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Wenn das E-Auto vom Blitz getroffen wird

Redaktion LAWINFO.DE am 05. Oktober 2026 | Kaufrecht

Grundsätzlich spielt es für die Funktionsfähigkeit eines Elektro-Autos keine Rolle, ob es draußen regnet oder nicht. Daher können Sie Ihr Elektro-Auto auch bei starkem Regen bzw. bei einem Gewitter in Betrieb nehmen. Das Elektro‑Auto ist kein größerer Blitzmagnet als ein „normaler“ Benziner oder Diesel. Wie in allen geschlossenen Autos schützt Sie der faradaysche Käfig auch im Elektro-Auto vor einem Blitz. Durch die geschlossene Konstruktion der Autos entsteht nur an der Oberfläche Spannung, die dann gleichmäßig über die Außenfläche in den Boden abgeleitet wird. Es gibt Schutzsicherungen, die im unwahrscheinlichen Fall eines Blitzeinschlags eine Beschädigung des Autos oder seiner Batterie verhindern. Trotzdem kann bei jedem Auto ein Blitzschlag die Bordelektronik in Mitleidenschaft ziehen. Kommt es aber zu einem Blitzschaden, ist der Hersteller hierfür haftbar. Das Dumme ist: es kommt vor.

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Bin ich ein Kuckuckskind?

RA Rafael Fischer am 05. Oktober 2026 | Erbrecht

Die WELT berichtet, dass angeblich jedes zehnte Kind aus einer heimlichen Affäre stammt. Das bedeutet: in jeder Schulklasse sind oder waren ein bis drei Kuckuckskinder? In dem Beitrag der WELT werden schließlich Einschränkungen gemacht, insbesondere hinsichtlich Land und Gegend, hinsichtlich historischer Zeiten. Aber eigentlich ist es egal, ob jedes zehnte oder hunderte Kind ein Kuckuckskind ist, entscheidend ist: Bin ich vielleicht ein Kuckuckskind? Oder kann ich das wenigstens sicher ausschließen?

 

Diese Frage treibt so manches Kind oder Erwachsenen um. Manchmal hat man ein Erlebnis, das eine stutzig werden lässt. Manchmal sind es situationsbedingte Andeutungen Dritter oder aus der Familie, manchmal “sieht“ man es einfach.

 

Wer so ein Gefühl hat, sollte sich zunächst überlegen: will ich das wissen? Wenn ja, sollte man alles daransetzen, um Klarheit zu bekommen. In der Regel weiß es die Mutter – aber nicht immer. Und ist sie schon tot und man hat weiterhin Zweifel, bleibt „im Zweifel“ ein DNA-Test. Wie man in einer solchen Situation zielführend vorgeht, da berät zielführend 

 

Rechtsanwalt Rafael Fischer 07531/5956-14

mit angeschlossener Vaterschafts- und Muttschaftsdetektei,

 

auch was ein Ergebnis familienrechtlich, für das Standesrecht und das Erbrecht bedeutet.

 

Für die Aufklärung ist grundsätzlich (nie) zu spät. Nur je länger man wartet, umso schwieriger wird es den richtigen Erzeuger zu finden.

 

Tipp: Wenn Eltern versterben, sollte man spätestens dann (insbesondere vor der Einäscherung) taugliche DNA-Proben sichern.

Manchmal kommt heraus, das die wahre elterliche Linie eine ganz andere ist als gedacht oder vorgegaukelt.

 

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Entschädigungsanspruch bei Mobbing

Redaktion KONLEX.DE am 04. Oktober 2026 | Arbeitsrecht

Einen Anspruch auf „billige Entschädigung in Geld“ wegen einer Gesundheitsbeschädigung aufgrund von Mobbing setzt voraus, dass der Betroffene Arbeitnehmer konkret darlegt, wann welcher Arzt welche Erkrankung bei ihm diagnostiziert haben will. Allein der Umstand, dass sich der Kläger in ärztlicher Behandlung befindet, genügt nicht. Die Richter des Landesarbeitsgerichts Köln verlangten, dass der betroffene Arbeitnehmer beweisen muss, aufgrund welcher Umstände grundsätzlich gesundheitlich neutrale Maßnahmen (Abmahnung, Kündigung oder arbeitsrechtliche Weisungen) konkret geeignet gewesen sein sollen, eine Gesundheitsbeschädigung hervorzurufen.

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Enterben ist gar nicht so einfach

RA Rafael Fischer am 03. Oktober 2026 | Erbrecht

Der für Erbrechtsfragen zuständige Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat entschieden, dass ein Vater seinem Sohn selbst bei einer gegen ihn von seinem Sohn verübten Vermögensstraftat nur bei Vorliegen besonderer Umstände den gesetzlichen Pflichtteil entziehen kann. Das Gericht in Hamm hat damit der Berufung des Sohnes gegen ein anderslautendes Urteil des Landgerichts Bochum in einem mit seiner Schwester geführten Prozess stattgegeben.

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Das ist bei Versicherungsverträgen von Verstorbenen zu beachten

RA Rafael Fischer am 03. Oktober 2026 | Erbrecht

Stirbt ein Mensch, leiden Angehörige oft nicht nur unter der Trauer, sondern haben zusätzlich zahlreiche bürokratische Verpflichtungen. Trauernde sind gerade in der ersten Zeit häufig damit überfordert, sich den zu regelnden Versicherungsangelegenheiten zu widmen. Dennoch sollte man rasch handeln, denn manche Versicherungen schreiben eine Meldefrist von nur wenigen Tagen vor. Dieser Beitrag gibt einen ersten Überblick, worauf zu achten ist. 

Bei Versicherungsverträgen ist beim Tod des Versicherten zu unterscheiden. Einige der Verträge laufen von selbst aus. Andere müssen angepasst oder gar gekündigt werden.

Eine der wichtigsten Regeln ist dabei, zwischen personen- und sachgebundenen Versicherungen zu unterscheiden. Erstere enden in der Regel mit dem Tod des Versicherten, letztere beziehen sich auf die Absicherung von nach wie vor vorhandenen Dingen.

 

1. Personengebundene Versicherungen

 

Personengebundene Versicherungen enden mit dem Tod des Versicherten. Zu den personengebundenen Versicherungen zählen die Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- und Unfallversicherung. Eine explizite Kündigung ist nicht nötig. Jedoch sollten die Angehörigen den VR so schnell wie möglich über den Tod informieren. Sie stoppen damit weitere Beitragszahlungen. Außerdem sind sie in der Regel vertraglich dazu verpflichtet. Im Einzelnen gilt:

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Aktuell sind viele Dieselbesitzer verunsichert und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen. Wir handeln bereits. Bislang haben wir alle unsere Klagen erfolgreich durchgebracht. Neue Entwicklungen zum Dieselskandal finden Sie hier oder unter www.konlex.de.

Bereits 2002 haben wir ein wegweisendes Urteil zum Bio-Diesel gegen Volvo erstritten.

Unser Biodiesel-Urteil finden Sie hier:

http://www.autobild.de/artikel/raps-methylester-38585.html

 

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