Habeck’s Heiz-Kataster wird zum Heiz-Desaster
Focus meldet, das Robert Habeck der Stimmung im Lande zum Trotz nunmehr eine zweite Runde in der Heizungsdebatte eingeläutet hat. Die Länder und Kommunen sollen von Immobilienbesitzern in Deutschland eine Reihe von Daten sammeln, um dann sogenannte „Wärmepläne“ zu erstellen. Die Länder sollen konkret die jährlichen Energieverbräuche der letzten drei Jahre in Kilowattstunden pro Jahr ermitteln und so eine Art Heiz-Kataster erstellen. Legen Kommunen und auch die Energieversorger solche Werbepläne nicht rechtzeitig vor, drohen Strafen.
Irgendwie hört sich das nach Stasi und Kommunismus an.
1.) Stasi,
weil jetzt informelle Mitarbeiter der Kommunen die Häuser und damit die Bürger durchleuchten, was, wie und wann sie heizen und vor allem wie viel.
Hinweisgeberschutzgesetz – Vermittlungsausschuss erzielt Einigung beim Whistleblowerschutz
Im Dezember 2022 hat der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Anfang 2023 fand das Gesetz jedoch keine Mehrheit, sodass die Bundesregierung einen Vermittlungsausschuss anrief und ein Kompromiss gefunden wurde.
Das überarbeitete Gesetz wurde am 11. Mai 2023 verabschiedet und tritt voraussichtlich Mitte Juni 2023 in Kraft.
Doch was beinhaltet das Gesetz überhaupt und was ist das Ziel des Gesetzes?
Das Ziel des Gesetzes ist es, „Whistleblowern“ die Angst vor Repressalien zu nehmen, wenn diese in Unternehmen auf Missstände aufmerksam machen wollen.
Das HinSchG verpflichtet alle Beschäftigungsgeber mit mehr als 50 Mitarbeitenden dazu, eine interne Meldestelle und Meldekanäle einzurichten, über die Beschäftigte die Möglichkeit der Meldung von Verstößen und der Kenntnisnahme über Verstöße haben können. Die Einrichtung der internen Meldestelle ist den Beschäftigten bekannt zu machen.
Unternehmen, mit weniger als 249 Mitarbeitenden können eine gemeinsame Meldestelle mit anderen Unternehmen einrichten. Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeitende beschäftigen, müssen jedoch eine eigene interne Meldestelle einrichten.
Intendantengehälter müssen dringend gedeckelt werden
Vorher darf es keine Anhebung der Rundfunk- und Fernsehgebühren geben. Intendanten von Rundfunk- und Fernsehanstalten haben in jüngster Vergangenheit gezeigt, dass sie hinsichtlich ihrer Vergütung regelrecht Wahnvorstellungen unterliegen. Bekannte Beispiele sind die geschasste Schlesinger und der noch amtierende Gniffke. Die Geschichte könnte lauten: Wenn aus Intendanten "Raff-tendanten" werden.
So sieht der Intendant des Südwestrundfunks, Kai Gniffke, kein Problem damit, dass er so viel verdient, wie der Bundeskanzler. Ein Verdienst von € 30.000,00 im Monat begründete Gniffke kürzlich damit, dass er sich für seine Mitarbeiter „das letzte Hemd zerreiße“. Das ist sicherlich kein Grund. Als ihm dann wohl nichts bessseres einfiel, empfand er sein Gehalt deswegen als angemessen, weil er jeden Tag die Verantwortung für 15 Millionen Menschen trage. Auch das ist kein Argument. Er hat die 15 Millionen nicht akquiriert und die schauen nicht nur SWR. So richtig gibt es keine überzeugende Rechtfertigung für den „Gehaltssechser“ des Herrn Kai Gniffke.
Solche Gehälter müssen gedeckelt werden, weil sie völlig aus dem Ruder laufen und einfach nicht gerechtfertigt sind. Vor allem auch deshalb, weil sie aus den Rundfunk-Beiträgen der Bürger finanziert werden.
Graichen war eine tickende Zeitbombe mit Mehrfachsprengkopf
Als Robert Habeck die schützende Hand über Patrick Graichen zurückzog, war es der angebliche eine Fehler zu viel. Allmählich zeigt sich der Öffentlichkeit, dass er schon seit langem eine Zeitbombe war, die er womöglich selbst geschärft hat.
Den Trauzeugen in einen Staatsposten zu berufen, geht nicht, das Unternehmen, dem die Schwester vorsteht, mit einer halbmillionenschweren Unterstützung zu helfen, geht nicht. Bei der eigenen Doktorarbeit geschummelt zu haben, geht nicht.
Graichen war eigentlich schon disqualifiziert, bevor seine berufliche Laufbahn so richtig anfing. Bemerkt hat das anfangs keiner. Irgendwann wird das aber doch auffallen.
Viele Radrennfahrer wären lieber vorher „aufgeflogen“, als auf ihrem Höhepunkt der Laufbahn oder kurz danach. Vermutlich schon deshalb, weil die Fallhöhe größer ist.
Aber auch moralisch bleibt, dass alles was erreicht wurde, unecht und faul war.
Bei Patrick Graichen darf es aber nicht nur ein moralischer Absturz sein, solche Fälle müssen konkret sanktioniert werden und es geht anhand der Rechtsreglung, die wir haben, ohne weiteres. Sie müssen eben nur angewandt werden.
Das Stichwort ist: Schadensersatz.
Muss der Immobilienverkäufer offenbaren, wenn in einem Haus schon mal jemand ermordet wurde?
Das Landgericht Coburg verneint dies in seinem Urteil vom 06.10.2020 und weist die entsprechende Klage ab.
Die Klägerin hatte mit notariellem Kaufvertrag vom 13.12.2018 ein Wohnanwesen von der Beklagten gekauft. Dass in diesem Anwesen 1998 sowohl eine Frau als auch ein Kleinkind ermordet wurde, erfuhr die Klägerin erst Ende 2019 und hätte sie, laut eigenen Angaben, am Kauf des Anwesens gehindert.
Auf Grund dessen erklärte sie am 13.12.2019 die Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung im Sinne des § 123 Abs. 1 Var. 1 BGB gegenüber der Beklagten, unter Hinweis auf eine generelle Aufklärungs- und Hinweispflicht derartiger psychisch belastender Ereignisse. Die Beklagte sei auch ohne eine entsprechende Nachfrage zur Aufklärung verpflichtet gewesen, habe dies jedoch aus Arglist verschwiegen, um die Klägerin zu täuschen.