Audi und die Audi Bank drücken sich vor der Verantwortung
Bekanntlich hat der Dieselskandal auch längst die VW-Tochter Audi erfasst. Jetzt kommt heraus: Nicht nur die kleinen Motoren sind betroffen, sondern auch die Fahrzeuge, wie beispielsweise der Audi A8.
In der Vergangenheit war der Kundenservice bei Audi hinsichtlich der Großlimousinen vorbildlich. Die Kundenbetreuung scheint sich jetzt schlagartig zu ändern, wenn eine bestimmte Modellgruppe vom Bundeskraftfahrtamt (BKA) wegen illegaler Abschalteinrichtungen zurückgerufen wird. Das so etwas Betrug an Kunden sein kann, ist längst durch die Presse gegangen. Die ehemaligen Vorstände Martin Winterkorn und Rupert Stadler müssen sich deshalb derzeit in Strafprozessen verantworten.
Und was machen die restlichen Verantwortlichen bei Audi? Sie ducken sich weg! Wiederholt haben wir für Audi Kunden Anfragen bei Audi eingereicht zum Rückruf 23X6 bzgl. dem Audi A8.
Französisches Gericht verurteilt TÜV Rheinland wegen Brustimplantaten zu Schadensersatz
Bis der französische Hersteller Poly Implant Prothèse (PIP) für die Verwendung von minderwertigen Industriesilikon in Brustimplantaten zu Verantwortung gezogen werden konnte, war der Hersteller insolvent. Jetzt hat das zuständige Gericht in Frankreich (Toulon) festgestellt, dass der für den Materialprüfung zuständige TÜV Rheinland haftbar sei. Der TÜV Rheinland hatte die Silikonkissen vorschnell und ohne richtige Prüfung zertifiziert. Der TÜV Rheinland ist bereits 2017 zur Zahlung von etwa 60 Millionen Euro Schadensersatz an rund 1000 Geschädigte verurteilt worden. Allerding wurde das Urteil insoweit korrigiert, dass bei mehreren tausend Geschädigten nicht feststünde, ob bei ihnen das vom TÜV zertifizierte Modell eingesetzt wurde.
BGH-Richter 'schwächelt' bei Audi
In einer aktuellen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof wegen eines bei Audi eingebauten Skandalmotors EA189 tut sich der BGH möglicherweise schwer neben VW auch die VW-Tochter zu verurteilen. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters verlangt Anhaltspunkte dafür, dass die unzulässige Abgastechnik der Tochtergesellschaft Audi bei Bruttoübernahme bekannt gewesen sei. Dies sei offensichtlich noch nicht ausreichend dargetan, sodass das laufende Verfahren wohl an Vorinstanz zurückgegen wird. Sollte der BGH wirklich Audi schonen wollen, wäre das ein übles Fehlurteil.
Nach diesseitiger Rechtsauffassung muss sich Audi die Betrugshandlungen der Konzernmutter VW voll anrechnen lassen, ob Audi davon etwas gewusst hat oder nicht. Immerhin besteht Konzernhaftung und Audi hat den Motor übernommen mit allen Vor- und Nachteilen. Audi kann sich ja bei Volkswagen schadlos halten.
Entbindung vom persönlichen Erscheinen
Das Gericht muss den Betroffenen von seiner Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung entbinden, wenn dieser seine Fahrereigenschaft eingeräumt und im Übrigen angekündigt hat, sich in der Hauptverhandlung nicht weiter zur Sache zu äußern.
Darf ein Strafurteil im Zivilprozess verwertet werden?
Im Prinzip, ja.
Zwar ist ein Zivilgericht nicht an das Ergebnis der Feststellungen im Strafurteil gebunden, es darf aber die Feststellungen im Wege des Urkundenbeweises verwerten, wenn es die dortigen Feststellungen selbst einer eigenen kritischen Überprüfung unterzieht und keine Partei ausdrücklich die Vernehmung der unmittelbaren Fahrzeugen verlangt. Eine Verwertung der früheren, im Strafurteil wiedergegebenen Aussagen im Wege zu beweisen anstelle der beantragten Anhörung unzulässig, wenn eine Partei zu Zwecke des Bahnbeweises die Vernehmung des Zeugen verlangt.