Biegt ein Vorausfahrender nach links ab, ohne zu blinken, und kollidiert dabei mit einem überholenden PKW, haftet er voll. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München klargestellt. Für das OLG stand folgender Sachverhalt fest: Die Fahrerin des den Unfall verursachenden PKW fuhr auf einer 5,4 Meter breiten Fahrbahn rechts orientiert und ohne den Fahrtrichtungsanzeiger zu setzen plötzlich unter Verletzung der zweiten Rückschaupflicht nach links ab in ein Grundstück. Sie hatte daher die höchste Sorgfaltspflicht zu erfüllen, die die Straßenverkehrsordnung kennt. Der überholende deutlich schnellere PKW wäre bei Wahrnehmung der Rückschaupflicht jederzeit erkennbar gewesen.

 

Die Fahrerin räumte selbst ein, zunächst den hinter ihr befindlichen PKW gesehen zu haben, vor dem Abbiegevorgang aber nicht mehr darauf geachtet zu haben. Soweit sie angab, ca. drei Meter vor dem Abbiegen geblinkt zu haben, wäre das nicht rechtzeitig gewesen. Denn der hinter ihr befindliche Fahrer hatte sich hierauf nicht mehr einstellen können. Für ihn war der Unfall daher vermeidbar.

 

[OLG München, Urteil vom 22.07.2020, Az. 10 U 601/20]