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Erwerb von FXCCP-System S.A. Panama-Aktien gegenüber Konstanzer Geschäftsmann anfechtbar

RA Rafael Fischer am 27. September 2016 | Kapitalanlagerecht

Der Konstanzer Währungshändler Peter J., über den wir kürzlich wegen seines angeblichen Wunderprogramms PAULA berichtet haben, hat auch Panama-Aktien verkauft. Herr J. gab sich dabei sehr weltmännisch als Generalbeauftragter einer international tätigen Foreign Exchange Trading Company mit Sitz in Panama und tat so, als sei die Gesellschaft erfolgreich am Markt tätig. Das einzige, was erfolgreich „klappert“, ist der Briefkasten der Briefkastenfirma. Jetzt wurde er wegen arglistiger Täuschung zur Rückzahlung verpflichtet. Für die wertlosen Papiere hat der Konstanzer eine feste Dividende von 15 % p.a. versprochen, ganz ohne Personal oder messbare Geschäftstätigkeit. Trotz gerichtlicher Aufforderung blieb der Konstanzer Geschäftsmann insoweit lieber stumm und wurde daher zur Rückzahlung des Betrages von € 20.000,00 verurteilt.

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Am Ende wurde der Druck zu groß: Stockacher Mietnomaden geben auf

Lawinfo am 21. September 2016 | Mietrecht

Am 13. September haben wir über diesen Fall zum ersten Mal berichtet. Die Gegenseite akzeptiert das Räumungsurteil nun doch. Am 2. Oktober soll Schlüsselübergabe sein.  Die Mietnomaden wollen es nicht auf eine Zwangsräumung ankommen lassen. Wir hatten bereits im Vorfeld eine „Berliner Räumung“ angedroht. Was unter einer Berliner Räumung zu verstehen ist, erklären wir hier in Kürze.

 

 

Software „Paula“ taugt nicht – Verkäufer schadenersatzpflichtig

RAin Lilly-Brit Widmann am 19. September 2016 | Kapitalanlagerecht

Der angebliche Börsenspezialist Peter J. aus Konstanz hat im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet schon einige Vorträge darüber gehalten, wie man reich wird: Nämlich mit der angeblich von ihm entwickelten Software „Paula“ könnte man im internationalen Devisenhandel ganz einfach Geld verdienen. J. behauptet sogar: Paula ist eine „Geldmaschine“. Für nur € 12.500,00 kann man die Geldmaschine erwerben. „Alles Quatsch“ sagt unser Mandant, „die Geldmaschine funktioniert nicht“. Wir haben daraufhin Herrn J. verklagt. Das Landgericht Konstanz hat den Mann nun zur Rückzahlung der Lizenzgebühr und zu Schadenersatz verurteilt. Trotz gerichtlicher Aufforderung konnte der selbsternannte Börsenguru nicht nachweisen, dass sein Programm auch nur ansatzweise funktioniert. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig. Dennoch haben wir zur Sicherung der Ansprüche unseres Mandanten die Vollstreckung gegen Herrn J. eingeleitet.

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Stockacher Mietnomaden müssen räumen

RA Michael Schmid am 13. September 2016 | Mietrecht

Dreimal die Wohnung gewechselt, dreimal Mietrückstände. Schon seit Jahren mietet sich eine Stockacher Familie mit zwei Kindern immer wieder bei gutgläubigen Vermietern ein. Kaum drin in der Mietwohnung wird die Miete nicht oder nur teilweise bezahlt. Diese Vorgehensweise praktiziert die junge Familie aus Stockach so schon seit Jahren. Aufgrund der ausbleibenden Mietzahlungen kündigte unser Mandant das Mietverhältnis fristlos. Der Fall kam daher vor das Amtsgericht Stockach. Der Richter kannte die Einwände der Eheleute aber schon aus anderen Verfahren und verurteilte die Mietnomaden bis spätestens zum 30. September 2016 zu räumen. Eine Nachfrage bei dem örtlich zuständig Sozialamt hat ergeben, dass die Mietnomaden in einer Notunterkunft untergebracht werden können. Solche stehen mit dem Nachlassen der Flüchtlingswelle wieder ausreichend zur Verfügung. Eine Beschwerde der Familie wegen zu kurzer Räumungsfrist lehnte das Amtsgericht ab. Sollte die Familie nun bis zum 30. September die Wohnungen nicht geräumt haben, werden wir den Gerichtsvollzieher mit einer sogenannten „Berliner Räumung“ beauftragen. Wir berichten weiter und erklären dann auch, wann und warum eine Berliner Räumung durchgeführt wird.

 

Testierfähigkeit

RA Rafael Fischer am 12. September 2016 | Erbrecht

Allein der Umstand, dass der Erblasser sich im fortgeschrittenen Stadium einer Krebserkrankung befunden hat, stellt keinen Anhaltspunkt für eine Testierunfähigkeit dar.

 

Das stellte das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg im Fall eines ledigen und kinderlosen Erblassers fest, der sieben Tage vor seinem Tod ein notarielles Testament errichtet hatte. Hierin hatte er seine Lebensgefährtin zur Alleinerbin eingesetzt.

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