Infektion im Krankenhaus
Jedes Jahr erkranken in deutschen Krankenhäusern ca. 800.000 Menschen an Infektionen. Zu den Hauptgründen zählt schlampige Hygiene. Rund 40.000 Menschen sterben daran. Nicht selten liegt hier für die Kliniken ein Haftungsfall vor. Überlastetes Klinikpersonal, Zeitdruck und Unwissenheit führen zu gefährlichen Sicherheitslücken in deutschen Krankenhäusern.
Kein glaubhafter Eigenbedarf bei unstetem Lebenswandel
Ein Mieter kann nicht in jedem Fall wegen Eigenbedarf gekündigt werden. Eine Eigenbedarfskündigung setzt einen „steten Lebenswandel“ voraus, urteilte das Landgericht Hamburg. Danach muss der Vermieter oder sein Angehöriger die Wohnung mindestens drei Jahre lang nutzen.
Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen im Strafverfahren
Im Strafverfahren besteht kein generelles Beweisverwertungsverbot für Dashcam-Aufzeichnungen. Ob eine Dashcam-Aufzeichnung im Strafverfahren verwertet werden darf, ist vielmehr eine Frage des Einzelfalls.
Schweigerecht des Angeklagten darf nicht unterlaufen werden
Ein pauschales Bestreiten eines Tatvorwurfs stellt keine Mitwirkung an der Sachaufklärung dar, so dass eine solche Äußerung noch als Schweigen des Angeklagten und nicht als eine Teileinlassung zu verstehen ist und deshalb nicht zu seinem Nachteil verwertet werden darf. Dies hat jetzt der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden und einen 31-jährigen Kfz-Mechaniker vom Vorwurf der Trunkenheitsfahrt freigesprochen.
Bei Eigentümerwechsel bleibt das Mietverhältnis bestehen
In Zeiten ständig sinkender Zinsen wird die Geldanlage in Immobilien für viele immer interessanter. Ist diese noch vermietet, gibt es beim Kauf allerdings einige wichtige Besonderheiten zu beachten. Diese werden vom Käufer leicht übersehen, da für ihn die Frage der Finanzierung der Immobilie und steuerliche Aspekte meist im Vordergrund stehen.
"Bestehende Mietverhältnisse werden häufig nur unzureichend thematisiert", sagt Lisa Schumacher von der Notarkammer Pfalz. Ganz egal, ob die Immobilie Anlageobjekt sein soll oder der Käufer sie selbst bewohnen will, ist die Regelung des § 566 BGB zu beachten.