Scholz und Baerbock tragen auch für den weiteren "Abholflug von Afghanen" am 16.04.2025 die volle Verantwortung
Das Einschleusen geht weiter: Olaf Scholz und Anna Lena Baerbock halten an ihren „Abholflügen“ unbeirrt fest und vertiefen damit ihre Unrechtspraxis weiter.
Der Münchner Merkur berichtet am 18.4.2025 (merkur.de), dass gegen mehrere mit Aufnahmezusage eingereiste Afghanen ein Verfahren wegen gefälschter oder verfälschten Dokumenten eingeleitet wurde. Wie kann das sein, dass diese Personen in Flugzeuge kommen, bis nach Deutschland fliegen und erst dort gestellt werden?
Wenn in einem solchen Flieger Personen mit gefälschten oder verfälschten Dokumenten sitzen, dürfte man sie erst gar nicht mitnehmen. Sie wären von Anfang an zurückzuweisen gewesen. Offensichtlich wird die Bundespolizei erst in Deutschland nach der Landung tätig. Es kann nicht sein, dass die Beamte (in Zivil) nicht vor Ort vor dem Besteigen des Fluzeuges die Vorprüfung vornehmen und diese Prüfung offensichtlich anderen überlassen.
Hier versagt der Rechtsstaat schon im frühen Vorfeld. Es geht schon von Rechtswegen nicht an, dass faktisch NGOs Vorauswahlen treffen, ganz einfach nach ihrer persönlichen Neigung oder welche sie selbst als „holenswert“ betrachten. Im besten Fall handeln sie aus einem „Gutmenschentum“, meist aber, weil sie eine bestimmte Personengruppe präferieren wollen. Diese sog. NGOs unterliegen keiner rechtstaatlichen Kontrolle. Olaf Scholz und Annalena Baerbock halten an diesen Organisationen fest, weil diese aus deren Parteibüchern entstanden sind. Es sind vermutlich parteipolitische Satelliten. Die eingesetzten NGOs sind möglicherweise Parteiagenten, die zudem aus öffentlichen Geldern gespeist werden. Das wäre nicht erlaubt. Eine solche Praxis gibt es normalerweise nur in totalitären Staaten oder Staaten, die dahin tendieren. Die ganze Aktion läuft bewusst am Rechtsstaat vorbei. Hat Rot-Grün den Staat ganz bewusst unterlaufen?
Tesla-Fahrer fragen sich: Hat Tesla die Kilometerzähler ihrer Fahrzeuge manipuliert?
Der US-Elektroautobauer Tesla muss sich seit Donnerstag in den USA wegen der angeblichen Manipulation seiner Kilometerzähler vor Gericht verantworten. In der Klage heißt es, Tesla habe die Kilometerzähler der ausgelieferten Elektrofahrzeuge so manipuliert, dass sie mehr gefahrene Kilometer als tatsächlich angefallen anzeigen, um schneller aus der Garantie zu fallen und nicht für kostenfreie Reparaturen aufkommen muss.
Sollte der Vorwurf stimmen und auf Europa übertragbar sein, ginge es um die Frage einer möglichen Odometer(Kilometerzähler)‑Manipulation (§ 22b StGB). Dann haben Käufer Anspruch auf Rückabwicklung und Schadensersatz. Damit keine Verjährung eintreten kann, sollten Tesla-Eigentümer diesen Umstand bei ihrem Fahrzeug schnellstmöglich überprüfen lassen.
Was ist jetzt zu tun? Wir helfen gerne: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 07531/5956-14.
Kommt nach dem Dieselskandal jetzt der Elektrobetrug bei Tesla?
Tesla steht wegen angeblichen betrügerischen Praktiken, insbesondere im Zusammenhang mit Reichweitenangaben und Kilometerzählerwerten, unter Beschuss. Einige Klagen werfen Tesla vor, die Kilometerzählerwerte zu manipulieren, um die Garantie schneller ablaufen zu lassen und so Reparaturkosten zu sparen. Zudem gibt es Vorwürfe, dass Tesla die Reichweiten von Elektrofahrzeugen übertrieben angibt, um den Verkauf zu fördern.
Wenn das stimmt, können möglicherweise Millionen Tesla-Fahrer ihren Tesla-Kauf rückabwickeln, ähnlich wie das im Dieselskandal bei Dieselfahrzeugen schon der Fall war. Vom Dieselskandal betroffene Fahrzeuge konnten in der Vergangenheit nach einer bestimmten Formel gegen Erstattung des Kaufpreises unter Anrechnung der gefahrenen Kilometer an den Hersteller zurückgegeben werden. Vorliegend wäre es allerdings Sache des Herstellers nachzuweisen, wie viele Kilometer das Fahrzeug tatsächlich gefahren hat. War das Fahrzeug mit Abverkauf softwaretechnisch hinsichtlich der Kilometer-Laufleistung manipuliert, läge wohl auch nach deutschem Recht Betrug vor.
Wer einen Tesla fährt, sollte (1.) unverzüglich prüfen, ob die gefahrenen Kilometer den tatsächlichen Entfernungen entsprechen und einen Kilometer-Test machen und (2.) diesen Mangel gegenüber Tesla schriftlich und rechtswirksam anzeigen, um später keine Rechtsnachteile zu erleiden. Bestätigt sich der Verdacht, wäre zu überlegen, ob man das Fahrzeug rückabwickeln und/oder Schadensersatz fordert.
Was bedeutet „Bei Nässe“?
Viele Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten nur „bei Nässe“. Aber was heißt das? Der Bundesgerichtshof hat diese Frage schon vor fast 40 Jahren beantwortet. Nässe bedeutet in Abgrenzung zu Feuchtigkeit, dass die Fahrbahn durchgängig mit einem Wasserfilm überzogen sein muss. Das merkt man spätestens, wenn die vor einem fahrenden Fahrzeuge Wasser oder Wasserdampf aufwirbeln und man den Scheibenwischer betätigen muss.
Darf man ein bereits verfasstes Testament später noch ergänzen?
Die Antwort der Juristen: klares Jein! Man muss zwar das eigenhändig verfasste Testament nicht unbedingt neu schreiben, Ergänzungen müssen jedoch in einem klaren Zusammenhang zum bereits geschriebenen Testament stehen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn wie in dem Fall des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Erblasserin noch auf der Rückseite etwas ergänzt hat und auf der Vorderseite handschriftlich vermerkt hat „b.w.“, was bedeuten soll „bitte wenden“.