Würde ein Tempolimit zu einer relevanten CO₂ -Einsparung führen?
Das Umweltbundesamt hat im Januar 2023 eine Studie zur Frage, ob ein Tempolimit zu einer relevanten CO₂-Einsparung führen würde, veröffentlicht. Nach dieser würde ein Tempolimit deutlich mehr, nämlich dreimal so viel, CO₂ einsparen als gedacht. Im Gegensatz dazu seien nach einer vorherigen Studie aus dem Jahr 2020, die ebenfalls vom Umweltbundesamt in Auftrag gegeben worden war, die Einsparungen so gering, dass sie irrelevant seien. Da die Studien innerhalb weniger Jahre zu so unterschiedlichen Ergebnissen kommen, muss sich eine der beiden Studien grob um den Faktor drei verrechnet haben.
Die Berechnungen beruhen im Wesentlichen auf der auf deutschen Straßen tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit, doch nicht jeder hält sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen oder nutzt die Höchstgrenze aus. Um die tatsächliche Geschwindigkeit zu ermitteln, griffen die Forscher der Untersuchung aus 2023 auf Daten des Navigationsdienstleisters TomTom zurück.
Mittelspurschleicher – dürfen die das?
Mittlerweile ein gewohntes Bild: Die komplette Autobahn ist frei, trotzdem fahren alle ständig in der Mitte. Ein Phänomen das regelmäßige Autobahnfahrer oftmals zur Weißglut treibt.
Ist dieses Verhalten überhaupt erlaubt?
Grundsätzlich gilt das sogenannter Rechtsfahrgebot. § 2 II StVO besagt: „Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.“ Verkehrsteilnehmer müssen also möglichst weit rechts fahren. Dies gilt prinzipiell auch für dreispurige Autobahnen. Will jemand überholen, so darf er hierzu selbstverständlich auch auf die Mittelspur fahren: „Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 II) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt“ (§ 7 I StVO).
Die Straßenverkehrsordnung schreibt in diesem Fall sodann vor: „Wer überholt muss sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen.“ (§ 5 IV 5 StVO)
Der Gesetzgeber macht hiervon eine Ausnahme: § 7 II c StVO
Dänisches „Wahnsinnsfahrtgesetz“
Ein 19-Jähriger Deutscher brettert in Dänemark mit 182 km/h durch eine 80-er Zone. Die Konsequenzen? Er muss sofort sein Auto abgeben und sich sogar einem gerichtlichen Verfahren stellen.
In Deutschland wäre ein solches Vorgehen nicht denkbar. Das in Dänemark geltende „Wahnsinnsfahrtgesetz“ macht es vor Ort jedoch möglich.
Die Raser müssen regelmäßig mit der Beschlagnahme des Autos rechnen, welches nach einem abschließenden gerichtlichen Verfahren versteigert wird. Die Einnahmen aus der Versteigerung fallen dem dänischen Staat zu.
Eine „Wahnsinnsfahrt“ liegt nach dem dänischen Gesetz immer dann vor, wenn der Fahrer schneller als 200 km/h fährt oder wenn er die erlaubte Geschwindigkeit mit 100 km/h oder zu 100 % überschritten hat.
Wende-Unfall: Selber schuld
Wer als Autofahrer beim Wenden nicht ausreichend auf den Verkehr hinter sich achtet und zudem noch eine schraffierte Fläche auf der Straße überfährt, hat keinen Anspruch auf Ersatz des eigenen Schadens. Der Vorausfahrende drosselte plötzlich sein Tempo stark ab, weil er ein Wendemanöver durchführen wollte. Der Hintermann erkannte das Manöver nicht und setzte zum Überholen an. Der Wende-Vorgang wurde jäh unterbrochen. Das OLG befand, dass Wenden ein besonders gefährlicher Vorgang sei, der äußerste Sorgfalt nötig mache, erst recht an einer Stelle, an der es verboten ist. Da der „Wendler“ den rückwärtigen Verkehr nicht bemerkt hatte, hat er wohl offensichtlich auch gegen seine Rückschaupflicht verstoßen. All das wurde für grob verkehrswidrig bewertet, so dass es auf ein Mitverschulden des anderen Verkehrsteilnehmers nicht ankam. Den eigenen Schaden konnte der Unfallverursacher nicht, auch nicht teilweise, ersetzt verlangen.
Urlaubsgrüße aus...
Nicht nur in Deutschland, sondern auch in beliebten Urlaubsländern drohen empfindliche Bußgelder bei zu schnell fahren oder anderen Verkehrsverstößen.
In den Niederlanden muss man bei Parkverstößen seit dem 1. März 2023 mit bis zu 110 € rechnen. Bei 20 km/h zu schnell sind mit bis zu 195 € zu rechnen. Bei Handybenutzung am Steuer werden 380 € fällig, Alkohol am Steuer bis zu 300 €. (Quelle: https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/ausland/bussgeld-niederlande/).
In Italien werden die Parkverstöße mit einem Bußgeld ab 45 € geahndet, für 20 km/h zu schnell werden 175 € fällig. Alkohol am Steuer wird mit 545 € geahndet. Hierbei handelt es sich um Mindestbußen tagsüber, welche nachts (22-7 Uhr) um ein Drittel höher ausfallen können. (Quelle: https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/ausland/bussgeld-italien/).