Obwohl das Arbeitsverhältnis seit den achtziger Jahren bestand, durfte der Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden, nachdem dieser seinen Chef unter anderem mit den Worten „Ich stech‘ Dich ab“ bedroht hatte. Aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung war eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich.

Obwohl der Mitarbeiter von einer öffentlichen Telefonzelle aus anrief und sich nicht zu erkennen gab, erkannte der Arbeitgeber den Mitarbeiter an seiner markanten Stimme.

 

[Quelle: Arbeitsgericht Düsseldorf, 7 Ca 415/15, Urteil vom 15.8.2016]