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Ohne Not kein Notwegerecht

RA Michael Schmid am 31. August 2016 | Baurecht

Ein Wohngrundstück muss zur ordnungsgemäßen Benutzung nicht mit einem Kraftfahrzeug befahrbar sein. Ein Grundstückseigentümer, dessen Grundstück an einer Straße in zweiter Reihe" liegt und nur über einen Fußweg zu erreichen ist, hat daher keinen Anspruch gegen seinen Nachbarn, über dessen Grundstück zu fahren (Notwegerecht), um sein Fahrzeug auf dem eigenen Grundstück zu parken."

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Fahrverbot: Augenblicksversagen beim Übersehen eines Tempo-30-Schilds

Lawinfo.service am 30. August 2016 | Führerschein

Bei einem Geschwindigkeitsverstoß kann ein Augenblicksversagen angenommen werden, wenn ein Tempo-30-Schild im nahen örtlichen Zusammenhang mit dem Ortsschild aufgestellt war. |

Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg verweist zutreffend darauf, dass ein solches Schild leicht übersehen werden kann. Es hat auch nicht beanstandet, dass das Amtsgericht nichts dazu ausgeführt hatte, ob sich nicht aufgrund der örtlichen Gegebenheiten für den Betroffenen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h aufdrängen musste. Das ist sonst immer erforderlich, wenn ein Verkehrsschild übersehen wird. Aus dem amtsgerichtlichen Urteil ergab sich nämlich, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht wegen der örtlichen Gegebenheiten angeordnet worden war. Grund war vielmehr, dass der betreffende Straßenabschnitt wegen einer Teilsperrung der Hauptstraße als Umleitung genutzt wurde.

[Quelle: OLG Naumburg, 2 Ws 213/15, Urteil vom 5.11.2015]

Wer seinen Chef bedroht, riskiert die fristlose Kündigung

RAin Lilly-Brit Widmann am 29. August 2016 | Arbeitsrecht

Obwohl das Arbeitsverhältnis seit den achtziger Jahren bestand, durfte der Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden, nachdem dieser seinen Chef unter anderem mit den Worten „Ich stech‘ Dich ab“ bedroht hatte. Aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung war eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich.

Obwohl der Mitarbeiter von einer öffentlichen Telefonzelle aus anrief und sich nicht zu erkennen gab, erkannte der Arbeitgeber den Mitarbeiter an seiner markanten Stimme.

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Kinder zahlen für die Eltern

RAin Lilly-Brit Widmann am 25. August 2016 | Familienrecht

Eine erwachsene Tochter, die ihre fehlende unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit nicht darlegen oder nachweisen kann, hat sich an den Heimkosten der Mutter zu beteiligen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung abgeändert.

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Alles Geld zurück von der Lebensversicherung

Lawinfo.service am 25. August 2016 | Kapitalanlagerecht

Lebensversicherungen sind zwischenzeitlich eine unattraktive Kapitalanlage geworden. Oftmals ist die Verzinsung mager bis null. Hinzu kommt, dass zu Beginn der Laufzeit interne Provisionsleistungen und Bearbeitungsgebühren die Zahlungen der ersten Jahre „auffressen“, so dass der Rückkaufswert geringer ausfällt als das eingezahlte Kapital. Aber auch bei den Lebensversicherungen sind die Widerrufsbelehrungen oftmals fehlerhaft. In einem solchen Fall ist die Widerrufsfrist dann bis heute möglicherweise nicht abgelaufen. Das gilt es zu überprüfen. Wer noch heute von einer Widerrufsmöglichkeit Gebrauch machen kann, hat regelmäßig Anspruch auf Rückzahlung sämtlich einbezahlter Gelder. Die Versicherungsgesellschaft darf keinerlei Abzüge vornehmen. Dieser Betrag kann höher sein als der Rückkaufswert. Das gilt es im Vorfeld zu überprüfen, ebenso, ob die Widerrufsbelehrung im konkreten Fall fehlerhaft ist oder nicht.

 Wir prüfen Ihre Widerrufsbelehrung im konkreten Fall im Rahmen einer persönlichen oder schriftlichen Erstberatung gegen eine Erstberatungsgebühr von nicht mehr als Euro 200 brutto. Dazu benötigen wir die damals erhaltenen Vertragsunterlagen, insbesondere die Formulierung der Widerrufsbelehrung zum Vertragsabschluss. Kontaktieren Sie uns unter 07531 /56 56 -10.

 

 

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. 07531 / 5956-0 | Fax 5956-99

 

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http://www.autobild.de/artikel/raps-methylester-38585.html

 

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