Biegt ein Vorausfahrender nach links ab, ohne zu blinken, und kollidiert dabei mit einem überholenden PKW, haftet er voll. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München klargestellt. Für das OLG stand folgender Sachverhalt fest: Die Fahrerin des den Unfall verursachenden PKW fuhr auf einer 5,4 Meter breiten Fahrbahn rechts orientiert und ohne den Fahrtrichtungsanzeiger zu setzen plötzlich unter Verletzung der zweiten Rückschaupflicht nach links ab in ein Grundstück. Sie hatte daher die höchste Sorgfaltspflicht zu erfüllen, die die Straßenverkehrsordnung kennt. Der überholende deutlich schnellere PKW wäre bei Wahrnehmung der Rückschaupflicht jederzeit erkennbar gewesen.

 

Wer geblitzt wird, muss binnen drei Monaten identifiziert werden oder wenigstens Verdächtiger sein. Liegt der mögliche Verstoß länger als drei Monate zurück, kann sich der Betroffene auf Verjährung berufen. Dieses „Glück“ hatten vor kurzem etwa 3.000 Tempo-Sünder in Mecklenburg-Vorpommern. Im Landkreis Ludwigslust (südlich von Schwerin) war die Aufsichtsbehörde einem Hackerangriff zum Opfer gefallen. Weil die Behörde die erfassten Daten nicht bearbeiten konnte, gingen die potentiellen Verkehrssünder der vergangenen drei Monate straffrei aus. 3.000 Personen sollen davon profitiert haben.

Bei der Täteridentifizierung sind manche Amtsgerichte zu forsch. Das Oberlandesgericht Dresden korrigierte eine Amtsgerichtsentscheidung zu folgendem Sachverhalt:

 

Dem Betroffenen war eine Geschwindigkeitsüberschreitung zur Last gelegt worden. Er hatte sich damit verteidigt, dass nicht er, sondern ein Verwandter Fahrer zum Vorfallszeitpunkt gewesen sei.

Antwort: Bis wieder ein Schild kommt und die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben wird.

Parkrowdys gibt es genug: Parken auf dem Gehweg, parken auf dem Fahrradweg, parken an unübersichlichen Stellen praktizieren rücksichtlose Autofahrer deshalb, weil sie davon ausgehen, dass genau dann keine Parkraumkontrolle stattfindet.

Nach dem Verwaltungsgericht Ansbach können Bürger von solchen Autos Bilder machen und sie mit entsprechenden weiteren Informationen an die Polizei weiterreichen, was dann im Nachhinein zu einem Bußgeld führt. Das Amtsgericht Ansbach hat diese Praxis ausdrücklich für zulässig erklärt.