Kann man Kriminelle an ihrem Aussehen erkennen? Wenn einer bspw. aussieht, wie der Sohn von Adolf Hitler
Das behaupten zwei chinesische Forscher, Xiaolin Wu und Xi Zhang, die einen Algorithmus entwickelt haben, welcher Verbrecher erkennen soll. Dazu legten sie nun eine Studie vor, die verblüfft:
Bei knapp 1700 Passfotos von Männern zwischen 18 und 55 Jahren war die Hälfte bekanntermaßen verurteilte Kriminelle, die anderen nicht. Die Forscher gaben diese Daten ein und berechneten als besondere Merkmale, beispielsweise Lippenform, Augenabstand, Verhältnis Nasenbreite zum Mundwinkel, Abstand zu den Ohren usw. In einem zweiten Schritt sollte nun der Algorithmus aus 186 Passbildern die Straftäter herausfiltern. Das Erstaunliche war: Die Trefferquote lag bei 90 %. Selbst wenn die Studie als klein und überschaubar gilt, lässt das Ergebnis doch aufhorchen. Und vielleicht ist es viel einfacher bei Männern, den Verbrecherinstinkt zu erkennen, als bei Frauen. Dort wurde eine solche Untersuchung noch nicht gemacht. Bezüglich Männer sei die Rechnerleistung ganz einfach. Menschen, die sich gesetzestreu verhalten, haben normalere Gesichter. Verbrecher weisen dagegen im Gesicht Auffälligkeiten und ungewöhnliche Maße auf.
Was ist strategische Rechtsberatung?
Strategische Rechtsberatung bedeutet, rechtliche Fragen nicht isoliert zu betrachten, sondern in einen größeren wirtschaftlichen, persönlichen und oft auch steuerlichen Kontext einzuordnen. Es geht nicht nur darum, ein aktuelles Problem zu „reparieren“, sondern frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen, Risiken zu vermeiden und Chancen zu nutzen. In meiner Beratung verbinde ich die juristische Analyse mit einem klaren Plan, der zu Ihren Zielen, Ihrer Branche und Ihrer persönlichen Situation passt. So entsteht aus der bloßen Rechtsauskunft ein tragfähiges Konzept, das Ihnen Sicherheit gibt und teure Fehlentscheidungen vermeidet.
Begriff: Was versteht man unter strategischer Rechtsberatung?
Strategische Rechtsberatung geht über die klassische Einzelfallberatung hinaus. Im Mittelpunkt stehen auch Ihre mittel- und langfristigen Ziele: beruflich, unternehmerisch oder privat. Ich schaue mir nicht nur die aktuelle Rechtsfrage an, sondern die gesamte Ausgangslage, geplante Schritte und mögliche spätere Entwicklungen. Daraus entsteht ein Fahrplan, der rechtliche Gestaltung, wirtschaftliche Überlegungen und oft auch steuerliche Aspekte miteinander verbindet. Ein solcher Ansatz ist besonders sinnvoll bei wiederkehrenden oder strukturellen Themen, etwa in Unternehmen, bei Vermögens- und Nachfolgeplanung oder langfristigen Vertragsbeziehungen. Ziel ist, dass Sie Entscheidungen nicht nur rechtssicher, sondern auch vorausschauend und wirtschaftlich sinnvoll treffen.
Abgrenzung: Einzelfallrat vs. strategische Begleitung
Klassische Rechtsberatung beantwortet vor allem die Frage: „Was ist hier rechtlich möglich oder zulässig?“ Der Fokus liegt auf der Lösung eines einzelnen Konflikts oder einer konkreten Situation, zum Beispiel einer Kündigung, einer Abmahnung oder einem einzelnen Vertrag. Strategische Rechtsberatung setzt früher und breiter an: Sie fragt zusätzlich, welche rechtlichen Strukturen notwendig sind, damit solche Probleme gar nicht erst entstehen oder deutlich seltener auftreten. Statt nur einen Vertrag zu prüfen, entwickle ich mit Ihnen ein einheitliches Vertrags- und Verhandlungskonzept für Ihr Unternehmen oder Ihre wiederkehrenden Aktivitäten. Statt nur eine einzelne Gestaltung im Gesellschafts- oder Erbrecht zu wählen, entwerfen wir eine Gesamtstruktur, die auch spätere Entwicklungen (Wachstum, Nachfolge, Ausstieg, Krisen) mitdenkt.
Inhalte strategischer Rechtsberatung: Vom Problem zum Plan
Mietminderung bei Hitze: Wann ist sie möglich und welche Rechte haben Mieter?
Bei sommerlichen Temperaturen von über 30 Grad in der Wohnung stellt sich für viele Mieter die Frage: Muss ich das hinnehmen oder kann ich die Miete mindern? Die rechtliche Lage ist differenziert zu betrachten.
