Nachdem in Iphofen (Deutschland) eine Kuh ihrer Schlachtung entkommen war, wurde sie von der Polizei verfolgt und mit einer Maschinenpistole erschossen. Es hat nun vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ein Nachspiel. Der Eigener und Rinderzüchter Freiherr von Crailsheim klagt nun gegen den Freistaat Bayern auf 3.000 € Schadensersatz. Diesen Preis hätte eine Kuh im Schlachthof erbracht. Durch die vorschnelle Tötung der Kuh ist diese nun nicht mehr als Schlachttier zu verwerten. Denn dazu hätte sich ein Tierarzt sich vor der „Exekution“ über den Zustand der Kuh ein Bild machen müssen. Der war zwar auf dem Weg, aber noch nicht da. Die Polizisten hielten die Kuh für einen Bullen und erschossen sie. Einen Vergleich vor Gericht lehnte der Freistaat Bayern ab. Der Freiherr hat nun gute Chancen, den Prozess zu gewinnen.

kann schnell einen Unfallschaden verursachen. Hierfür haftet der Hundehalter nicht nur haftungstechnisch. Er kann sich auch wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar gemacht haben bis hin zu einer Geldstrafe. Eine solche Strafe wird von der Haftpflichtversicherung nicht übernommen.

Oft erreichen E-Autos nicht die Reichweite, die die Hersteller angeben. Der ADAC hegt nun einen Verdacht: Es könnte sein, dass die Hersteller bei den Reichweiten-Angaben tricksen, um konkurrenzfähig zu bleiben.

 

Der ADAC führt gerade verschiedene Tests durch, um zu überprüfen, ob die Hersteller in Hinblick auf die Batteriekapazität hinter ihren Angaben zurückbleiben. Negativ aufgefallen ist bei den Tests unter anderem der VW ID.3: Der Hersteller wirbt mit 77 Kilowattstunden Speicherkapazität, von denen laut Test nur 69 kWh faktisch beim Kunden ankommen. Sollten die Hersteller die Angaben zur Speicherkapazität tatsächlich dermaßen „geschönt“ haben, steht der Automobilindustrie der nächste Skandal ins Haus: Kunden könnten, ähnlich wie beim Dieselskandal,  Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen und auch die Verfolgung strafbaren Handelns wäre möglich.

Viele Opfer von Gewalttaten und anderen Straftaten verzichten – freiwillig oder unfreiwillig – auf die ihnen zustehende Schadensersatzansprüche. Es geht nicht nur darum, dass der oder die Täter im Nachhinein strafrechtlich belangt werden, es geht auch um Schadenswiedergutmachung und Rehabilitation des Opfers. Das umfasst nicht nur den finanziellen Schaden, sondern auch Genugtuung in Form von Schmerzensgeld und Sicherungsansprüche vor Wiederholungen.

Oftmals wird argumentiert: „Bei dem oder den Tätern ist doch nichts zu holen!“ Das stimmt in vielen Fällen nicht und: Warum soll man darauf verzichten?

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Nach 20 Jahren erfahren Sie, dass Ihr geliebtes Kind doch nicht Ihr leibliches Kind ist.

So erging es 2017 einer Familie in Spanien. Im Zuge einer Unterhaltsklage der Großmutter gegenüber dem Vater ihrer angeblichen Enkelin kam durch einen DNA Test zufällig heraus, dass der Vater der 19-Jährigen nicht der biologische ist – die Mutter aber auch nicht.

So ein Schock stellt eine Familie vor viele Fragen: Werden die Kinder nun zurückgetauscht? Wie finde ich heraus, wer wirklich mein leibliches Kind ist? Will ich das überhaupt?

Und nicht zuletzt wirft die Verwechslung zweier Babys eine Vielzahl von juristischen Fragen auf, beispielsweise: Kann ich jemanden dafür verklagen, dass er oder sie mir das „falsche“ Kind im Krankenhaus gegeben hat?