Nebenkosten erst prüfen - nicht pauschal bestreiten
Ohne Einsicht in die Kostenbelege ist das pauschale Bestreiten einzelner Positionen einer ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung durch den Mieter unzulässig. Das schrieb das Amtsgericht (AG) München einem Mieter ins Stammbuch. Dessen Betriebskostenabrechnung über die Heiz- und Warmwasserkosten für das Jahr 2009 ergab einen Nachzahlungsbetrag von 467 Euro.
Im Unterhaltsrecht wird der Mindestunterhalt von Kindern angepasst
Die Bundesregierung hat den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts sowie des Unterhaltsverfahrensrechts beschlossen.
Durch eine Änderung des Unterhaltsrechts soll die Anbindung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder an den steuerlichen Freibetrag beendet werden. Die Anknüpfung an den Kinderfreibetrag hat in der Vergangenheit zu Abweichungen zwischen der Höhe des Mindestunterhalts und dem Existenzminimum minderjähriger Kinder geführt. Deswegen soll künftig die Höhe des Mindestunterhalts direkt an das Existenzminimum gekoppelt werden.
Zur Markenfähigkeit von Farben und Farbkombinationen
Unternehmen haben ein erhebliches Interesse daran, Ihren Firmennamen, aber auch den von Ihrem Unternehmen verwendeten Schriftzug sowie entsprechende Firmenlogos markenrechtlich abzusichern. Für einen werbewirksamen Auftritt genügt jedoch kaum ein einfacher, schwarz-weißer Schriftzug. Farben, farbige Schriftzüge und Logos bieten einen größeren Wiedererkennungswert, insbesondere bei der Verwendung als Werbung. Für diesen Hintergrund ist im deutschen Markengesetz ausdrücklich anerkannt, dass Farben und Farbzusammenstellung durch Unternehmen geschützt werden können.
Auch eine formell unwirksame Abmahnung hat Warnfunktion
Für die Erfüllung der Warnfunktion einer Abmahnung kommt es auf die sachliche Berechtigung der Abmahnung an und darauf, ob der Arbeitnehmer hieraus entnehmen kann, dass der Arbeitgeber im Wiederholungsfalle die Kündigung erwägt. Sind diese Voraussetzungen gegeben, ist der Arbeitnehmer unabhängig von der formellen Wirksamkeit der Abmahnung gewarnt.
(BAG, Urteil vom 19.02.2009 – II AZR 603/07) // d26/d1390
Neues Recht: Testamente jetzt überprüfen!
Die Europäische Union hat Mitte August die Anwendung des Erbrechts grenzüberschreitend geregelt. Danach soll künftig im Todesfall das Recht anwendbar sein, in dem der Verstorbene seinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ hatte. Wer bspw. seinen Lebensabend im Ausland verbringt oder für längere Zeit verreist, bestimmt damit ggf. auch, wonach sich im Nachlassfall das Erbrecht richtet. Wer bereits ein Testament gemacht hat, sollte dieses im Hinblick auf die Rechtsänderung überprüfen lassen. Zunächst kommt es darauf an, ob vielleicht spanisches, französisches oder schwedisches Erbrecht in dem einen oder anderen Fall von Vorteil ist und/oder ob das, was testamentarisch verfügt wurde, in dem jeweiligen Land überhaupt zulässig ist. So kennen einige Länder das sog. „Berliner Testament“ überhaupt nicht.