Mindestlohngesetz: Gefahr für Vereine
Auch wenn allgemein behauptet wird, dass das neue Mindestlohngesetz auf Vereine keine Anwendung finden würde, ist die Aussage so falsch. Das verabschiedete sogenannte „Tarifautonomiestärkungsgesetz“ lässt nur Sonderbehandlungen bei gemeinnützigen Vereinen zu. Vereine, Verbände und Stiftungen unterliegen grundsätzlich dem Mindestlohndiktat. Leider sind die Vereine auf die gesetzliche Neuerung regelmäßig überhaupt nicht vorbereitet, obwohl die Gesetzesänderung bereits in Kraft getreten ist.
Rechte des Mieters nach einem Wohnungsbrand
Hat ein Mieter einen Brand in der gemieteten Wohnung leicht fahrlässig verursacht, kann er die Beseitigung des Schadens vom Vermieter verlangen, wenn der Schaden durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist, deren Kosten der Mieter getragen hat. Hierauf wies der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall einer Mieterin hin, die von ihrer Vermieterin die Beseitigung eines Brandschadens in der gemieteten Wohnung verlangte. Zudem begehrte sie die Feststellung, bis zur Beseitigung dieses Schadens zu einer Minderung der Miete berechtigt zu sein.
Folgen fehlerhafter Ladung zu einer Gesellschafterversammlung
Erfolgt eine Ladung zur Gesellschafterversammlung per E-Mail in den Abendstunden des Vortages auf den frühen Vormittag des nächsten Tages, so weist die Ladung derart schwerwiegende Form- und Fristenmängel auf, dass dem geladenen Gesellschafter eine Teilnahme faktisch unmöglich gemacht wird. Dies steht einer Nichtladung des Gesellschafters gleich und führt zur Nichtigkeit der auf der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse (BGH, Urteil vom 13.02.2006 – II ZR 200/04).
Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung und Fahrverbot
Die Verurteilung zu einer Geldbuße wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung ist rechtswidrig, wenn das Gericht ein Augenblicksversagen ohne ausreichende Feststellungen verneint hat. So entschied es das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg. Die Richter erläuterten in ihrer Entscheidung, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein sogenanntes Augenblicksversagen einem Fahrverbot grundsätzlich entgegenstehe.
Kuckuckskinder sind häufiger als gedacht
Nach Untersuchungen und Studien der letzten Jahre sind mindestens zwei Prozent aller Väter nicht die biologischen Väter, wissen es aber nicht. Hegt der "Ernährer" einen Verdacht liegt er überdurchschnittlich richtig, in Russland zu 15 Prozent, in USA und Schweden sogar zu 50 Prozent, in Deutschland im Schnitt immerhin noch zu 17 Prozent. Aber auch diese Zahlen dürften untertrieben sein. Nicht bekannt ist, wie hoch die tatsächliche Dunkelziffer ist.
(Quelle: Axel Mayer, Zweifelhafte Vaterschaft, Kuckuckskinder häufiger als gedacht in Handelsblatt vom 07.01.2010)