Baerbock für die Einrichtung eines Sondertribunal für die Verantwortlichen des russischen Angriffskrieges
Putin und die russische Armee haben vor einem Jahr die Urkaine angegriffen und gehen gegen die dort lebenden Menschen bestialisch vor. Von Kriegsverbrechen, Ermodung von Zivilisten, Zerstören ziviler Einrichtungen, Vergewaltigung, Verschleppung und Demütigung ist alles dabei. Das sind dabei nicht mal ungewöhnliche Exzesse. Das russische Militär geht ganz bewusst so vor.
Bislang musste man deswegen keine richtigen Sanktionen fürchten, obwohl erstmal die kriegerischen Handlungen beinahe in Echtzeit dokumentiert werden und die Verantwortlichen dazu noch in vielen Fällen identifiziert worden sind. Es fehlt ein Gericht, dass diese Taten aburteilt.
Der internationale Strafgerichtshof in Den Haag kann nur Fälle annehmen, in denen der Kläger und Beklagte Mitglied des Gerichtshofes sind oder der Fall vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen überwiesen wird. Russland ist gerade nicht Teil des Gerichtshofes und würde als ständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat die Überweisung an dieses Gericht durch Veto blockieren.
Nottestamente in vielen Fällen unwirksam
Ein Nottestament ist eine Ausnahme. Es kann dann errichtet werden, wenn jemand sich einer unmittelbaren Todesgefahr ausgesetzt sieht und einen letzten Willen begründen oder abändern will.
Die Errichtung eines Nottestaments vor drei Zeugen kommt dann erst in Frage, wenn ein Notar nicht mehr erreichbar ist und auch kein amtierender Bürgermeister.
„Ich bremse auch für Tiere“ kann im Ernstfall teuer werden
Die Haufe Online Redaktion berichtete am 11.01.2023 unter der Rubrik „Verkehrsrecht“ von einer Gerichtsentscheidung des Amtsgerichts Pfaffenhofen. In dem entschiedenen Fall kam es bei einer Vollbremsung einer Autofahrerin zu Gunsten eines Fuchses zu einem Auffahrunfall. Das Gericht entschied, dass die „Fuchsbremserin“ sich mindestens ein Drittel Eigenverschulden anrechnen lassen müsse, wenn nicht noch mehr.
Donald Trump ist ein Justiz-Querulant und muss nun eine Geldstrafe wegen Missbrauchs der Gerichte zahlen
Ausnahmsweise geht es hier nicht um die Klagen wegen Wahlbetrugs. Das kommt vielleicht auch noch. Die Klage Donald Trumps wegen Betrugs gegen Hillary Clinton war nach Ansicht der Richter so abstrus, dass ein Richter in den USA gegen Donald Trump eine Geldstrafe verhängt hat mit der Begründung: „Kein vernünftiger Anwalt hätte sie eingereicht“.
Die Geldstrafe erging auch gegen seine Anwältin Alina Habba. Der Richter sah in dem Vorgehen von Trump ein „anhaltendes Muster des Missbrauchs der Gerichte“.
In Deutschland gibt es so etwas Ähnliches auch aber in viel geringerem Ausmaß. Wer beispielsweise beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde einreicht, die mutwillig ohne Aussicht auf Erfolg das Gericht „verstopft“, kann zu einer Missbrauchsgebühr „verknackt“ werden. Die Voraussetzung hierfür ist schlicht, dass die Einlegung der Verfassungsbeschwerde einen Missbrauch darstellt (vgl. § 34 II BVerfGG).
Insolvenzverwalter P&R Schiffscontainer klagt derzeit Mietauszahlungen ein: Nicht zahlen! Wehren Sie sich!
Wohl meist noch im Jahre 2022 hat der Insolvenzverwalter der P&R Schiffscontainer Heinke im Auftrag der Kanzlei Jaffe in anscheinend unzähligen Fällen die früheren Anleger verklagt, die mit Mietzahlungen bedient worden sind und wirtschaftlich ihr eingesetztes Kapital auf diese Weise zurückerhalten haben. Weil es diese Container anscheinend nicht gab, die Geschäftspraktik wohl als betrügerisch anzusehen ist, sieht der Insolvenzverwalter in der Auszahlung an die Investoren eine Schenkung, die nach § 134 InsO zurückgefordert werden kann. Das Oberlandesgericht Hamm gab dem Insolvenzverwalter in einer Entscheidung Recht. Das Oberlandesgericht Karlsruhe sagt: Keine Schenkungsanfechtung bei Sale-Lease-Back und garantiert Mietzahlungen innerhalb eines Schneeballsystems.
Das OLG weist darauf hin, dass die Zahlung des Rückkaufpreises keine Schenkung war, sondern viel mehr Teil der von der Schuldnerin für die zur Verfügungstellung des Kapitals geschuldeten Gegenleistung.