Falsche Todesanzeigen - was bedeutet das rechtlich?
Die Meldungen über falsche Todesanzeigen von Prominenten häufen sich. Immer wieder werden auf YouTube Videos veröffentlich, in denen Bilder der Prominenten mit Beileidsbekundungen versehen und mit trauriger Musk hinterlegt werden. Zu den Opfern dieser Masche gehören u.a. der Musikproduzent Ralph Siegel oder der „Rote Rosen“-Star Laura Preiss.
In der Regel werden diese Todesanzeigen von einem thailändischen YouTube-Kanal veröffentlicht. Nun drängt sich natürlich die Frage auf, warum irgendjemand in Thailand Interesse daran hat, Falschmeldungen über den Tod deutscher Promis zu verbreiten. Die Antwort ist einfach: Geld. Vor den YouTube- Videos kann Werbung geschaltet werden, sodass die Betreiber des Kanals von dem Werbepartner für jeden „View“ bezahlt werden. Da Todesmeldungen von Prominenten allgemein im Interesse weiter Teile der Bevölkerung stehen, scheint dies ein ziemlich lukratives Geschäft zu sein. Die auf YouTube angezeigten Vorschaubilder enthalten die Todesnachricht und die Videos werden dann in der Hoffnung, Näheres über die Todesumstände zu erfahren, angeklickt.
Was ist Verdachtsberichterstattung?
Wie der Begriff „Verdachtsberichterstattung“ vermuten lässt, handelt es sich hierbei um eine Berichterstattung aus einem bloßen Verdacht heraus.
Die Medien berichten meist in der Öffentlichkeit über einen Verdacht gegenüber (prominenter) Personen und legen dabei deren Namen offen oder machen sie anderweitig identifizierbar.
Dies kann schnell zu Konflikten mit der so genannten Unschuldsvermutung führen, die sich aus dem Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 28 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention ergibt. Nach diesem strafrechtlichen Grundsatz sind Beschuldigte so lange unschuldig bis sie rechtskräftig verurteilt wurden.
Um einem solchen Konflikt vorzubeugen, setzt eine zulässige Verdachtsberichterstattung ein Öffentlichkeitsinteresse an der Tat sowie einen Mindestbestand an Beweistatsachen voraus. Je höher dabei das Ansehen oder der Ruf einer Person in der Öffentlichkeit beeinträchtigt wird, desto höheren Anforderungen unterliegt die Beweisermittlung. Grundsätzlich sind stets alle Beweise objektiv zu berücksichtigen, sowohl be- als auch entlastende. Dadurch kann einer Vorverurteilung durch die Medien weitestgehend entgangen werden.
Unwahre Tatsachen(behauptungen) sind dabei nie schützenswert und somit immer unzulässig.
Obwohl die Unschuldsvermutung Verfassungsrang hat, werden Prominente kaum von ihr geschützt, da bereits ein veröffentlichter Verdacht zu dauerhaften Schäden führen kann. Selbst eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch hilft dann meist nicht mehr viel.
Schmerzensgeld: rechtes Bein statt linkes Bein amputiert
In einer österreichischen Klinik haben Ärzte einem 82-jährigen Patienten das falsche Bein abgenommen. Der Klinik-Direktor sprach von einer „Verkettung unglücklicher Zustände“ und der Nichteinhaltung des Vier-Augen-Prinzips. Zum Fehler sei es gekommen, weil das falsche Bein markiert worden war. Der Fehler sei beim Verbandswechsel geschehen.
Da nun das falsche Bein amputiert wurde, musste nun in einer Nachoperation das andere amputiert werden.
Im Endeffekt liegt damit eine beidseitige ()) Unterschenkelamputation vor. Das ist für den Betroffenen eine schwerwiegende Verletzung. Ob das Opfer danach überhaupt noch Prothesen tragen kann hängt von der „Prothesenfähigkeit“ ab. Ein beiderseitiger Unterschenkelverlust erfordert wegen der enormen Lebensbeeinträchtigungen grundsätzlich hohe Schmerzensgelder. Gerichtliche Entscheidungen in Deutschland liegen zwischen 400.000 und 800.000 €. Eigentlich zu wenig.
Wann darf Untersuchungshaft angeordnet werden?
Erste Voraussetzung für eine Untersuchungshaft ist zunächst ein dringender Tatverdacht gegen eine bestimmte Person wegen einer begangenen Straftat.
Untersuchungshaft kann nur ein Richter anordnen. Hierzu muss neben der ersten Voraussetzung auch ein konkreter Haftgrund vorliegen. Das kann sein Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr. Bei letzterem Haftgrund soll der Beschuldigte davon abgehalten werden, auf Beweismittel Einfluss zu nehmen. Das können auch Zeugen sein. Liegen sämtliche Beweise gesichert vor, besteht in der Regel keine Verdunkelungsgefahr mehr. Bei Schwerkriminalität (Mord, Totschlag usw.) müssen diese Haftgründe nicht extra gegeben sein.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Stellen Sie sich vor, Ihnen stößt was zu und Sie überleben! Unfälle (im Ausland) oder plötzliche Krankheiten können einen schnell für eine gewisse Zeit “außer Gefecht” setzen. Für solche Notsituationen ist in den meisten Fällen nichts geregelt. Die Folge ist dann oft, dass zum ursprünglichen Unglücksfall noch eine Reihe vermeidbarer Schwierigkeiten dazukommen. Dabei kann man voraussehbare Risiken durch eine sogenannte Vorsorgevollmacht minimieren.