Grundsatz: Hitze allein ist kein Mietmangel
Nach § 536 BGB ist der Mieter zur Entrichtung einer angemessen herabgesetzten Miete verpflichtet, wenn die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich gemindert ist. Das Äquivalenzverhältnis der Leistungen ist deshalb gestört, wenn die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch wegen eines Mangels nicht nur unerheblich beeinträchtigt ist.
Ein Mangel der Mietsache ist jede nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustands von dem vertraglich vereinbarten Zustand, der ihre Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt.
Sommerliche Hitze allein stellt grundsätzlich keinen Mietmangel dar. Erst wenn eine Wohnung wegen extremer Hitze praktisch nicht mehr bewohnbar ist, können Ansprüche auf Mietminderung entstehen.
Wann liegt ein Mangel vor?
Orientierungswerte für die Raumtemperatur
Als grober Richtwert gelten 26 bis 28 Grad Celsius Raumtemperatur am Tag. Erst ab diesem Bereich kann überhaupt ein Mietmangel in Betracht kommen. Eine feste gesetzliche Temperaturgrenze für Wohnungen gibt es jedoch nicht.
Besonderheiten bei Dachgeschosswohnungen
Wer eine Dachgeschosswohnung mit großen Fensterflächen mietet, muss grundsätzlich mit starker Sommerhitze rechnen. In solchen Fällen ist eine Mietminderung oft nicht möglich, da die erhöhten Temperaturen zur typischen Beschaffenheit dieser Wohnungsart gehören.
Bauliche Mängel als Voraussetzung
Ein Mietmangel liegt insbesondere dann vor, wenn:
- Die beim Bau geltenden Wärmeschutzvorschriften nicht eingehalten wurden
- Ein baulicher Mangel die übermäßige Hitzeentwicklung verursacht
- Die Wohnung aufgrund der Temperaturen praktisch unbewohnbar wird
Das oft zitierte Hamburger Urteil
Das Amtsgericht Hamburg hat in einem Fall eine Mietminderung von 20 Prozent zugesprochen. Dieser Fall betraf jedoch eine hochwertige Neubau-Dachgeschosswohnung, in der:
- Tagsüber rund 30 Grad herrschten
- Nachts mehr als 25 Grad gemessen wurden
- Ein Sachverständiger feststellte, dass der vorgeschriebene sommerliche Wärmeschutz beim Bau nicht eingehalten worden war
Dieses Urteil ist nicht auf jeden Fall übertragbar, sondern betraf einen konkreten baulichen Mangel.
Periodische Mängel und Mietminderung
Wirkt sich ein Mangel nur periodisch in einem vorhersehbaren Zeitraum erheblich auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache aus, ist der Mietzins auch nur in diesem Zeitraum kraft Gesetzes herabgesetzt. Während der Zeit, in der die Mietsache trotz Vorliegens eines Mangels uneingeschränkt vertragsgemäß nutzbar ist, scheidet eine Herabsetzung der Miete aus.
Das bedeutet: Selbst wenn im Hochsommer ein Mangel vorliegt, kann die Miete nur für die Monate gemindert werden, in denen tatsächlich übermäßige Hitze herrscht.
Was Mieter tun sollten
„Thema: Durchgriffshaftung“
Die Haftung einer GmbH ist gem. § 13 Abs. 2 GmbHG grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. In Ausnahmefällen kann es jedoch auch zu einer persönlichen Haftung der Gesellschafter kommen, was bedeutet, dass - sofern die Gesellschafter natürliche Personen sind – auch eine Haftung mit dem kompletten Privatvermögen in Betracht kommt. Da diese Durchgriffshaftung den allgemeinen Grundsätzen der Haftung einer GmbH widerspricht, lässt die Rechtsprechung eine solche nur aus drei Gründen zu:
1. Unterkapitalisierung der Gesellschaft
Eine Unterkapitalisierung liegt vor, wenn die GmbH für den angestrebten Geschäftsbetrieb mit vollkommen unzureichendem Kapital ausgestattet ist, sodass die Relation zwischen Stammkapital und dem mit dem Geschäftsbetrieb verbundenen Risiko als völlig unvertretbar erscheint. Bei normalem Geschäftsverlauf ist dann ein Misserfolg zu Lasten der Gläubiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Der BGH sieht dann den Haftgrund der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) auf Seiten der Gesellschafter zum Nachteil der Gläubiger als gegeben an, was dazu führt, dass die Gesellschafter durch die Gläubiger direkt persönlich in Anspruch genommen werden können. Da die Gesellschafter die Schädigung der Gläubiger dann billigend in Kauf nehmen, bejaht der BGH diese deliktische Haftung, obwohl sich die Finanzausstattungspflicht der Gesellschafter grundsätzlich auf das Mindestkapital gem. § 5 GmbHG (€ 25.000,00) beschränkt.
Durchsuchung: Zufallsfunde am Dienst-PC
Für die Zulässigkeit der Verwertung von Zufallsfunden bei der Durchsuchung des Dienst-PC eines Arbeitnehmers ist es nicht notwendig, dass der Anlass für die Durchsuchung datenschutzrechtlich zulässig war.

