Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat die Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg vom 14.12.2021 gekippt. Anwohnerparken kostete in Freiburg früher € 30,00 im Jahr. Seit 01.04.2022 werden in Freiburg Gebühren nach einem Stufentarif erhoben. Geht so nicht, sagt das Bundesverwaltungsgericht. Es führt hierfür drei Gründe an:

 

1. Eine solche Regelung sei nicht per Satzung möglich. So etwas muss per Rechtsverordnung umgesetzt werden.

 

Das könnte weitreichende Folgen haben, weil wohl in mehreren Städten entsprechend Satzungen erlassen wurden.

 

Mit Urteil vom 13.06.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht die Gebührensatzung für Anwohnerparken in Freiburg gekippt.

 

Einer der Hauptgründe, weshalb die Regelung unwirksam ist, ist der Umstand, dass die Stadt anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung hätte erlassen müssen.

 

Die Stadt Konstanz gibt als Rechtsgrundlage für Ihre Bewohnerparkausweise und die damit verbundenen Preise (€ 150,00 im Jahr) den § 45 Straßenverkehrs-Ordnung in Verbindung mit der örtlichen Satzung an.

 

Parkrowdys gibt es genug: Parken auf dem Gehweg, parken auf dem Fahrradweg, parken an unübersichlichen Stellen praktizieren rücksichtlose Autofahrer deshalb, weil sie davon ausgehen, dass genau dann keine Parkraumkontrolle stattfindet.

Nach dem Verwaltungsgericht Ansbach können Bürger von solchen Autos Bilder machen und sie mit entsprechenden weiteren Informationen an die Polizei weiterreichen, was dann im Nachhinein zu einem Bußgeld führt. Das Amtsgericht Ansbach hat diese Praxis ausdrücklich für zulässig erklärt.

Cannabis soll in Deutschland noch in dieser Legislaturperiode zum Teil nicht mehr bestraft werden. Im Rahmen einer gesetzlichen Legalisierung soll der Anbau und die Abgabe von Cannabis bis zu 25 g (später auch bis zu 50 g) straffrei bleiben.

 

Wer bekifft fährt, dem droht aber nach wie vor der Führerscheinentzug. Bislang gibt es in Deutschland keine verbindlichen Grenzwerte. Wer allerdings mit mehr als einem Nanogramm THC pro Milliliter Serum erwischt wird, dem droht ein Fahrverbot bis hin zum Führerscheinentzug. Der Führerschein ist dann in der Regel nur über eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zurückzuerhalten. Für Autofahrer ändert sich mit der Legalisierung vorerst nichts.

In OWi-Verfahren darf das Recht auf ein faires Verfahren nicht verkürzt werden. In der entschiedenen Sache ging es um die Wartung- und Instantsetzungsnachweise für das verwendete Blitzgerät „PoliScanSpeed“, das einem Autofahrer eine Geschwindigkeit von 44 km/h zu viel anlastet(e). Der Betroffene forderte Einsicht in die Unterlagen zu den Wartungs-, Instantsetzungs- und Eichnachweisen für das verwendete Gerät. Das Regierungspräsidium Karlsruhe gewährte zwar Akteneinsicht, nicht aber Einsicht bzw. Zugang zu den nicht in der Akte befindlichen Unterlagen, weil diese ohnehin nur von einem Sachverständigen ausgelesen werden könnten. Man sei bereit einem Sachverständigen die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, nicht jedoch dem Betroffenen.