Errichtung eines Testaments in Briefform
Die Errichtung eines privatschriftlichen Testaments ist auch in Briefform möglich. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig in einem Rechtsstreit über die Frage, ob ein Brief auch ein Testament sein könne. Bei dieser Frage müsse nach Ansicht der Richter jeweils im Einzelfall geklärt werden, ob der Erblasser bei der Verfassung eines handschriftlichen Briefes Testierwillen habe und sein Brief mithin eine letztwillige Verfügung enthalte.
Was tun gegen (sexuelle) Belästigung im Netz?
Viele Nutzer:innen von Verkaufsplattformen wie Vinted oder eBay Kleinanzeigen wollen entweder etwas kaufen oder im besten Fall verkaufen. Jedoch ist es wohl öfter dazu gekommen, dass überwiegend weibliche Nutzer solcher Plattformen sexuelle Nachrichten empfangen haben oder gar gebeten wurde, intime Unterwäschefotos zu verschicken.
Meist wird dies von männlichen Nutzern gefordert, welche sich teilweise anonymisieren, indem diese Kürzel für ihre Namen verwenden und kein Profilbild zeigen. Es gibt aber auch solche Fälle, in denen Nutzer alles von sich preisgeben und dennoch derart anstößige Nachrichten und Anforderungen gegenüber den Nutzerinnen äußern.
Was macht man denn in solch einer Situation? Die Antwort ist einfach: ANZEIGE erstatten! Und zugleich Strafantrag stellen (das ist wichtig bei Antragsdelikten).
BGH zur Sachmangelhaftung bei Gebrauchtwagen
Der BGH hatte letzte Woche einen Fall zu entscheiden, in dem der Erwerber eines rund 40 Jahre alten Mercedes-Benz 380 SL vom Verkäufer die Kosten für die Reparatur der Klimaanlage verlangte, deren Defekt er zwei Monate nach dem Kauf feststellte. Die beiden erstinstanzlichen Gerichte (AG Wetzlar und LG Limburg) hatten die Klage des Käufers vor dem Hintergrund, dass sich in der Online-Anzeige der Hinweis „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung“ fand, abgewiesen. Der BGH vertrat eine andere Auffassung, da sich neben dem o.g. Gewährleistungsausschluss in der Anzeige nämlich auch der Hinweis „Klimaanlage funktioniert einwandfrei“ fand. Der BGH kam zu dem Ergebnis, dass der allgemeine Haftungsausschluss sich gerade nicht auf die Klimaanlage beziehe, da diese Beschaffenheit (einwandfreie Klimaanlage) ausdrücklich vereinbart war. Der Haftungsausschluss sei dahingehend auszulegen, dass er nicht für die Klimaanlage, sondern ausschließlich für sonstige etwaige Mängel gelten solle. Aus Sicht der Bundesrichter ist auch irrelevant, dass die beiden widersprüchlichen Angaben (Gewährleistungsausschluss und Beschaffenheitsvereinbarung) nicht erst im Kaufvertrag, sondern bereits in der Online-Anzeige gemacht wurden: Denn gerade das - aus Sicht eines verständigen Käufers - gleichrangige Nebeneinanderstehen einer Beschaffenheitsvereinbarung einerseits und eines Ausschlusses der Sachmängelhaftung andererseits gebietet es (...), den Gewährleistungsausschluss als beschränkt auf etwaige, hier nicht in Rede stehende Sachmängel aufzufassen. Andernfalls wäre eine solche Beschaffenheitsvereinbarung für den Käufer wertlos.
Die Absicherung von Geschäftsgeheimnissen in Unternehmen
Welches know-how, Patent, Anwendungsmuster, Konzept, Geschäftsinterna sind das Kernstück ihres Produktionsbetriebes oder Dienstleistungsunternehmens? Ist dieser „Unternehmenskern“ in einem Tresor untergebracht oder als für Jedermann oder bestimmte Gruppen zugänglich? Oftmals sind es Mitarbeiter, die ungehindert Zugang haben.
Viele Unternehmer vertrauen auf Loyalität und treffen ernsthaft keine Vorkehrungen gegen Industriespionage und/oder Geheimnisverrat.
Das Auskundtschaften konkurrierender Unternehmen durch Mitbewerber, ausländischen Geheimdiensten oder einfach, weil man Daten über Computer heute einfacher „abziehen“ kann als noch vor 20 Jahren, ist dieses Thema aktueller denn je.
Schützen Sie Ihren Unternehmenskern!
Bei Mord lässt sich der Todeszeitpunkt zwischenzeitlich ziemlich genau bestimmen
Über Jahrzehnte hinweg wurde der Todeszeitpunkt von Verstorbenen wesentlich nach der Henßge-Tabelle berechnet. Claus Henßge war der ehemalige Leiter des Instituts für Rechtsmedizin am Uniklinikum Essen. Er hat den Abkühlungsprozess von Leichen genau erfasst und immer mehr präzisiert. Die Methodik ist Standard für die Einschätzung eines Todeszeitpunktes, insbesondere für die Überprüfung von Alibi-Angaben verdächtiger Personen. Wird ein lebloser Körper frühzeitig aufgefunden, kann der Todeszeitpunkt bestimmt werden nach folgenden Indizien:
- Ausprägung, Wegdrückbarkeit und Umlagerbarkeit der Leichenflecke
- Eintritt, Ausprägung, Lösung der Leichenstarre
- Mechanische Erregbarkeit der Muskulatur
- Elektrische Erregbarkeit der Muskulatur
- Abkühlung der Leiche.