Wenn nicht feststeht, wer gefahren ist
Bei der Täteridentifizierung sind manche Amtsgerichte zu forsch. Das Oberlandesgericht Dresden korrigierte eine Amtsgerichtsentscheidung zu folgendem Sachverhalt:
Dem Betroffenen war eine Geschwindigkeitsüberschreitung zur Last gelegt worden. Er hatte sich damit verteidigt, dass nicht er, sondern ein Verwandter Fahrer zum Vorfallszeitpunkt gewesen sei.
Straßenverkehr: Jeder dritte Bußgeldbescheid fehlerhaft
Auch ein fehlerhafter Bußgeldbescheid ist erst einmal wirksam. Er erwächst in Rechtskraft, wenn der Betroffene hiergegen nichts unternimmt. Immer wieder wird dem Adressaten eine falsche Höchstgeschwindigkeit vorgeworfen, ein undeutliches Foto vorgelegt oder es ist überhaupt die falsche Person.
Vorvergangene Woche hat nicht nur das Polizeipräsidium Konstanz in der Umgebung einen Blitzmarathon durchgeführt. Über 24 Stunden wurden an „neuralgischen Stellen“ Kontrollstellen eingerichtet und Messungen durchgeführt. Im Zuständigkeitsbereich des Landkreis Konstanz, Rottweil, Tuttlingen und Schwarzwald-Baar-Kreis waren es 77 Kontrollstellen. Angeblich waren 1.800 Autos zu schnell. Gemessen wurden knapp 50.000 Kraftfahrzeuge. So gesehen ist die Zahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht besonders hoch. Insgesamt sind 1.597 Verwarnungen ausgesprochen worden, 188 Fahrzeugführeranzeigen geschrieben worden, wovon 13 Delinquenten so schnell waren, dass sie mit einem Fahrverbot rechnen müssen.
Fahrzeughalterhaftung bei Kettenauffahrunfall
Die Frage nach der Halterhaftung bei Kettenauffahrunfällen führt stets zu Problemen.
Das OLG Celle entscheidet jetzt: Die Halterhaftung knüpfe alleine an den Betrieb eines Fahrzeuges an. Die Halterhaftung treffe auch den Halter eines passiv im Stau stehenden Fahrzeuges, welches durch ein von hinten auffahrendes Fahrzeug gegen ein vorderes Fahrzeug geschoben wird.
Begründung hierfür ist die Haftung nach § 7 I StVG. Diese Haftung sei der Preis dafür, dass allein durch die Verwendung eines Kraftfahrzeuges in erlaubter Weise eine Gefahrenquelle eröffnet wird.
Das Auto als 'Zeuge': Wenn das eigene Auto gegen den Fahrer aussagt
Viele Assistenzsysteme im Auto speichern Fahrdaten. Selbst wenn Sie Ihr Navi nicht eingeschaltet haben, der zurückgelegte Weg wird trotzdem aufgezeichnet. Ihr Fahrzeug weiß also, wo Sie gestern waren. Neue Fahrzeuge verfügen sogar über extra Ergebnisspeicher (Event Data Recorder), ähnlich einer Blackbox. Die Auswertung nach einem Unfall würde oftmals schnell Klarheit bringen.
Aber wann dürfen Daten zur Bewertung eines Unfallgeschehens ausgelesen werden? Was ist wenn der Fahrer behauptet: „ich habe geblinkt!“, die Blackbox aber aussagt: "Nein" und dann noch die Zusatzinformation gibt, dass der Fahrzeuglenker beim Abbiegen generell nur selten blinkt.
Kann ein Tempolimit flächendeckend eingeführt werden? Ist das überhaupt zulässig?
Ein generelles Tempolimit kann nach geltendem Recht nicht flächendeckend eingeführt werden. Ein solches würde eine Änderung des geltenden Rechts erfordern.
Nach aktuellem Recht sind für den Erlass von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Straßen die Landesverkehrsbehörden zuständig. Sie dürfen nur punktuelle Tempolimits, für die es bestimmte Gründe geben muss, für Streckenabschnitte auf Bundesautobahnen anordnen.
Rechtmäßige Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen können die Länder nur auf der Grundlage von § 45 StVO anordnen. Dafür muss eine über die „normale“ Gefährlichkeit des Fahrens mit hoher Geschwindigkeit bzw. des Straßentyps „Autobahn“ hinausgehende besondere Gefährlichkeit bestimmter Autobahnstellen oder -strecken vorliegen. Landesweit- und vor allem bundesweit angeordnete Tempolimits sind daher in aller Regel ausgeschlossen.