Missbrauchsopfer können Schmerzensgeld von ihren Peinigern bis zum Ablauf von 30 Jahren verlangen, selbst wenn die zugrunde liegende Straftat strafrechtlich bereits verjährt ist.

 

Gerade bei Opfern aus Kirchenkreisen oder anderen Institutionen, wo Schutzbefohlene missbraucht werden, werden solche Straftaten oftmals erst Jahrzehnte später aufgedeckt, wenn zu viele Verstoße ans Licht kommen oder geschundene Personen sich trauen die Täter und Schuldigen anzugehen.

Im Juni 2021 sprach das Landgericht Limburg Tyler Jannaschk, einem schwer behinderten 12-jährigen Jungen, in einem Urteil das höchste Schmerzensgeld zu, das deutschlandweit von einem Gericht je festgelegt wurde

 

Der Junge hatte sich mit einem Alter von einem Jahr im Krankenhaus an einem Apfelstück verschluckt, während eine Krankenschwester ihm ein Medikament verabreichte. Die Sauerstoffzufuhr zu seinem Gehirn wurde dadurch zu lange unterbrochen. Das Gehirn hierdurch beschädigt.

Seither sitzt Tyler im Rollstuhl, kann aufgrund von Schleim in der Lunge nur schwer atmen und Arme sowie Beine nicht steuern.

 

Seine Mutter, Julia Jannaschk, kämpft seitdem um ein leichteres Leben für ihren Sohn. Durch Schmerzensgeld könnte die Familie Türen verbreitern oder das Badezimmer behindertengerecht umbauen, denn bis die Krankenkasse erforderliche Geräte genehmigt, kann es bis zu fünf Jahre dauern.

Noch nie in der Medizingeschichte wurde ein Impfstoff so schnell entwickelt und vor allem, zugelassen, wie der jene gegen Covid-19.

Doch was passiert, wenn nach der Impfung gegen Covid vermeintliche Impfschäden auftreten?

Herr Tobias Ulbrich, ein Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht und Verschwörungstheoretiker aus Düsseldorf, ist sich sicher: „Wir lassen Geimpfte nicht im Stich.“ Impfstoffhersteller sollen verklagt werden und die Geschädigten seien schadensersatzberechtigt.

Herr Ulbrich stützt sich auf die „V-AIDS“ -These (Das V steht für „Vakzin“). Nach dieser These sei die körpereigene Immunabwehr als Folge der Impfungen zerstört oder zumindest eklatant geschwächt.

Herr Ulbrich ist nicht der einzige Anwalt, der diese These vertritt. Auch die Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden hat etliche Klagen bezüglich vermeintlicher Impfschäden eingereicht.

Sind diese Anwälte die Retter der Geschädigten? Hat es sonst niemand verstanden?

Zur Beantwortung dieser Frage ist es notwendig, sich mit damit auseinanderzusetzen, welche Symptome überhaupt zu den anerkannten Impfschäden gehören.

Wer ein Fahrzeug mit einem sogenannten „Thermofenster“ gekauft hat, hat Anspruch auf Schadensersatz. Thermofenster decken unterschiedliche Temperaturbandbreiten ab, in denen die Rückführung der Abgase gedrosselt oder ganz abgeschaltet wird. Autohersteller hatten sich immer darauf berufen, dass dies dem Motorschutz diene. Der Europäische Gerichtshof sah darin letztlich eine Täuschung des Verbrauchers über den tatsächlichen Ausstoß von Schadstoffen. Der Bundesgerichtshof hat nun in einem Urteil mehrere Klagen, bei denen Schadensersatz abgelehnt wurde, seinerseits am 26.06.2023 aufgehoben und zurückverwiesen. Selbst wenn das Kraftfahrt-Bundesamt eine solche Technologie gebilligt hat, besteht grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Nach Angaben aus Justizkreisen sind mehr als 100.000 Verfahren in Deutschland wegen Thermofenstern noch anhängig. Unabhängig von Verjährungsfragen, könnten nun eine ganze Menge Verfahren hinzukommen.

Es geht um einen Missbrauchsfall im bayerischen Erzbistum Freising Anfang der 90er Jahre. Dass ein Pfarrer ein minderjähriges Opfer missbraucht hat, bestreitet weder der Täter noch das Erzbistum. Das besondere an der Sache ist, dass der damalige Kardinal Joseph Ratzinger einen Priester in der Kinder- und Jugendseelsorge eingesetzt hat, obwohl er wegen des Missbrauchsverdachts zuvor versetzt worden war. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass der spätere Pabst Benedikt XVI hier eine Mitverantwortung trägt.

 

Aufsehen hat die Sache erregt, weil der emeritierte Papst jede Kenntnis abgestritten hat, ja sogar, dass er an einer bestimmten Sitzung, wo diese Sache Thema war, gar nicht teilgenommen habe. Diesen „Irrtum“ musste er später als unrichtig einräumen.