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Das Pflichtteilsrecht - Teil 2

Lawinfo.service in Zusammenarbeit mit RA Prof. Jürgen Damrau am 28. März 2026 | Erbrecht

(12.) Der Pflichtteilsanspruch ist ein Geldanspruch, der mit dem Erbfall entsteht und vererblich und übertragbar ist (§ 2317 BGB). Der Anspruch verjährt in drei Jahren (§ 2332 BGB). Der Anspruch kann nicht ausgeschlagen, wohl aber durch Erlassvertrag gem. § 397 BGB beseitigt werden.

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Das Pflichtteilsrecht - Teil 1

Lawinfo.service in Zusammenarbeit mit RA Prof. Jürgen Damrau am 27. März 2026 | Erbrecht

(1.) Das deutsche Recht kennt kein Noterbrecht oder Zwangserbrecht wie z.B. die Schweiz; es gibt den nächsten Angehörigen nur einen Anspruch auf Zahlung in Höhe der Hälfte des Wertes ihres gesetzlichen Erbteils.

 

(2.) Pflichtteilsberechtigte sind die Abkömmlinge, der Ehegatte und die Eltern des Erblassers sowie der eingetragene Lebenspartner (§ 10 Abs. 6 LPartG), nicht aber Großeltern oder Geschwister.

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Wer ist der beste Anwalt? Auf diese Auswahlkriterien kommt es an

RA Rafael Fischer am 25. März 2026 | Allgemein

Die richtige Suche nach dem besten Anwalt/Anwältin

Viele benötigen von heute auf morgen plötzlich einen Anwalt – aber wer ist für Sie und Ihr Problem dann der Richtige?

 

Der beste Anwalt für Sie ist nicht unbedingt derjenige, der den besten Ruf hat oder schon 1000 Fälle gewonnen hat, sondern derjenige, der Ihren Fall löst, also der, der Sie bei der Lösung ihres Problems am besten begleitet. Das ist etwas anderes. Deswegen müssen sie strategisch an Ihre Vertreter-Auswahl herangehen. Auf was kommt es hierbei an?

 

Spezialisierung und Fachgebiet

 

Gut ist, wenn der Rechtsanwalt auf dem Gebiet tätig ist, auf dem Ihr Problem liegt. Das muss nicht zwangsläufig ein Fachanwalt sein.  Viele Anwälte arbeiten bereits KI-unterstützt.  Viele vermeintliche Fachgebiete sind für Anwälte tatsächlich Standardprobleme. Manchmal sind Fachanwälte auch Fachidioten oder haben für naheliegende Folgeprobleme keinen Blick oder Scheuklappen auf. In einer Reihe von Fällen sind Generalisten die bessere Wahl.  Erfahrung und Einfühlungsvermögen und Interesse am Fall zählt. Wesentlich ist, dass er den Sachverhalt, um den es geht vollständig und richtig erfasst und Ihnen ein Lösungskonzept darstellen kann. Viel wichtiger ist also, wie der Rechtsanwalt an das Problem herangeht. Das spricht oftmals schon für einen erfahrenen Anwalt.

 

Empfehlungen und Netzwerke

 

Trotz – früher - Telefonbuch, Werbeanzeigen, Internet kommen die meisten Empfehlungen zu uns weiterhin von Dritten, die den Anwalt schon (aus anderen Fällen) persönlich kennen. Das ist ein starkes Kriterium, weil diese Personen den Anwalt, den sie empfehlen bereits als „gut“ bzw. „empfehlenswert“ einschätzen. Solche Empfehlungen sollte man immer in die engere Wahl nehmen. Scheuen Sie sich nicht den empfehlen zu fragen, welche Qualifikationsmerkmale (die Ihnen nützen sollen) dieser Anwalt hat

 

Online-Suchen & Plattformen

 

Internet und Onlineplattformen geben oftmals ein erstes Bild. Machen Sie weniger auf die optische Darstellung im Netz (die hängt oftmals von der Werbeagentur ab, die die Homepage verwaltet), als auch die Veröffentlichungen, die es von und über diesen Rechtsanwalt gibt. Kann diese Darstellung ihnen nützen?

Einträgen muss man allerdings auch sagen, dass viele Anwälte schwer beschäftigt sind über die Jahre hinweg oftmals weniger veröffentlichen, weil sie eben Mandatsarbeit leisten.

 

Erstgespräch führen

 

Wesentlich ist das Erstgespräch mit dem Rechtsanwalt, ob persönlich oder telefonisch. Haben Sie das Gefühl, dass sie mit dem Anwalt können? Hat der Anwalt das Gefühl, dass er mit Ihnen den Fall lösen will? Hört der Anwalt Ihnen zu? Wie läuft die Korrespondenz mit ihm? Spricht der Anwalt ihrer Sprache? Ist er verständlich für Sie?

 

Kostenstruktur

 

Fragen Sie nach den voraussichtlichen Kosten? Seriöser weise können hier verbindliche Aussagen nur gemacht werden, wenn der Anwalt ihren Fall und das Problem genau kennt. Können Sie die voraussichtlichen Kosten stemmen?  Für uns ist das ein wichtiges Kriterium. Es sollte unbedingt vermieden werden, dass einem zwischendurch der Saft (Geld) ausgeht. Deshalb muss man auch immer die Kosten eines Gerichtsverfahrens und auf die möglichen Kosten des Gegners mit im Blick haben. Wir erklären unseren Mandanten auf Nachfrage und sobald als möglich, welche Kosten auf Sie zukommen (mit oder ohne Rechtsschutzversicherung).

