Im US-Bezirk Nördliches Kalifornien ist derzeit ein Verfahren anhängig mit dem Vorwurf, dass Facebook und Instagram deren Nutzer durch Kameras beobachten lässt. Facebook Inc. wird angeklagt, die Handykameras der Nutzer unbefugt verwendet zu haben. Facebook behauptet dagegen, dass es sich um einen Fehler handle, der korrigiert worden sein, nachdem er Falschbenachrichtigungen ausgelöst hatte, sodass Instagram auf IPhone-Kameras zugegriffen habe. Der Vorwurf ist, dass Facebook Inc. hierdurch „lukrative und wertvolle Daten“ über ihre Nutzer sammeln könne, auf die sie sonst keinen Zugriff hätten.

 

Ob das nun ein Versehen war oder nicht, das Schlimme ist: Es geht. Dritte können einen über das eigene Gerät ausspionieren.

Derzeit wird neben den Impfstoffen ein mögliches Corona-Medikament getestet, das oral eingenommen werden kann. Die medizinische Lösung durch Tabletten soll die Übertragbarkeit von COVID-19 bereits binnen 24 Stunden nach der Einnahme blockieren. Bislang zeigen Tierstudien erste Erfolge. Es geht aktuell um das Arzneimittel „Molnupiravir“. Sollte Molnupiravir als Influenza-Medikament der Durchbruch sein, wäre die Eindämmung der Pandemie erheblich leichter als durch eine Impfung.

Das Problem: Elektroautos produzieren Feinstaub, wie herkömmliche Fahrzeuge auch. Die Feinstaubbelastung entsteht vornehmlich durch Reifenabrieb, Bremsabrieb und Abrieb von der Straße. Die Belastung nimmt mit der Schwere des Fahrzeuges zu. Nimmt der Verkehr insgesamt zu, egal welche Fahrzeugtypen, steigt der Feinstaubgehalt in der Luft. Der ist für den Menschen deshalb so gefährlich, weil die mikroskopisch kleinen Teilchen vom menschlichen „Abwehrsystem“, wie Nasenhaare, Schleimhäute in Rachen und Nasenraum, nicht herausgefiltert werden können und sich dann beispielsweise auf der Lunge ablagern. Die Folge: Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs und so weiter.

 

Der große Umweltbeitrag wird mit Elektroautos wohl nicht gelingen.

Nachdem der Bundesrat am 18.12.2020 dem Gesetzesentwurf zugestimmt hat, erhöhen sich die Rechtsanwaltsgebühren, sowie Gerichtsgebühren zu Beginn 2021 um 10%, in sozialrechtlichen Angelegenheiten sogar um 20%. Auch die Vergütungen für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer steigen an. Damit wird die Rechtsdurchsetzung insgesamt teurer. In der Folge werden die Rechtschutzversicherungen ihre Prämien entsprechend anpassen.

Wir denken ja. In Fitnessverträgen, die uns vorliegen, wird von den Mitgliedern unter § 3 der Vertragsbedingungen alle 12 Monate eine Servicepauschale von € 79,00 verlangt. Wir denken, dass die Pauschale unseriös und damit unzulässig ist.

 

So hat beispielsweise das Landgericht Münster in solchen Vertragsbedingungen eine überraschende ungewöhnliche Klausel gesehen, die letztlich dem Transparenzgebot aus § 307 BGB zuwiderläuft. Ein unbefangener Kunde müsse nicht damit rechnen, dass neben dem hervorgehobenen Monatsbetrag weitere versteckte Kosten in nicht unerheblichem Umfang anfallen. Es geht insbesondere um Kosten, die nur Grundleistungen betreffen, die nach normalem Verständnis dazugehören.

 

Lassen Sie sich nicht kluftern, bestehen Sie darauf, dass diese Klausel gestrichen ist, weil sie ohnehin unwirksam sein dürfte.