Was bedeutet „Bei Nässe“?
Viele Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten nur „bei Nässe“. Aber was heißt das? Der Bundesgerichtshof hat diese Frage schon vor fast 40 Jahren beantwortet. Nässe bedeutet in Abgrenzung zu Feuchtigkeit, dass die Fahrbahn durchgängig mit einem Wasserfilm überzogen sein muss. Das merkt man spätestens, wenn die vor einem fahrenden Fahrzeuge Wasser oder Wasserdampf aufwirbeln und man den Scheibenwischer betätigen muss.
Darf man ein bereits verfasstes Testament später noch ergänzen?
Die Antwort der Juristen: klares Jein! Man muss zwar das eigenhändig verfasste Testament nicht unbedingt neu schreiben, Ergänzungen müssen jedoch in einem klaren Zusammenhang zum bereits geschriebenen Testament stehen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn wie in dem Fall des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Erblasserin noch auf der Rückseite etwas ergänzt hat und auf der Vorderseite handschriftlich vermerkt hat „b.w.“, was bedeuten soll „bitte wenden“.
Reichweitenbetrug bei Elektrofahrzeugen
Unabhängig davon, ob es sich um einen Fall von bloß unzutreffenden Angaben oder um einen vorsätzlichen Betrug handelt, kann der Käufer – gestützt auf Gewährleistungsrechte, Garantieansprüche und gegebenenfalls deliktische Ansprüche – Nachbesserung, Austausch, Rückabwicklung des Kaufvertrags oder Schadensersatz fordern. Entscheidend ist stets, dass der Käufer beweisen kann, dass die tatsächliche Reichweite oder Akkukapazität erheblich von den beworbenen Werten abweicht und er sich auf diese Angaben verlassen hat.
Diese rechtlichen Möglichkeiten beruhen auf dem Grundsatz, dass Verbraucher sich auf die Angaben des Herstellers verlassen dürfen – ganz ähnlich wie die in der Rechtsprechung bei Verbrennerfahrzeugen etablierten 10%-Grenzen. Ein detailliertes Gutachten (zum Beispiel durch unabhängige Prüfstellen wie den ADAC) kann dabei helfen, den festgestellten Mangel zu belegen. Wir unterstützen Sie. Sie können uns kontaktieren unter 07531/5956-14 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Erbschein
(1.) Der Erbschein bezeugt das Erbrecht und die Größe von Erbteilen (§ 2353 BGB). Er dient dem Nachweis des Erbrechts, besonders im Grundbuchverkehr. Der Erbschein wird vom Nachlassgericht erteilt.
Wer permanent den Hausfrieden stört, fliegt
Stört ein Mieter permanent den Hausfrieden, kann der Vermieter den Querulanten fristlos kündigen (Amtsgericht München, Az: 418 C 6420/17). Hintergrund war folgender: