Erbschaft durch (schlaue) Adoption
Die Praxis der Erwachsenenadoption ist meist ein komplexer Prozess zur „effizienten“ Vermögensübertragung, der insbesondere in Betracht gezogen wird, wenn ältere wohlhabende Damen und Herren entweder keinen Nachwuchs haben oder sich dieser als „unwürdig“ erweist.
Eine Erwachsenenadoption erfordert, neben einem Gang zum Notar, auch die Zustimmung des Familiengerichts. Diese Zustimmung wird das Familiengericht aber nicht erteilen, wenn die Adoption erkennbar nur aus finanziellen Gesichtspunkten angestrebt wird. Die Rechtsprechung verlangt vielmehr eine nachgewiesen enge Beziehung zwischen dem zu Adoptierenden und seinen Adoptiveltern.
Nicht selten wendet sich der „unwürdige“ Nachwuchs gegen die Adoption, weil er sich im Hinblick auf den Nachlass übergangen fühlt. So auch im Fall des Unternehmers Albert Darboven, welcher erfolgreich in der Kaffee-Branche tätig ist. Albert Darboven wollte den Nachwuchs der - ebenfalls der durch Kaffee bekannten - Familie Jacobs adoptieren, hatte die Rechnung aber ohne seinen leiblichen Sohn Arthur Darboven gemacht: Dieser wandte ein, bei der Adoption handele es sich eher um eine geschäftliche Transaktion seines Vaters als um eine auf einer auf Zuneigung und Vertrauen basierende Familienangelegenheit. Der Nachweis der familiären Beziehung gelang nicht, die Adoption scheiterte.
Die Erwachsenenadoption bringt vor allem steuerliche Vorteile: Während der Steuerfreibetrag im Erbfall bei Familienfremden und entfernten Verwandten bei lediglich € 20.000,00 liegt und ein höherer Steuersatz (bis zu 50 %) gilt, liegt er bei eigenen und adoptierten Kindern bei stattlichen € 400.000,00. Gerade mittelständische Unternehmen, die diese erhöhte Erbschaftssteuer nicht ohne weiteres aufbringen können, stehen dann oft vor der Entscheidung, ob das Unternehmen (zwangsweise) verkauft werden muss. Daher bietet sich die Adoption von entfernten Verwandten durchaus an.
Online nach dem Tod: Digitales Erbe lebt weiter
Viele Menschen schaffen sich im Laufe ihres Lebens durch private E-Mail-Postfächer oder Facebook-Profile eine digitale Existenz, die im Laufe der Zeit sehr viel Persönliches und mit unter auch „Geheimes“ enthält. Diese digitale Existenz lebt über den Tod hinaus fort. Was mit den Daten, dem dort enthaltenen Wissens- und Informationsfundus und den damit verbunden Daten und Profilen geschehen soll, regeln bisher die meisten Menschen zeit ihres Lebens nicht.
Im Zweifel haben die Erben später Anspruch auf Einblick in die sozialen Netzwerke und Accounts oder man regelt diesen digitalen Nachlass im Vorfeld.
Oftmals sollen die Erben gerade nicht alles wissen oder alles herleiten können oder von persönlichen Vorlieben und Abneigungen Kenntnis erlangen. Hat man früher persönliche Briefe einfach im Kamin verbrannt, wären elektronische Daten im Vorfeld rückstandslos zu löschen, was in vielen Fällen nicht (rechtzeitig) gelingt. Wer soll's in dem Fall richten?
Mieter sollte ein Übernahmeprotokoll fertigen
Um späteren Streit zwischen Mieter und Vermieter über Reparaturen, Nebenkosten oder die Anzahl der überlassenen Schlüssel zu vermeiden, bietet es sich an ein aussagekräftiges Übergabeprotokoll zu fertigen. Die Erstellung eines sog. Abnahmeprotokolls ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann jedoch Streit vermeiden oder im Zweifel eine bessere Ausgangssituation für einen etwaigen Prozess bedeuten.
Folgendes sollte im Wohnungsübernahmeprotokoll aufgenommen werden:
Wer gehört zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten?
Bei einer "Enterbung" muss der Betroffene nicht unbedingt leer ausgehen. Er kann ggf. seinen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Pflichtteilsberechtigt sind der Ehegatte und die Abkömmlinge des Erblassers.
Schnelle Hilfe für Opfer häuslicher Gewalt
Häusliche Gewalt ist mittlerweile so schlimm wie nie zuvor. Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt hat einen neuen Höhepunkt erreicht. Das Bundeskriminalamt hat in der 2024 insgesamt 256.942 Fälle häuslicher Gewalt in Deutschland erfasst. Entweder liegt das daran, dass mehr passiert oder die Opfer öfters Anzeige erstatten und damit die Dunkelziffer verringern. In den letzten fünf Jahren hat die häusliche Gewalt um über 15 Prozent zugenommen. Noch immer wehren sich die Opfer zu selten. Nur die Polizei rufen, ist auf zu wenig. Opfer von Gewalttaten müssen sicherstellen, dass ihnen das gleiche nicht noch mal oder immer wieder passiert. Hilfe bietet das Gewaltschutzgesetz. Über das Gericht kann man durch einstweiligen Rechtsschutz anordnen lassen, dass der Täter es unterlässt
- die Wohnung des Opfers zu betreten – auch dann, wenn es die gemeinsame ist
- sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung des Opfers aufzuhalten (sog. Bannmeile)
- Orte aufzusuchen, an denen sich das Opfer üblicherweise aufhält, wie dem Arbeitsplatz, Schule etc.
- das Opfer zu kontaktieren, etwa per Post, Telefon, SMS oder E-mail
Auch wenn die Polizei in der Regel die erste Anlaufstelle ist, sollte man schnellstmöglich einen Anwalt seines Vertrauens sprechen, der weiß, wie in solchen Situationen weiter vorzugehen ist. Selbstverständlich ermöglichen wir in derartigen Fällen auch kurzfristige Termine um Ihnen schnellstmöglich helfen zu können.

