Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung und Fahrverbot
Die Verurteilung zu einer Geldbuße wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung ist rechtswidrig, wenn das Gericht ein Augenblicksversagen ohne ausreichende Feststellungen verneint hat. So entschied es das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg. Die Richter erläuterten in ihrer Entscheidung, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein sogenanntes Augenblicksversagen einem Fahrverbot grundsätzlich entgegenstehe.
Kuckuckskinder sind häufiger als gedacht
Nach Untersuchungen und Studien der letzten Jahre sind mindestens zwei Prozent aller Väter nicht die biologischen Väter, wissen es aber nicht. Hegt der "Ernährer" einen Verdacht liegt er überdurchschnittlich richtig, in Russland zu 15 Prozent, in USA und Schweden sogar zu 50 Prozent, in Deutschland im Schnitt immerhin noch zu 17 Prozent. Aber auch diese Zahlen dürften untertrieben sein. Nicht bekannt ist, wie hoch die tatsächliche Dunkelziffer ist.
(Quelle: Axel Mayer, Zweifelhafte Vaterschaft, Kuckuckskinder häufiger als gedacht in Handelsblatt vom 07.01.2010)
Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch darf gegen den Willen des Volljährigen ein Betreuer grundsätzlich nicht bestellt werden. Hiervon sind nur ganz enge Ausnahmen möglich. Das hat der BGH in einer aktuellen Entscheidung klargestellt. Verweigert ein Volljähriger einen Betreuer, kommt es auf seine Einsichtsfähigkeit und dessen Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln, an. Fehlt es an einem dieser beiden Elemente, liegt kein freier, sondern nur ein natürlicher Wille vor.
Mieter verursacht Brand - trotzdem trifft den Vermieter die Pflicht zur Beseitigung
In der Mietwohnung brannte es. Der Mieter hat diesen Brand leichtfertig verursacht. Trotzdem begehrte diese Beseitigung der Brandschäden und mindert die Miete.
Der Bundesgerichtshof (BGH) gab dem Mieter grundsätzlich Recht. Warum?
Kindesumgang: Vollstreckung eines Umgangstitels
Im Vollstreckungsverfahren wird die Rechtmäßigkeit der gerichtlichen Entscheidungen nicht überprüft.
Neue Umstände können der Vollstreckung eines Umgangstitels nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe jedoch zur Wahrung des Kindeswohls entgegenstehen.
Voraussetzung dafür ist, dass darauf ein zulässiger Antrag auf Abänderung des Ausgangstitels und auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gestützt ist. Zudem müssen gewichtige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die zur Vollstreckende gerichtliche Entscheidung keine dem Wohl des Kindes dienliche Umgangsregelung mehr enthält. [OLG Karlsruhe, 18 WF 11/14]Q: WCR 10/14