Wo der 1. November ein Feiertag ist
Allerheiligen ist ein gesetzlicher Feiertag in
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
Wo der 31. Oktober ein Feiertag ist
Der Reformationstag ist ein gesetzlicher Feiertag in
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Niedersachsen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Zweitwohnungssteuer mancher Städte verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer Entscheidung vom 24.10.2019 die Zweitwohnungssteuer in den bayrischen Gemeinden Oberstdorf und Sonthofen für verfassungswidrig erklärt. Wenn Universitätsstädte und Urlaubsorte eine Zweitwohnungssteuer erheben, dürfen sie bei der Berechnung sich nicht mehr auf Daten aus den 1960er-Jahren stützen. In Oberstdorf und Sonthofen wurden bislang die Werte der Einheitsbewertung basierend auf den Wertverhältnissen von 1964 herangezogen und dann über einen Verbraucherpreisindex auf heutige Verhältnisse hochgerechnet. Dadurch entstehen (willkürliche) Verzerrungen, die unzulässig sind.
Über 5.000 EUR Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Biss durch freilaufenden Hund
Der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat einem Hundehalter wegen einer Bissverletzung am Kopf ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 EUR und Ersatz für Verdienstausfall in Höhe von 3.100 EUR zugesprochen.
Der Kläger war im November 2015 mit seinem Hund, einer Bulldogge, im Bereich Weinheim spazieren. Der Hund des Klägers war angeleint. Die beklagte Hundehalterin wollte ihren Hund, einen Terrier, ebenfalls ausführen. Der Terrier sprang, als die Beklagte den Kofferraum öffnete, nicht angeleint aus dem Fahrzeug und lief auf den Kläger und dessen Hund zu. Im Verlauf des folgenden „Gemenges“ kam der Kläger zu Fall und wurde im Gesicht gebissen. Die Bisswunde des Klägers am Ohr musste genäht, die Wunde unterhalb des Auges ärztlich versorgt werden. Der freiberuflich tätige Kläger war fünf Tage arbeitsunfähig und hat eine Narbe davon getragen.
LG Osnabrück: Schadensersatzansprüche gegen VW sind nicht Ende 2018 verjährt
Schadensersatzklagen wegen Abgasmanipulation der Motoren EA 189 von Volkswagen sind nicht Ende 2018 verjährt. Zwar ist das Urteil des LG Osnabrück vom 3.9.2019 noch nicht rechtskräftig, weil Volkswagen Berufung eingelegt hat, doch überzeugt die Entscheidung, weil sie die Gesetzeslage berücksichtigt. Denn die dreijährige gesetzliche Verjährungsfrist beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB erst zu laufen, wenn dem Anspruchsberechtigten (also jedem Kläger) die wesentlichen Umstände, auf denen sein Anspruch beruhen soll, im bekannt sind.