Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat vergangenen Freitag, 06.11.2020, sechs Eilanträge von den aktuellen Lockdown-Anordnungen abgelehnt. Wie lto.de berichtet, hätte der für die Anträge entscheidende erste Senat die vorgetragenen Ungleichbehandlungen von Betrieben bei diffusen Infektionsgeschehen für zulässig, weil beispielsweise Lebensmittelläden der Aufrechterhaltung des Gemeinwohls dienten, andere hingegen nicht zwingend. Auch Abweichungen bei den Schulen seien pädagogisch zu begründen.

 

Zwar bringe die Corona-Anordnung für die betroffenen Betriebe gewaltige Nachteile mit sich. Angesichts der zugesagten Entschädigungsleistungen (75 % des Vorjahresumsatzes) seien solche Einschnitte auf den ersten Blick auch verhältnismäßig.

Zugegebenermaßen ist Donald Trump eine schwierige Person und lässt sich von anderen grundsätzlich nichts sagen. Jetzt ist aber ein Zeitpunkt gekommen, bei dem er sich unbedingt von einem guten Anwalt beraten lassen sollte!

 

Im Moment spricht wenig dafür, dass das bockige Leugnen des Wahlausganges und Drohung, mit Heerschaaren von Anwälten die Wahl anzufechten, sieht nach einem Rohrkrepierer aus. Bislang ist keinerlei konkrete Wahlmanipulation aus dem Trump-Lager dargelegt. Das die Briefwähler mehrheitlich Joe Biden gewählt haben, hat sich Trump selbst zuzuschreiben, weil er seinen Anhängern von der Briefwahl ausdrücklich abgeraten hat. Da wundert es nicht, dass die Briefwahl-Stimmen mehrheitlich den Demokraten zufallen. Wenn man dann noch die Pressekonferenz von Rudy Guiliani vor dem Garagentor und Parkplatz des „Four Seasons“ Gartencenter sieht, erweckt diese Orientierungslosigkeit beinahe Mitleid.

 

Donald Trump sollte als erstes Rudy Guiliani feuern. Der scheint von dem, was er spricht, keine Ahnung zu haben. Was Donald Trump benötigt, ist endlich ein richtig guter Anwalt, der Donald Trump berät, was für ihn schlussendlich wirklich wichtig ist.

 

In unserem Artikel von gestern haben wir schon darauf abgehoben, dass Donald Trump mit dem Verlassen des Weißen Hauses auch seine Immunität verliert. Dann prasseln verschiedene Verfahren auf ihn ein, insbesondere auch Strafverfahren. Sein ehemaliger Anwalt Cohen, der mit Donald Trump in der Call-Girl-Affäre gemeinsame Sache gemacht hat, hat bereits zwei von vier Jahren abgesessen. Donald Trump droht allein in dieser Sache eine Strafe.

 

Wenn Donald Trump „erschlaut“ kann er mit einem guten Anwalt den „Deal seines Lebens“ machen, worauf Donald Trump auch immer viel Wert legt.

Der Nachrichtensender ntv vermutet bereits, dass Trump vom Oval Office auf die Anklagebank wechselt. Hintergrund ist folgender: Verliert Donald Trump im Weißen Haus, verliert er auch seine Immunität, die ihn bislang vor einer Reihe Zivil- und Strafverfahren geschützt hat. Es geht hierbei um Betrug, Schadensersatz, sexuelle Belästigung und Vergewaltigung, vornehmlich um sein Verhalten als Geschäftsführer der Trump-Organization. Die Vorwürfe sind: Bankbetrug, Versicherungsbetrug, Steuerhinterziehung und Bilanzfälschung. Nach dem Wechsel ins Weiße Haus ermittelt die Staatsanwaltschaft von Washington D.C. wegen der Veruntreuung von Wahlkampfspenden.

 

Auch wir hatten Anfang März im Nachgang zum Übernahmeversuch des amerikanischen Präsidenten Donald Trump und seines Vizepräsidenten Michael Richard Pence bezüglich der Firma CureVac AG aus Deutschland Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Tübingen eingereicht, weil der Verdacht besteht, dass Donald Trump mit einem Lockangebot von angeblich einer Milliarde Euro die Firma nach Amerika locken wollte, um die Entwicklung eines Medikamentes gegen Corona exklusiv für sein Land zu sichern. Das riecht nach Korruption durch den Staatspräsidenten. Wegen des Anfangsverdachts einer Strafbarkeit nach § 299 StGB haben wir die Anzeige erstattet, nachzulesen unter http://www.lawinfo.de/index.php/32-ausgewaehlte-rechtsgebiete/strafrecht/995-anzeige-gegen-donald-trump.

 

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat das Verfahren nicht aufgenommen, weil beide Beschuldigte „als Staatsoberhäupter der USA für ihr Regierungshandeln völkerrechtliche Immunität genießen, so dass eine Strafverfolgung deswegen ausscheide“, siehe http://www.lawinfo.de/index.php/32-ausgewaehlte-rechtsgebiete/strafrecht/1086-staatsanwaltschaft-tuebingen-will-nicht-gegen-trump-und-pence-ermitteln?tmpl=component&print=1 

 

Ob diese Immunität für Handeln während der Regierungszeit nachwirkt, ist letztlich fraglich. Verjährt wäre die Tat nicht.

 

 

Wir denken darüber nach, die Staatsanwaltschaft aufzufordern, die Ermittlungen nach der Abwahl Trump/Pence nochmals aufzunehmen. Vielleicht sind dann auch die Zeugen etwas gesprächiger.

Obwohl schon seit 2019 der Erlass des bayrischen Umweltministeriums gilt, dass Transporte in 18 außereuropäische Staaten von Bayern aus verboten sind, kam es zu illegalen Transporten von Tieren aus Bayern. Ein Tiertransporter aus Bayern umging die europäischen Tierschutzvorschriften, indem über osteuropäische Mitgliedstaaten weiter in bestimmte Drittländer transportiert wurde, die zu den 18 Staaten zählen, in die eben gerade nicht geliefert werden darf.

Unter anderem als Reaktion auf diese jüngsten Vorkommnisse erweitert das Bayrische Umweltministerium mit Hilfe eines neuen Erlasses seine Möglichkeiten, sodass die zuständigen Behörden lange Tiertransporte auch in das EU-Ausland untersagen können.

Zunehmend werden Stimmen lauter, die angesichts des „Lockdown Light“ die verhängten Maßnahmen kritisieren und hinterfragen, ob es für die Grundrechtseinschränkungen eine hinreichende gesetzliche Grundlage gibt. 

Unter anderem deshalb soll das Infektionsschutzgesetz nun abermals geändert werden, um für mehr Rechtssicherheit zu sorgen. Schon kommenden Freitag soll im Bundestag über die Gesetzesänderung in erster Lesung beraten werden. Es geht vor allem darum, sehr allgemein formulierte Regelungen in dem jetzigen Gesetz für die Pandemie zu überarbeiten und zu konkretisieren. Hierbei soll auch eine bundeseinheitliche Regelung angestrebt werden.