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Wenn nicht feststeht, wer gefahren ist

Konlex.de am 25. Mai 2022 | Verkehrsrecht

Bei der Täteridentifizierung sind manche Amtsgerichte zu forsch. Das Oberlandesgericht Dresden korrigierte eine Amtsgerichtsentscheidung zu folgendem Sachverhalt:

 

Dem Betroffenen war eine Geschwindigkeitsüberschreitung zur Last gelegt worden. Er hatte sich damit verteidigt, dass nicht er, sondern ein Verwandter Fahrer zum Vorfallszeitpunkt gewesen sei.

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Schon bei einmaliger Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille droht MPU

Redaktion KONLEX.DE am 24. Mai 2022 | Führerschein

Zur Klärung von Zweifeln an der Fahreignung ist auch dann ein medizinisch-psychologisches Gutachten (sog. MPU) beizubringen, wenn der Betroffene bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille aufwies, bei ihm aber trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen festgestellt wurden.

 

Das Bundesverwaltungsgericht entschied jetzt: In einem solchen Fall begründet dies die Annahme von einem künftigen Alkoholmissbrauch. Die dadurch hervorgerufenen Zweifel an der Fahreignung muss die Fahrerlaubnisbehörde dann durch die Anforderung einer MPU klären.

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Auch im Eilverfahren besteht grundsätzlich Anspruch auf rechtliches Gehör

Redaktion LAWINFO.DE am 23. Mai 2022 | Allgemein

Das Bundesverfassungsgericht hat nun wiederholt Entscheidungen der Gerichte, die im Eilverfahren ohne vorherige Anhörung des Gegners erlassen worden sind aufgehoben. Das Bundesverfassungsgericht sieht in solchen Fällen das grundrechtsgleiche Recht auf prozessuale Waffengleichheit verletzt. Sie ist eine Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips gemäß Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG und der durch Art. 103 Abs. 1 GG garantierten Gleichwertigkeit der Prozessstellung der Parteien vor Gericht.

Besonders gilt dies bei kritischer Berichterstattung der Presse.

Dieser Grundsatz gilt nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch für Hinweise, die das Gericht gemäß § 139 ZPO erteilt. Auch ein Eilverfahren sei kein einseitiges Geheimverfahren, in dem das Gericht mit dem Antragsteller über mehrere Wochen rechtliche Fragen erörtern dürfe, ohne die Gegenseite einzubeziehen. In einstweiligen Rechtschutzverfahren dürfe ausnahmsweise ohne mündliche Verhandlung und ohne Einbeziehung der Gegenseite eine Entscheidung nur dann ergehen, wenn die Entscheidung aus zeitlichen Gründen keinerlei Aufschub erdulde und die Durchsetzung des Rechts sonst unmöglich oder erheblich erschwert würde. Rechtliche Hinweise sind deshalb grundsätzlich immer an beide Parteien zu erteilen.

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OLG Karlsruhe weist derzeit Klagen zum Dieselmotor EA 288 von VW zurück

RA Oliver Hirt am 20. Mai 2022 | Kaufrecht

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in der Berufungsinstanz am 29.04.2022 und 03.05.2022 in sechs zum VW-Dieselmotor EA 288 und Schadensersatzansprüche der Kläger abgewiesen, anders als beim Motor EA 189 läge noch kein sittenwidriger Betrug vor.

 

Der Urteilstext in den entschiedenen Fällen liegt uns noch nicht vor, lediglich eine Pressemitteilung. Danach hat das Oberlandesgericht die Schadensersatzklagen abgewiesen mit der Argumentation, weil es in dem „Nachfolgemotor“ keine versteckten Abschalteinrichtungen nachgewiesen seien, die eine sittenwidrige Schädigung der Eigentümer belegen. Der Senat sieht weder das sogenannte Thermofenster, das die Abgasrückführung zur Abgasreinigung außerhalb eines bestimmten Temperaturfensters reduziert oder abschaltet, als sittenwidrige Abschalteinrichtung noch die sogenannte Fahrtkurvenerkennung, die dem Motor signalisiert, ob sich das Fahrtzeug in freien Verkehr oder auf einem Prüfstand befindet.

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Der scheinheilige Kardinal Woelkie

RA Rafael Fischer am 19. Mai 2022 | FISCHERhatRECHT

Weil er einen Priester befördert hat, der in den Jahren zuvor mit einer 16 oder 17 Jahre alten Prostutierten Sex gehabt hat, darf die BILD-Zeitung den beförderten Priester deswegen nicht „Missbrauchs-Priester“ bezeichnen, weil dies sachlich falsch sei, urteilte jetzt das Landgericht Köln.

 

Woelkie äußerte nach dem Rechtsmagazin LTO (Legal Tribute Online) sich „froh“ über diese Entscheidung des Gerichts. Denn durch die Falschberichtserstattung habe er sich in seinen Persönlichkeitsrechten, die auch dem Kardinal zustehen, so sehr verletzt gefühlt, dass er dagegen vorgehen musste, so Woelkie.

 

Wenn die BILD-Zeitung hiergegen nicht in Berufung geht, muss in der Tat dem Artikel vom „Missbrauchs-Priester“ zum „Sex-Priester“ oder „Puff-Priester“ umschreiben. Dann wird sich der Kardinal besser fühlen. Deutschland und die Katholiken fühlen sich ihrerseits besser, wenn der Skandal-Woelkie endlich abtritt. Der Kardinal hat in den letzten Jahren so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Er schadet der Kirche mehr als ein „Teufelsanbeter“.

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Bereits 2002 haben wir ein wegweisendes Urteil zum Bio-Diesel gegen Volvo erstritten.

Unser Biodiesel-Urteil finden Sie hier:

http://www.autobild.de/artikel/raps-methylester-38585.html

 

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