 030/9026-2013

  

 

 

Silvesterkrawalle in Berlin / Ihr fehlerhafter Umgang damit

 

 

Sehr geehrte Frau Giffey,

 

das Bild, das Berlin außerhalb Berlins und vor allem auch außerhalb Deutschlands abgibt, ist deutlich negativ. Da erscheint es zynisch und arrogant, gegen den Ministerpräsidenten von Bayern zu treten, dass er erstmal vor seiner eigenen Türe kehren soll. Sie müssten – seit einem Jahr im Amt – längst im eigenen Haus kehren!

 

Wo Sie sich doch nach eigenen Angaben vor allem Familie, Jugend und Bildung verschrieben haben, erscheint Ihr aktuelles Verhalten erneut befremdlich. Das Schlimme ist, dass Sie jetzt einen Aktionismus verkünden, der Beruhigungskönnen für das Volk sein soll. Wenn das wirklich Ihr Konzept sein sollte, wäre das schwer am Thema vorbei. Berliner Zeitung zitiert wie folgendermaßen: „Wenn in einer fast Vier-Millionen-Metropole 145 Chaoten Mist bauen, kann man nicht daraus folgern, dass alle anderen Einwohner hier auch Chaoten sind“.

 

Erst einmal hat das so niemand gesagt, auch nicht Herr Söder. Aber Sie unterliegen mit dieser Aussage einer grandiosen Fehleinschätzung: Es sind nicht nur 145 Chaoten, sondern tausende junge Männer mit Migrationsvordergrund. Die jungen Männer sind die gleichen, die in unzähligen Gerichtsverfahren wöchentlich auf der Tagesordnung stehen und eine immer größere Gruppe bilden. Berlin und Deutschland hat das Problem nicht erst seit Silvester, sondern schon seit Jahren.

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Offener Brief an die Staatsanwaltschaft Berlin

RA Rafael Fischer am 06. Januar 2023 | Strafrecht

 

Staatsanwaltschaft Berlin

Leitender Oberstaatsanwalt

Jörg Raupach

 

Turmstr. 91

D-10559 Berlin

 

 

 

 

 

 AZ 115/23F01

Silvester-Ausschreitungen in Berlin

Offener Brief an Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Berlin

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Raupach,

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Unser Biodiesel-Urteil finden Sie hier:

http://www.autobild.de/artikel/raps-methylester-38585.html

 

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