Abmahnung von Frommer Legal wegen Minecraft-Film erhalten?
Aktuell versendet die Kanzlei Frommer Legal (früher Waldorf Frommer) Abmahnungen im Namen der Firma Warner Brothers wegen des Vorwurfs des illegalen Herunterladen des aktuellen Films MINECRAFT. Abgemahnte könnten dadurch einen Rechtsverstoß begangen haben, dass sie den Film ganz oder in Sequenzen über ein Filesharing-Programm heruntergeladen haben.
Wer selbst eine Internettauschbörse genutzt und dabei Werke wie Filmen oder Musikstücken den anderen Nutzer der Filesharing-Software angeboten hat, haftet als Täter und somit auf Unterlassung und Schadenersatz. Man wird Täter im Rahmen von Filesharing (z. B. über Programme wie BitTorrent, eMule oder ähnliche), wenn man urheberrechtlich geschützte Inhalte anderen aktiv anbietet oder zugänglich macht, ohne dazu berechtigt zu sein. Täter ist, wer eine Datei mit geschützten Inhalten (z. B. Musik, Filme, Spiele) über ein Peer-to-Peer-Netzwerk für andere Nutzer zum Download bereitstellt. Das Problem ist: In Filesharing-Programmen läuft dies oft automatisch: Sobald ein Teil der Datei heruntergeladen ist, wird er anderen Teilnehmern wieder angeboten – ohne aktives Zutun des Nutzers. Schon die automatische Freigabe reicht für eine öffentliche Zugänglichmachung.
Hat man selbst nicht heruntergeladen, stellt sich die Frage, wer Zugang zu ihrem Netzanschluss hatte. Meist sind es Familienmitglieder, die man nicht „verpfeifen“ möchte. Manchmal findet auch fremde unbekannte Personen. Tatsächlich aber dann die Fragen, wie konnten die über den Netzanschluss einen Film herunterladen? Ist der Anschluss ausreichend gesichert gewesen?
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, helfen wir gerne, das Problem zu lösen. TEL. 07531/5956-13 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Testament trotz Demenz?
Wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, kann kein Testament errichten (§ 2229 Abs. 4 BGB).
Grundsätzlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass derjenige, der seinen „letzten Willen“ niederschreibt weiß, was er tut.
Das Teslaproblem ist ein Imageproblem ist ein Elon-Musk-Problem: was tun?
Die Situation bei Tesla ist angespannt. Die Fahrzeuge erleiden schon dadurch einen Wertverlust, weil es sich um einen Tesla handelt. Kann man Elon Musk für diese Imagetalfahrt verantwortlich machen und die Rücknahme des Tesla verlangen?
Stand heute; nein - Er haftet persönlich nicht für Markt- oder Imageverluste von Tesla-Produkten, solange kein eigenes Fehlverhalten gegenüber dem Käufer persönlich vorliegt, selbst wenn seine öffentlichen Auftritte das Image von Tesla beeinflussen.
Ein Imageverlust oder Wertminderung aufgrund von schlechten Nachrichten oder kontroversen Handlungen von Unternehmensverantwortlichen ist kein Sachmangel im Sinne des § 434 BGB. Wertverluste durch Imageprobleme sind Teil des allgemeinen Marktrisikos, das der Käufer trägt.
Wenn das E-Auto vom Blitz getroffen wird
Grundsätzlich spielt es für die Funktionsfähigkeit eines Elektro-Autos keine Rolle, ob es draußen regnet oder nicht. Daher können Sie Ihr Elektro-Auto auch bei starkem Regen bzw. bei einem Gewitter in Betrieb nehmen. Das Elektro‑Auto ist kein größerer Blitzmagnet als ein „normaler“ Benziner oder Diesel. Wie in allen geschlossenen Autos schützt Sie der faradaysche Käfig auch im Elektro-Auto vor einem Blitz. Durch die geschlossene Konstruktion der Autos entsteht nur an der Oberfläche Spannung, die dann gleichmäßig über die Außenfläche in den Boden abgeleitet wird. Es gibt Schutzsicherungen, die im unwahrscheinlichen Fall eines Blitzeinschlags eine Beschädigung des Autos oder seiner Batterie verhindern. Trotzdem kann bei jedem Auto ein Blitzschlag die Bordelektronik in Mitleidenschaft ziehen. Kommt es aber zu einem Blitzschaden, ist der Hersteller hierfür haftbar. Das Dumme ist: es kommt vor.
Das vielleicht höchste Schmerzensgeld, das in Deutschland bislang zuerkannt werden könnte
Im Juni 2021 sprach das Landgericht Limburg Tyler Jannaschk, einem schwer behinderten 12-jährigen Jungen, in einem Urteil das höchste Schmerzensgeld zu, das deutschlandweit von einem Gericht je festgelegt wurde
Der Junge hatte sich mit einem Alter von einem Jahr im Krankenhaus an einem Apfelstück verschluckt, während eine Krankenschwester ihm ein Medikament verabreichte. Die Sauerstoffzufuhr zu seinem Gehirn wurde dadurch zu lange unterbrochen. Das Gehirn hierdurch beschädigt.
Seither sitzt Tyler im Rollstuhl, kann aufgrund von Schleim in der Lunge nur schwer atmen und Arme sowie Beine nicht steuern.
Seine Mutter, Julia Jannaschk, kämpft seitdem um ein leichteres Leben für ihren Sohn. Durch Schmerzensgeld könnte die Familie Türen verbreitern oder das Badezimmer behindertengerecht umbauen, denn bis die Krankenkasse erforderliche Geräte genehmigt, kann es bis zu fünf Jahre dauern.