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Warum gerade (auch) Alleinstehende eine Vorsorgevollmacht haben sollten

RA Rafael Fischer am 28. August 2026 | Seniorenrecht

Für Alleinstehende gilt erst recht. Sogar noch mehr als für Menschen mit Familie.

 

"Vorsorgelücke" vermeiden

 

Haben Sie nicht mit einer Vorsorgevollmacht vorgesorgt, bestellt das Gericht in Notfällen einen Betreuer oftmals eine Person, die sie gar nicht kennt, ihre Wünsche nicht kennt und dennoch vollständigen Einblick in ihr Privatleben erhält. Vertraute, Freunde und Bekannte hab kein Recht, sich für sie einzusetzen oder gar zu entscheiden (Arztbesuche, Bankbesuche).

 

Dabei gibt es für Alleinstehende viel bessere Optionen als den Zufall:

 

Wählen Sie in „guten Zeiten“ Freunde oder Bekannte aus, die Ihnen nahestehen und bereit sind, eine solche Aufgabe bei Bedarf zu übernehmen. Denkbar sind auch Nachbarn oder Kollegen, wenn sie vertrauenswürdig sind. Falls keine Privatperson infrage kommt, bestimmen Sie eine Professionelle Betreuer (z. B. über Betreuungsvereine) oder einen Anwalt Ihres Vertrauens. Sprechen Sie die ausgewählte Person auf jeden Fall vorher an und klären Sie, ob diese Person eine solche Verantwortung übernehmen möchte. Nicht wenige fühlen sich für eine solche Verantwortung überfordert.

 

Selbstbestimmung bewahren – das Leben nicht aus der Hand geben!

 

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer Sie im Fall der Fälle vertreten soll. Sie vermeiden damit eine fremde Betreuung.

 

Die Vorsorgevollmacht zielt auf eine umfassende Vertretung in allen Lebensbereichen. Eine Vorsorgevollmacht deckt nicht nur medizinische Entscheidungen ab (wie beispielsweise eine Patientenverfügung), sondern auch finanzielle Angelegenheiten (Mietverträge, Rechnungen, Bankgeschäfte), die rechtliche Vertretung (Verträge kündigen, Rente beantragen) oder Wohnungsangelegenheiten (Pflegeheimplatz organisieren). Der Vorteil ist zudem, dass die bevollmächtigte Person sofort handeln kann und nicht erst noch ein Betreuer bestellt werden muss, was wertvolle Zeit kosten kann.

 

Individuelle Lösung: Keine Vorsorgevollmacht nur von der Stange

 

Eine Vorsorgevollmacht muss schriftlich und verständlich formuliert sein. Verwenden Sie nicht lediglich vorgefertigte Muster. Lassen Sie eine Vollmacht auf ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Wenn eine solche Vollmacht einmal zum Einsatz kommt, kann sie nicht mehr so einfach korrigiert werden. Sie benötigen nicht irgendeine Vorsorgevollmacht, sondern Ihre eigene persönliche Vollmacht. Wir helfen dabei, dass alles passt. Alles andere ist Sparen am falschen Ende.

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Vorsicht bei Strafbefehl!

Redaktion KONLEX.DE am 28. August 2026 | Strafrecht

Wenn Sie einen Strafbefehl vom Gericht erhalten, haben Sie lediglich zwei Wochen Zeit, sich mit einem Einspruch gegen diesen zu wehren!

 

Sie sollten sich daher dringend beraten und helfen lassen bevor es zu spät ist, denn ein Strafbefehl kann weitreichende Folgen haben. Zu diesen gehören unter anderem: Ein Eintrag im Bundeszentralregister, eine drohende Freiheitsstrafe auf Grund von ausbleibender Geldstrafenzahlung sowie die Gefährdung Ihres Arbeitsplatzes.

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„Thema: Durchgriffshaftung“

RAin Nadine Meßmer am 27. August 2026 | Gesellschaftsrecht

Die Haftung einer GmbH ist gem. § 13 Abs. 2 GmbHG grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. In Ausnahmefällen kann es jedoch auch zu einer persönlichen Haftung der Gesellschafter kommen, was bedeutet, dass - sofern die Gesellschafter natürliche Personen sind – auch eine Haftung mit dem kompletten Privatvermögen in Betracht kommt. Da diese Durchgriffshaftung den allgemeinen Grundsätzen der Haftung einer GmbH widerspricht, lässt die Rechtsprechung eine solche nur aus drei Gründen zu:

 

