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Bei mangelnder Hitzeprävention können Pflegeheimbewohner Schadensersatz verlangen

Jasmin Abt, stud. jur. Universität Konstanz am 20. Juni 2022 | Seniorenrecht

„Die Politik ist gefordert, das Hitze-Leiden der 810.000 Pflegebedürftigen in den Heimen zu beenden“, so Eugen Brysch, der Vorstand der Stiftung Patientenschutz.

Die Kritik des Vorstandes gilt dabei den untragbaren Zuständen in den überhitzten Räumen von Pflegeheimen. Denn insbesondere für ältere Menschen können Hitze und Flüssigkeitsmangel lebensbedrohlich werden, so auch der Bundegesundheitsminister Karl Lauterbach. Oft sind Heimbewohner hohen Temperaturen weitestgehend schutzlos ausgesetzt und eine regelnde Vorschrift fehlt bis dato. Nach einer derartigen wird nun verlangt, denn der Klimawandel macht vor nichts und niemandem Halt. Insbesondere hinsichtlich Pflegeheim-Neubauten sollten die Länder und der Bundesklimaminister Robert Habeck eine Anpassung der Bauvorschriften anregen und für entsprechende Neuerungen in Altbauten sorgen.

Die Einrichtungen sind meistens zwar durch präventive Handlungsempfehlungen, Warnsysteme und Hitzemaßnahmenpläne auf Hitzewellen eingestellt, die Maßnahmen sind jedoch je nach Gebäude und Einzelfall unterschiedlich effektiv und so entstehen immer wieder Hitze-Probleme in Pflegeheimen.

 

Im Arbeitsrecht gibt es hierzu eine sog. Arbeitsstättenregel (ASR). Gemäß ASR A3.5 Raumtemperatur Punkt 4.3 sollen beim Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von +26 °C zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. In Einzelfällen kann das Arbeiten bei über +26 °C zu einer Gesundheitsgefährdung führen, wenn z.B. hinsichtlich erhöhter Lufttemperatur gesundheitlich Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte (z.B. Jugendliche, Ältere, Schwangere, stillende Mütter) im Raum tätig sind. In solchen Fällen ist über weitere Maßnahmen anhand einer angepassten Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden.

Bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von +30 °C müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren.

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Porsche wegen falschen Verbrauchsangaben unter Druck

RA Oliver Hirt am 17. Juni 2022 | Kaufrecht

In den USA ist Porsche unter erheblichen Druck geraten, weil die Angaben zum Kraftstoffverbrauch irreführend waren. Ausnahmsweise geht es mal nicht um Dieselmanipulationen, sondern schlicht um falsche Verbrauchsangaben. Porsche hat sich nun zu einem Vergleich bereit erklärt, den Klägern wegen irreführenden Falschangaben mind. USD 80.000.000,00 zu bezahlen. Umgerechnet erhält damit jeder Porsche-Besitzer der betroffenen Fahrzeuge USD 1.110,00 pro Fahrzeug.

 

Wir prüfen für einige Mandanten, ob Porsche solche Falschangaben vorwerfbar auch in Deutschland gemacht wird. Die Ermittlungen laufen.

Auch im Eilverfahren besteht grundsätzlich Anspruch auf rechtliches Gehör

Redaktion LAWINFO.DE am 16. Juni 2022 | Allgemein

Das Bundesverfassungsgericht hat nun wiederholt Entscheidungen der Gerichte, die im Eilverfahren ohne vorherige Anhörung des Gegners erlassen worden sind aufgehoben. Das Bundesverfassungsgericht sieht in solchen Fällen das grundrechtsgleiche Recht auf prozessuale Waffengleichheit verletzt. Sie ist eine Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips gemäß Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG und der durch Art. 103 Abs. 1 GG garantierten Gleichwertigkeit der Prozessstellung der Parteien vor Gericht.

Besonders gilt dies bei kritischer Berichterstattung der Presse.

Dieser Grundsatz gilt nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch für Hinweise, die das Gericht gemäß § 139 ZPO erteilt. Auch ein Eilverfahren sei kein einseitiges Geheimverfahren, in dem das Gericht mit dem Antragsteller über mehrere Wochen rechtliche Fragen erörtern dürfe, ohne die Gegenseite einzubeziehen. In einstweiligen Rechtschutzverfahren dürfe ausnahmsweise ohne mündliche Verhandlung und ohne Einbeziehung der Gegenseite eine Entscheidung nur dann ergehen, wenn die Entscheidung aus zeitlichen Gründen keinerlei Aufschub erdulde und die Durchsetzung des Rechts sonst unmöglich oder erheblich erschwert würde. Rechtliche Hinweise sind deshalb grundsätzlich immer an beide Parteien zu erteilen.

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Fiat Ducato: Dieselskandal mit fahrendem Bett

RA Oliver Hirt am 15. Juni 2022 | Kaufrecht

Der Fiat Ducato ist der größte Umweltsünder unter den Wohnmobilen, sagt die deutsche Umwelthilfe (DUH). Dabei ist dieses Modell das beliebteste Wohnmobil der Deutschen. Nach aktuellen Messungen ist der Fiat Ducato bei der Überschreitung der Grenzwerte von Stickoxiden „ganz vorne dabei“. Das gilt auch beinahne durchgängig für die EURO-5-Diesel-Modelle als auch EURO-6-Diesel-Modelle. Da tut sich der Fiat Ducato ganz besonders hervor. Er überschreitet den Stickoxid-Grenzwert um das 16-fache des erlaaubten Wertes. Das wäre wirklich Rekord.

 

Dass der Motor noch fünf Jahre nach Aufdeckung des Dieselskandals zugelassen ist, dürfte nach Auffassung der deutschen Umwelthilfe daran liegen, dass die Typengenehmigung in Italien eingeholt wurde. Dort wurde auch die Verwendung der Abschalteinrichtung eingeräumt, aber damit begründet, dass dies aus Motorschutzgründen notwendig sei. Die Behörde hatte hier einsehen. Sollten Gericht dies in Zukunft nicht so sehen, droht den Fahrzeugbesitzern, dass ihre Fahrzeuge stillgelegt werden, wenn sie nicht umgerüstet werden.

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Myright hat vor dem BGH Glück gehabt und ist im Dieselskandal klagebefugt

RA Oliver Hirt am 14. Juni 2022 | Allgemein

Vor dem Landgericht und Oberlandesgericht haben die Gerichte dem Rechtsdienstleister Myright die besondere Sachkunde abgesprochen (wurde von Myright nicht ausreichend nachgewiesen). Um wohl nicht die Schweizer Kunden leer ausgehen zu lassen, hat der Bundesgerichtshof jetzt die Abtretung als wirksam bezeichnet.

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Aktuell sind viele Dieselbesitzer verunsichert und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen. Wir handeln bereits. Bislang haben wir alle unsere Klagen erfolgreich durchgebracht. Neue Entwicklungen zum Dieselskandal finden Sie hier oder unter www.konlex.de.

Bereits 2002 haben wir ein wegweisendes Urteil zum Bio-Diesel gegen Volvo erstritten.

Unser Biodiesel-Urteil finden Sie hier:

http://www.autobild.de/artikel/raps-methylester-38585.html

 

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