Mieter sollte ein Übernahmeprotokoll fertigen
Um späteren Streit zwischen Mieter und Vermieter über Reparaturen, Nebenkosten oder die Anzahl der überlassenen Schlüssel zu vermeiden, bietet es sich an ein aussagekräftiges Übergabeprotokoll zu fertigen. Die Erstellung eines sog. Abnahmeprotokolls ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann jedoch Streit vermeiden oder im Zweifel eine bessere Ausgangssituation für einen etwaigen Prozess bedeuten.
Folgendes sollte im Wohnungsübernahmeprotokoll aufgenommen werden:
Testament für Alleinstehende - 9 wichtige Tipps
Viele werden sich vermutlich bei der Überschrift fragen, wieso sie überhaupt ein Testament anfertigen sollen, wenn sie doch sowieso alleinstehend, Single oder nicht verheirateter Student sind. Die Antwort ist ganz einfach: Ohne ein Testament ist nichts geregelt, sprich es gilt die gesetzliche Erbfolge. Dies kann dann im konkreten Fall zur Folge haben, dass Verwandte beerbt werden, die der Verstorbene gar nicht beerben wollte oder, dass das hinterbliebene Vermögen letztlich sogar dem Staat zugutekommt.
1. Dies führt unmittelbar zum ersten Vorteil und Tipp für das Testament von Alleinstehenden. Bei einer gewünschten Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge ist ein das Anfertigen eines Testamentes notwendig. Nur so können Sie bestimmen, wem was zukommen soll oder auch nicht. Durch das Testament können individuelle Regelungen getroffen werden.
2. Darüber hinaus gilt wie bei allen anderen Testamenten auch, dass Formvorschriften eingehalten werden müssen. Wichtig ist hierbei vor allem, dass das Testament handgeschrieben ist und am Ende nach, bestenfalls der Nennung von Ort und Datum, mit vollem Namen unterschrieben ist, vgl. § 2247 BGB.
Durchsuchung nicht nur bei Verdacht eines Verbrechens zulässig
Eine Wohnungsdurchsuchung ist auch rechtmäßig zum Auffinden von sog. Gaffer-Videos. Das Landgericht Bonn hat die Rechtmäßigkeit eines Durchsuchungsbeschluss auf Beschwerde hin bestätigt und einen Fall, in dem die Durchsuchung von Wohnräumen zur Auffindung eines Gaffer-Videos diene, wobei die Hilflosigkeit einer schwerverletzten Person zur Schau gestellt wurde. Hier lag der konkrete Verdacht einer Straftat gem. § 201 a Abs. 1 Nr. 2, Nr. 4 StGB vor.
Anspruch auf Schmerzensgeld nach Art. 82 DGSVO muss nachgewiesen werden
Das FG Baden – Württemberg hat entschieden, dass jeder Kläger, der einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach Art. 82 DGSVO begehrt, die den Anspruch begründende Verletzung nachweisen muss.
Der Kläger verlangt Schmerzensgeld aufgrund der versehentlichen Übersendung privater Unterlagen an einen Dritten durch das zuständige Finanzamt für seine Einkommenssteuerveranlagung.
CDU und Kommunen laufen Sturm gegen das „Heizausforschungsgesetz“
Auch die CDU spricht von einer Überwachung wie in der DDR.
Viele Kommunen regen sich etwas auf, für andere scheitert der Habeck-Plan an etwas ganz banalem. Kommunen haben gar nicht das Personal dafür den Heiz- und Stromverbrauch der verschiedenen Eigentümer und Mieter aus den letzten drei Jahren zu erheben und dann noch zu melden. Dann kommt noch hinzu, dass in den nächsten Jahren auch die Boomer in Rente gehen und ein zusätzliches Loch reißen, das geburtenschwache Jahrgänge kaum füllen können. Dennoch wird ein ungutes Gefühl bleiben. Das Auskundschaften der Privatsphäre von Bürgern und Bürgerinnen war bislang mit den Grünen nicht zu machen. Jetzt plötzlich heiligt der Zweck die Mittel.
Ist das wirklich Habecks eigene Idee oder ist er immer noch in der „Mission Graichen“ unterwegs? Wo führt die Idee hin, wenn man sie zu Ende denkt?
Bekommen die Bürger – ähnlich wie in China – demnächst Verhaltenspunkte? Darf man künftig nicht mehr als so und so viel Minuten duschen? Badewannen füllen nur samstags? Wo soll die Datenerhebung hinführen?
Habeck ist dabei, die Grundüberzeugungen seiner Partei für "sein Vorhaben" zu opfern. Merkt er nicht, was er damit anrichtet? Bei den Grünen wächst neben den Realos und den Fundis noch eine dritte Spezies heran: Die Irrealos.