Was versteht man unter einer Vorsorgevollmacht?
Die Vorsorgevollmacht ist eine im Voraus erteilte rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht (§§ 164 ff. BGB), mit der eine Person (Vollmachtgeber) einer anderen Person (Bevollmächtigter) das Recht einräumt, in bestimmten oder allen Angelegenheiten – insbesondere im Gesundheitsbereich, der Vermögenssorge und der Aufenthaltsbestimmung – Entscheidungen zu treffen, wenn der Vollmachtgeber einwilligungs- oder geschäftsunfähig wird.
Typische Anwendungsbereiche sind:
Das gemeinschaftliche Testament - Teil 2
3. Wechselbezügliche Verfügungen sind solche, von denen anzunehmen ist, dass die Verfügung eines Gatten nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen sein würde; hierfür spricht eine Vermutung (§ 2270 Abs. 2 BGB), wenn sich die Gatten ge-genseitig bedenken und für den Fall des Überlebens des Be-dachten eine Verfügung zu Gunsten der Kinder gemacht wird.
Notarielles Testament: Wenn die Geschäftsfähigkeit zweifelhaft ist
Das Landgericht (LG) Heilbronn hat sich in einem Beschluss mit der Argumentation von Erben befasst, der Erblasser sei bei Testamentserrichtung nicht geschäftsfähig gewesen.
Der Erblasser errichtete ein notarielles Testament. Der Notar traf darin die übliche Feststellung, dass er an der Geschäftsfähigkeit des Erblassers keine Zweifel habe. Nach dem Tod des Erblassers waren offenbar von der Erbfolge ausgeschlossene gesetzliche Erben der Auffassung, der Erblasser sei bei Testamentserrichtung nicht mehr geschäftsfähig gewesen. Insbesondere trugen sie vor, der Erblasser habe Erinnerungslücken gehabt (Name der langjährigen Zugehfrau, Daten und zeitliche Einordnung bestimmter persönlicher Ereignisse), und sei vergesslich gewesen (z. B. Vorversterben der Eltern, Aufgabe der eigenen Berufstätigkeit, Regelungen zur Grabpflege) und habe bestimmte „Geschichten“ ständig wiederholt.
Das LG folgte dieser Argumentation jedoch nicht und stellt fest: Diese Auffälligkeiten sind alterstypische Erscheinungen.
Das gemeinschaftliche Testament - Teil 1
1. Der Sinn und Zweck des gemeinschaftlichen Testamentes besteht darin, dass Ehegatten die vermögensrechtlichen Verhältnisse nach dem Tod des ersten Gatten vereinfacht regeln können. Dass sie von diesem Recht Gebrauch machen, ist nicht erforderlich, so dass jeder Gatte zwar den Nutzen aus der vereinfachten Form ziehen, aber absolut selbstständig für sich verfügen kann.
Wenn Mitarbeiter Geschäftsgeheimnisse über KI abziehen - heute noch vorbeugen!
Zum Thema Geschäftsgeheimnisse habe ich erst kürzlich ausgeführt, wie man sich als Arbeitgeber durch vertragliche Regelungen und Kontrolle absichern kann. Ein zusätzliches Risiko besteht in der praktische Anwendung von KI.
Mittlerweile droht dem Arbeitgeber, dass Geschäftsgeheimnisse und know how über die KI „abgezogen“ werden. Die Gefahr besteht dann, wenn Arbeitnehmer öffentlich zugängliche und selbstlernende KI z.B. ChatGPT oder DeepSeek im Arbeitsalltag nutzen. Bekanntlich speichert ChatGPT sämtliche gestellten Fragen sowie Ergebnisse, um künftig bessere Ergebnisse zu erreichen. Das könnte per se bereits der Konkurrenz nutzen, weil bestimmte Algorithmen bei ChatGPT für die Zukunft hinterlegt sind. Noch schlimmer ist es, wenn von Mitarbeitern Daten oder vertrauliche Informationen in „Prompts“ eingegeben werden.
Aber nicht nur das: noch viel schlimmer: wechselt ein Arbeitnehmer die Arbeitsstelle und ruft er dann von der neuen Arbeitsstelle aus mit seinem persönlichen (alten) Profil ChatGPT oder DeepSeek auf (oder von seinem eigenen Smartphone), kann er gegebenenfalls auf die Fragen und Arbeitsergebnisse der Vergangenheit zurückgreifen. Das bezieht sich nicht nur auf Programmentwickler.