1. Unterkapitalisierung der Gesellschaft

Eine Unterkapitalisierung liegt vor, wenn die GmbH für den angestrebten Geschäftsbetrieb mit vollkommen unzureichendem Kapital ausgestattet ist, sodass die Relation zwischen Stammkapital und dem mit dem Geschäftsbetrieb verbundenen Risiko als völlig unvertretbar erscheint. Bei normalem Geschäftsverlauf ist dann ein Misserfolg zu Lasten der Gläubiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Der BGH sieht dann den Haftgrund der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) auf Seiten der Gesellschafter zum Nachteil der Gläubiger als gegeben an, was dazu führt, dass die Gesellschafter durch die Gläubiger direkt persönlich in Anspruch genommen werden können. Da die Gesellschafter die Schädigung der Gläubiger dann billigend in Kauf nehmen, bejaht der BGH diese deliktische Haftung, obwohl sich die Finanzausstattungspflicht der Gesellschafter grundsätzlich auf das Mindestkapital gem. § 5 GmbHG (€ 25.000,00) beschränkt.

 

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Warum gerade (auch) Alleinstehende eine Patientenverfügung haben sollten

Lawinfo am 26. August 2026 | Seniorenrecht

Eine Patientenverfügung ist gerade auch für alleinstehende Personen absolut sinnvoll – und in manchen Fällen sogar besonders wichtig.

 

Die Frage beantwortet sich allein schon dadurch: was passiert ohne Patientenverfügung?

 

In einem solchen Fall entscheiden Ärzte nur nach dem mutmaßlichen Willen. Das kann ziemlich unsicher sein. Bei länger anhaltendem Kontrollverlust wird ein Betreuer bestellt, der eine nicht kennt. Freunde oder Bekannte haben kein automatisches Entscheidungsrecht. Dieses Vakuum wird vermieden, wenn man eine Patientenverfügung geschaffen hat, die das umsetzt, was der Patient tatsächlich möchte.

 

Selbstbestimmung sichern

 

Eine Patientenverfügung ist schon deshalb für jeden wichtig, um seine Selbstbestimmung zu sichern. Ohne Patientenverfügung entscheiden Ärzte oder eingestellter Betreuer über medizinische Maßnahmen – möglicherweise gegen den Willen des Patienten. Mit einer Patientenverfügung legt man bindend fest, welche Behandlungen gewünscht werden, welche abgelehnt werden (zum Beispiel künstliche Ernährung, Wiederbelebung, Schmerztherapie), Triage-regelung und Demenzklausel.

 

Individuelle Lösung: Keine Patientenverfügung von der Stange

 

Eine Patientenverfügung muss schriftlich und verständlich formuliert sein. Verwenden Sie nicht lediglich vorgefertigte Muster. Lassen Sie eine Patientenverfügung auf ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Wenn eine solche Patientenverfügung einmal zum Einsatz kommt, kann sie nicht mehr so einfach korrigiert werden. Sie benötigen nicht irgendeine Patientenverfügung, sondern Ihre eigene persönliche Regelung. In jede vernünftige Patientenverfügung gehört eine Triage-Regelung (Corona) wie auch eine Demenzklausel. Das haben die wenigstens vorformulierten Verfügungen. Wir helfen dabei, dass alles drin ist und alles passt. Alles andere ist Sparen am falschen Ende.

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Schmerzensgeld einklagen – wann lohnt sich der Gang vor Gericht?

Redaktion KONLEX.DE am 25. August 2026 | Schadenersatzrecht
Höhe, Bemessung und Chancen: Was Unfallopfer und Geschädigte wissen müssen

Sie wurden verletzt. Durch einen Unfall, eine Körperverletzung oder einen ärztlichen Fehler. Der Schmerz ist real – doch die angebotene Entschädigung fühlt sich nicht annähernd angemessen an. Jetzt stellen Sie sich die Frage: Soll ich klagen? Lohnt sich das überhaupt?

Diese Frage ist berechtigt. Und die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab, die Sie kennen sollten.

Was ist Schmerzensgeld – und wofür steht es?

Schmerzensgeld ist kein Schadensersatz für kaputte Gegenstände oder Arztkosten. Es ist eine Entschädigung für immateriellen Schaden: für körperliches und seelisches Leid, Schmerzen, Angst, Entstellungen und vergleichbare Beeinträchtigungen.

Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 253 Abs. 2 BGB. Der Anspruch besteht unabhängig von der Anspruchsgrundlage – also bei deliktischer, vertraglicher oder gefahrgeneigter Haftung.

Das Schmerzensgeld erfüllt dabei zwei Funktionen gleichzeitig: Mit dem Grundsatzbeschluss des Großen Zivilsenats des BGH vom 6.7.1955 (BGHZ 18, 149, 154 ff.; NJW 1955, 1675) wurde die sogenannte Doppelfunktion des Schmerzensgeldes festgelegt: Es dient sowohl dem angemessenen Ausgleich immaterieller Schäden als auch der Genugtuung des Geschädigten.

Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes bestimmt?

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