Bei Überbau des Nachbarn kann Duldungspflicht bestehen
Je nach Sachlage ist ein Nachbar verpflichtet, einen baurechtswidrigen Überbau auf dem Nachbargrundstück zu dulden. In dieser Entscheidung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Bamberg ging es um einen solchen Streit zweier Nachbarn. Als der Kläger sein Grundstück vom Voreigentümer kaufte, war auf dem Nachbargrundstück des Beklagten bereits ein Erweiterungsbau im Rohbau vorhanden.
GmbH-Geschäftsführerbestellung nicht auf ewig
Die Bestellung eines Geschäftsführers unter einer auflösenden Bedingung ist zulässig.
Persönliche Haftung des Geschäftsführers der insolventen GmbH
Erneut hat ein Gericht bestätigt, dass das bald 98 Jahre alte Gesetz über die Sicherung von Bauforderungen (GSB) ein wirksames Instrument ist, mit dem sich Bauunternehmer von Geschäftsführern insolventer Auftraggeber ihr Geld holen können.
Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung soll eingeschränkt werden
Nach den Vorschriften des Entwurfs des Bundestages sollen Steuerhinterzieher, die eine strafbefreiende Selbstanzeige „nur insoweit erstatten, wie sie eine Aufdeckung fürchten, nicht mehr mit Strafbefreiung belohnt werden“. Künftig müsse eine Selbstanzeige alle Hinterziehungssachverhalte umfassen und dürfe sich nicht nur als so genannte Teilselbstanzeige auf bestimmte Steuerquellen, z. B. in bestimmten Ländern oder auf bestimmte Steuergestaltungen beziehen.
Instandsetzung ist keine Modernisierung
Der Beklagte ist Mieter einer Wohnung der Klägerin in Berlin-Mitte. Die Klägerin verlangt vom Beklagten gestützt auf den Mietspiegel Zustimmung zu einer Mieterhöhung. In dem Mieterhöhungsverlangen der Klägerin vom 17. Juli 2008 sind öffentliche Förderungsmittel, die die Voreigentümerin der Klägerin 1999 für die Mietwohnung erhalten hat, nicht aufgeführt. Der Förderungsvertrag betrifft die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten.