Bei der Suche nach dem richtigen Domainname Anwalt hinzuziehen
Einen passenden Domainnamen zu finden ist gar nicht so einfach. Die einschlägigen Begriffe für fast alle Branchen sind in der Regel schon vergeben. Dennoch sollte man sich nicht blind auf noch freie Begriffe stürzen. Bei der Suche ist einiges mehr zu beachten:
Entscheidung des Berliner Landgericht vom 9. September ist nicht hinnehmbar
Entscheidungen der Gerichte ergehen im Namen des Volkes. Und daran müssen sie sich auch jederzeit messen lassen. Die Entscheidung des Berliner Landgerichts vom 9. September 2019 im Hinblick auf die Hasskommentare gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast haben wir dieser Vorgabe gemessen. Die Kernaussage der Entscheidung war, dass gegen Frau Künast gerichtete Kommentare bei Facebook wie „Drecksfotze“ oder „Stück Scheiße“ nach Meinung der Richter sich gerade noch „haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren“ bewegt hätten und deshalb die Klage von Frau Künast wegen Diffamierungen unbegründet sei.
Gerichtliche Billigung von Umgangsregelungen
Ist eine Umgangsregelung beim Familiengericht anhängig, so kommt erst dem Billigungsbeschluss durch das Familiengericht die verfahrensabschließende Wirkung zu. Dies folgt daraus, dass das Familiengericht auch im Falle einer Einigung der Eltern dennoch eine abweichende Regelung treffen kann, wenn die von den Eltern getroffene Vereinbarung dem Kindeswohl widerspricht (§ 156 Abs. 2 FamFG). Deshalb schließt erst der Billigungsbeschluss das Verfahren ab.
Bei Missachtung des Radweges haftet der Fahrradfahrer alleine
Bei ausgeschilderten Radwegen besteht für Radfahrer auch ein Benutzungszwang. Radfahrer, die dieser Pflicht nicht nachkommen, riskieren ein Bußgeld. Bei einem Unfall kommt es noch schlimmer. Der Fahrradfahrer haftet allein, wenn er beispielsweise mit einem geparkten Auto kollidiert. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg muss dem Radfahrer nicht erst ein konkretes Verschulden nachgewiesen werden.
Kein Freund, der Baum
Zumindest wenn er in Nachbars Garten oder Nachbars Grundstück steht. Ein Nachbar muss natürliche Immissionen hinnehmen, die von einem Baum ausgehen, wenn dieser den Mindestabstand zur Grundstücksgrenze einhält (hier 2 m). In Baden-Württemberg wollte ein Grundstückseigentümer die Bäume auf Nachbars Grundstück fällen lassen, weil Pollen, Laub, Zapfen und dabei auch auf seinen Besitz fallen.