Die Rechtsanwälte Fischer & Collegen aus Konstanz haben im Nachgang zu dem Übernahmeversuch des amerikanischen Präsidenten Donald Trump und seines Vizepräsidenten Michael Richard Pence bezüglich der Firma CureVac AG aus Deutschland Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Tübingen eingereicht. Donald Trump wollte das Unternehmen mit einem Lockangebot von angeblich 1 Mrd. Euro nach Amerika locken, um die Entwicklung eines Medikaments gegen Corona exklusiv für sein Land zu sichern.

 

Die Rechtsanwälte Fischer & Collegen sehen in diesem Versuch eine klassische Korruptionshandlung eines Staatspräsidenten. Es besteht der Anfangsverdacht einer Strafbarkeit im Sinne von § 299 StGB. Die Rechtsanwaltskanzlei ist der Auffassung, dass es nicht angehen kann, dass ein Staatschef in solch virulenten Zeiten (1) „America first“ so ekelhaft durchzieht und (2) und das dann noch so blöd und offensichtlich macht. Beides gehört bestraft.

 

Da der Präsident versucht hat ein in Deutschland ansässiges Unternehmen zu angeln, hat sich die Straftat auch in Deutschland zugetragen. Man kann nun sinnieren, ob der Präsident als Staatsoberhaupt Immunität besitzt. Tatsächlich gibt es dafür aber gar keine gesetzliche Grundlage. Donald Trump und sein Komplize sind von Rechtswegen zu bestrafen.