Die BILD- fragte kürzlich: Wie teuer wird die Davidstern-Lüge für Gil Ofarim noch werden?

 

Vielleicht war das Strafverfahren selbst noch der billigere Part.

 

Durch die falschen Anschuldigungen des Herrn Ofarim ist nicht nur ein Shitstorm über das Hotel hereingebrochen, das Hotel hat einen spürbaren finanziellen Schaden erlitten. Nach Veröffentlichung des Lügen-Videos im Oktober 2021 sind die Stornierungen in die Höhe geschossen auch Bewertungsplattformen und auf Google fanden sich plötzlich viele negativ Kommentare und offene Anfeindungen. Der Schweizer „Blick“ berichtet, dass über das Hotel auch ein Telefon-Terror hereinbrach und die ganze Hotel-Gruppe hatte darunter zu leiden und nicht nur das. Das benachbarte Westin Hotel in Leipzig das gar nichts mit dem „Westin“ zutun hat, soll terrorisiert worden sein.

 

Letztlich war genau das, was Gil Ofarim mit seinem Video bezwecken wollte.

Der Betreiber eines Einkaufszentrums haftet wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten für Schäden durch einen defekten Personenaufzug, wenn dessen Türschließmechanismus nicht regelmäßig gewartet und daher der Arm einer Benutzerin eingequetscht wird.

Oft erreichen E-Autos nicht die Reichweite, die die Hersteller angeben. Der ADAC hegt nun einen Verdacht: Es könnte sein, dass die Hersteller bei den Reichweiten-Angaben tricksen, um konkurrenzfähig zu bleiben.

 

Der ADAC führt gerade verschiedene Tests durch, um zu überprüfen, ob die Hersteller in Hinblick auf die Batteriekapazität hinter ihren Angaben zurückbleiben. Negativ aufgefallen ist bei den Tests unter anderem der VW ID.3: Der Hersteller wirbt mit 77 Kilowattstunden Speicherkapazität, von denen laut Test nur 69 kWh faktisch beim Kunden ankommen. Sollten die Hersteller die Angaben zur Speicherkapazität tatsächlich dermaßen „geschönt“ haben, steht der Automobilindustrie der nächste Skandal ins Haus: Kunden könnten, ähnlich wie beim Dieselskandal,  Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen und auch die Verfolgung strafbaren Handelns wäre möglich.

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Nach 20 Jahren erfahren Sie, dass Ihr geliebtes Kind doch nicht Ihr leibliches Kind ist.

So erging es 2017 einer Familie in Spanien. Im Zuge einer Unterhaltsklage der Großmutter gegenüber dem Vater ihrer angeblichen Enkelin kam durch einen DNA Test zufällig heraus, dass der Vater der 19-Jährigen nicht der biologische ist – die Mutter aber auch nicht.

So ein Schock stellt eine Familie vor viele Fragen: Werden die Kinder nun zurückgetauscht? Wie finde ich heraus, wer wirklich mein leibliches Kind ist? Will ich das überhaupt?

Und nicht zuletzt wirft die Verwechslung zweier Babys eine Vielzahl von juristischen Fragen auf, beispielsweise: Kann ich jemanden dafür verklagen, dass er oder sie mir das „falsche“ Kind im Krankenhaus gegeben hat?

Im Juni 2021 sprach das Landgericht Limburg Tyler Jannaschk, einem schwer behinderten 12-jährigen Jungen, in einem Urteil das höchste Schmerzensgeld zu, das deutschlandweit von einem Gericht je festgelegt wurde

 

Der Junge hatte sich mit einem Alter von einem Jahr im Krankenhaus an einem Apfelstück verschluckt, während eine Krankenschwester ihm ein Medikament verabreichte. Die Sauerstoffzufuhr zu seinem Gehirn wurde dadurch zu lange unterbrochen. Das Gehirn hierdurch beschädigt.

Seither sitzt Tyler im Rollstuhl, kann aufgrund von Schleim in der Lunge nur schwer atmen und Arme sowie Beine nicht steuern.

 

Seine Mutter, Julia Jannaschk, kämpft seitdem um ein leichteres Leben für ihren Sohn. Durch Schmerzensgeld könnte die Familie Türen verbreitern oder das Badezimmer behindertengerecht umbauen, denn bis die Krankenkasse erforderliche Geräte genehmigt, kann es bis zu fünf Jahre dauern.