Mieter verursacht Brand - trotzdem trifft den Vermieter die Pflicht zur Beseitigung
In der Mietwohnung brannte es. Der Mieter hat diesen Brand leichtfertig verursacht. Trotzdem begehrte diese Beseitigung der Brandschäden und mindert die Miete.
Der Bundesgerichtshof (BGH) gab dem Mieter grundsätzlich Recht. Warum?
Kindesumgang: Vollstreckung eines Umgangstitels
Im Vollstreckungsverfahren wird die Rechtmäßigkeit der gerichtlichen Entscheidungen nicht überprüft.
Neue Umstände können der Vollstreckung eines Umgangstitels nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe jedoch zur Wahrung des Kindeswohls entgegenstehen.
Voraussetzung dafür ist, dass darauf ein zulässiger Antrag auf Abänderung des Ausgangstitels und auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gestützt ist. Zudem müssen gewichtige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die zur Vollstreckende gerichtliche Entscheidung keine dem Wohl des Kindes dienliche Umgangsregelung mehr enthält. [OLG Karlsruhe, 18 WF 11/14]Q: WCR 10/14
Vollstreckungsabteilung jagt "Bäckerkönig"
Der Ex-Bäckerkönig aus dem Saarland, der sich immer gerne im Scheinwerferlicht gesonnt hat, führt jetzt ein Schattendasein". Allerdings mit Zähnen, die er nie bezahlt hat. Daher betreiben wir ihn. Die BILD berichtet hierüber in ihrer Saarlandausgabe vom 19.11.2014. Klicken Sie hier"
"Waldmeister" ist kein zulässiger Vorname
Der Name „Waldmeister“ ist für ein Kind im Personenstandsregister nicht eintragbar. Mit dieser Entscheidung wies das Oberlandesgericht (OLG) Bremen ein Elternpaar in die Grenzen. Die Richter machten deutlich, dass das Wort „Waldmeister“ im deutschen Sprachraum u.a. mit einer Bezeichnung für Speiseeis, einer Geschmacksrichtung in Erfrischungsgetränken, einem Beruf und vor allem mit einer Pflanze assoziiert werde.
Geschäftsführer der Enorm Verlagsgesellschaft haftet für "Medienbrief" persönlich
Die vermeintlich lukrativen Medienbriefe des ehemaligen Verlegers Norbert Fuhs entpuppen sich nach Darstellung der Neuen Osnabrücker Zeitung immer mehr als verseuchte Papiere. Das gilt sogar für diejenigen Gesellschafter (Anleger), die die Medienbriefe in den letzten vier Jahren abgestoßen und aufgekündigt hatten. Der ehemalige Verleger Norbert Fuhs hatte Anlegern bei Kündigung die Einzahlungsumme regelmäßig vollständig erstattet um zu verschleiern, dass der Verlag erhebliche Verluste gemacht hatte.