 

Persönliche „Chemie“

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Testament rechtzeitig zu Lebzeiten aktualisieren, damit man sich später nicht im Grabe umdrehen will

Lawinfo am 26. März 2026 | Erbrecht

Testament bei relevanten Änderungen anpassen

 

Auch ein niedergeschriebenes Testament kann dazu führen, dass es später gültig ist, aber so nicht mehr gewollt war.

Wer einmal ein Testament schreibt (und dann für immer in die Schublade legt), läuft Gefahr, dass die Wünsche bei Ableben später nicht mehr so umgesetzt werden können, wie eigentlich gewollt.

Über eine Anpassung sollte man nachdenken bei der Geburt eines Kindes oder eines Enkelkindes, bei Scheidung, bei eingehen einer neuen Partnerschaft, bei Tod eines Erben, bei größeren Vermögensänderungen oder bei Umzug in ein anderes Land.

Generell ist anzuraten, ein Testament alle 3-5 Jahre auf Aktualität hin zu überprüfen. Insbesondere geänderte Steuerregelungen können Anlass sein, Verfügung bereits zu Lebzeiten durchzuführen, um später unnötige Erbschaftssteuern zu vermeiden.

Bei den Testamenten und Nachlassregelungen, die wir betreuen, nehmen wir zu Lebzeiten der Mandanten alle zwei Jahre eine Überprüfung durch, ob allgemeine gesetzliche und/oder steuerliche Änderungen eine Anpassung erfordern und fragen beim Mandanten zusätzlich nach, ob sich im persönlichen Bereich oder in der Familie relevante Änderungen ergeben haben könnten oder bevorstehen.

 

Sonderthema: Lebensversicherungen und digitaler Nachlass

 

Dabei sollte man auch Lebensversicherungen im Auge behalten. Die fallen zunächst einmal nicht ins Erbe, sondern an den Begünstigten. Es gab schon Fälle, bei denen sich ein Ehepartner scheiden lassen, der Partner aber weiterhin der begünstigte der Lebensversicherung war, was meist nicht mehr gewollt ist. Und bei neuen (nichtehelichen) Lebenspartnerschaften, sollte man ohnehin über ein individuelles Testament nachdenken, weil sonst der neue Partner überhaupt nicht Erbe wird.

Immer wichtiger wird auch, was mit den persönlichen Kontakten und Geheimnissen oder Accounts im Netz geschehen soll (siehe hierzu meinen Tipp in einem extra Beitrag).

 

Neue Möglichkeiten im Alter

 

Relativ unbekannt, aber für viele im Alter die optimale Lösung: die Verantwortungsgemeinschaft bei gleichzeitiger testamentarischer Gegenseitigkeitsverfügung.

Die Bundesregierung plant mit dem Gesetz über die Verantwortungsgemeinschaft (voraussichtlich ab 2025) ein neues Rechtsinstitut. Ziel ist es, Menschen zu ermöglichen, außerhalb von Ehe oder Verwandtschaft rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen. Adressaten sind etwa Freund*innen, Wohngemeinschaften oder Wahlfamilien, die dauerhaft füreinander einstehen möchten. 

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Filesharing-Abmahnung erhalten - Was jetzt?

lawinfo..service am 24. März 2026 | Allgemein

Wer sich im Internet in so genannten Filesharing-Tauschbörsen aufhält, läuft häufig Gefahr, eine Urheberrechtsverletzung zu begehen. In solchen Tauschbörsen ist es möglich, Musiktitel und Filmwerke herunter zu laden. Das Download von Musiktiteln oder Filmwerken führt jedoch dazu, dass diese dann fast zeitgleich einer nicht bekannten Anzahl von weiteren Nutzern auch zum Herunterladen angeboten werden. Der Musiktitel und das Filmwerk sind somit öffentlich und vor allem weltweit abrufbar. Fast alle Musiktitel und Filmwerke sind urheberrechtlich geschützt. Der Urheber bzw. der Besitzer der Urheberrechte wird meistens dem Angebot seiner Werke in Tauschbörsen nicht zugestimmt haben. Zum Schutz ihrer Werke haben die Besitzer und Eigentümer der Urheberrechte vielfach IT-Unternehmen beauftragt, welche das Internet und insbesondere die Tauschbörsen überwachen. Daher ist es möglich, die IP-Adresse desjenigen zu ermitteln, welcher auf dieser Tauschbörse ein Musikwerk oder Filmwerk zum Tausch angeboten hat.

 

1. Was kann passieren?

 

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Dieser Informationsservice ist kostenfrei. Die folgenden Seiten sollen allerdings nur einer ersten Orientierung dienen. Das eventuell notwendige Gespräch mit einem Anwalt können diese Seiten nicht ersetzen. Unsere Absicht ist eine möglichst übersichtliche und verständliche Problemdarstellung. Ein Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität wird damit nicht erhoben. 

Aktuell sind viele Dieselbesitzer verunsichert und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen. Wir handeln bereits. Bislang haben wir alle unsere Klagen erfolgreich durchgebracht. Neue Entwicklungen zum Dieselskandal finden Sie hier oder unter www.konlex.de.

Bereits 2002 haben wir ein wegweisendes Urteil zum Bio-Diesel gegen Volvo erstritten.

Unser Biodiesel-Urteil finden Sie hier:

http://www.autobild.de/artikel/raps-methylester-38585.html

 

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