StPO-Reform: Was sich bei Strafverfahren künftig ändert
Der Bundestag hat Anfang November ein Gesetz zur „Modernisierung des Strafverfahrens“ verabschiedet. Inhaltlich geht es um die Erweiterung bei DNA-Analysen auf mehr Treffer-Merkmale, eine zügigere Hauptverhandlung und jetzt auch Telekommunikationsüberwachung bei Wohnungseinbrüchen.
Pflegeheimkosten steigen dramatisch: wer soll das bezahlen?
Schon bislang war der Eigenanteil für einen Platz im Pflegeheim für Familienangehörige eine nicht unerhebliche Belastung. Denn die Pflegeversicherung trägt nur einen Teil der Pflegekosten. Hinzu kommen noch Kosten für Heimbewohner und Verpflegung von Heimbewohner. Allein in Baden-Württemberg beträgt der Eigenanteil für reine Pflege € 953,00 pro Monat. Wenn der Betroffene das nicht bezahlen kann, werden oftmals Familienangehörige herangezogen.
Ferkel erheben Verfassungsbeschwerde
Noch immer werden Ferkel in Deutschland ohne Betäubung kastriert. Erst 2020 soll damit Schluss sein. Die Tierrechtsorganisation PETA zieht nun vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Das Besondere daran: Die Beschwerde erfolgt im Namen der männlichen Ferkel.
Erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte treten Tiere selbst als Beschwerdeführer vor dem BVerfG auf. PETA will erreichen, dass auch Tiere – wie hier die Schweine – als Träger eigener Rechte anerkannt werden.
Ignoranz von Harald Seiz / Kartabars gegenüber BaFin-Anweisungen wird zum Risiko für Anleger
Das Handelsblatt vom 27.11.2019 berichtet, dass Harald Seiz die Anweisungen der Bundesfinanzaufsicht ganz bewusst nicht beachte, weil er BaFin für unzuständig hält. Das könnte sich als unklug erweisen, denn die Firmenzentrale sitzt letztlich in Stuttgart. Wer ein unerlaubtes Geschäft (weiter) betreibt, macht sich strafbar. Warum lässt Harald Seitz es hierauf ankommen? Ein handfester Grund könnte sein, dass Harald Seitz und seine Firmengruppe die Kundengeschäfte gar nicht mehr rück abwickeln kann, weil das eingenommene Geld (etwa die Hälfte) als Provisionen an die Vertriebsleute ausgeschüttet worden sind und damit gar nicht mehr vorhanden ist. In einem solchen Fall sollte jeder Anleger im eigenen Interesse möglichst schnell selbst Rückabwicklung verlangen.
Muss die Krankenkasse nach einer fehlgeschlagenen Schönheits-OP einspringen?
Ja, möglicherweise aber nur zum Teil. Es kommt auf den Einzelfall an.
Ästhetische Operationen, die medizinisch nicht notwendig sind (Brustvergrößerung, ästhetische Nasenkorrektur, Augenlidstraffung) muss der Betroffene in der Regel selbst bezahlen. Die Krankenkassen beteiligten sich hieran nicht. Kommt es aber später zu Komplikationen oder ist eine Folgeoperation erforderlich, springen die gesetzlichen Kassen meist ein. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich nach einer Brustvergrößerung durch eine Kapselfibrose das Gewebe verhärtet und eine Entzündung herausbildet.