Und das bis zu 30 Jahre lang nach dem Ereignis. Je mehr Zeit verstrichen ist, könnte allerdings schwieriger für die Beweislage werden. Oft stehen dann Zeugen oder äußere Beweismittel nicht mehr zur Verfügung.

Während der Hochphase von Corona hat häusliche Gewalt überproportional zugelegt. Beratungsstellen kommen zu dem Schluss: „Corona wirkte hier wie ein Brandbeschleuniger“.

Wenn Sie oder Bekannte Opfer von Gewalttaten (auch im familiären Umfeld) geworden sind, lassen Sie sich von einer gemeinnützigen Beratungsstelle oder von einem Anwalt, der speziell Opferrechte wahrnimmt, beraten.

Warten und hoffen, dass sich die Situation wieder beruhigt, wird oftmals enttäuscht. Hier gilt eine grundsätzliche Feststellung: „Wehret den Anfängen!“

In unserer Kanzlei sind Ansprechpartner für Opfer von Straftaten, die Rechtsanwälte Rafael Fischer, Nico Domonell und Oliver Hirt (Sekretariat: 07531/5956-10).

Ein heute 63 Jahre alter Mann hatte nach dem Einzug der Familie in ihr neu errichtetes Mannheimer Eigenheim im Jahr 2014 alsbald damit begonnen diese zu schikanieren. Dies reichte von ständigen, über das sozialadäquate Maß hinausgehenden, Beobachtungen vom eigenen Fenster aus, über nächtliche Klopfgeräusche an der Hauswand der Familie, bis hin zu wiederholten derben Beleidigungen und gipfelte in zwei konkreten Todesdrohungen im Jahr 2017.

 

Während sich der Mann am 01.04.2017 noch darauf beschränkt hatte, dem Ehepaar damit zu drohen, eine Pistole aus seinem Haus zu holen, lief er dem Ehemann am Abend des 27.07.2017 mit einem erhobenen Beil hinterher. Nur, weil der Ehemann fliehen konnte, wandte sich der Nachbar den beiden Kraftfahrzeugen des Ehepaares zu und schlug mit dem Beil auf sie ein, wodurch ein erheblicher Sachschaden entstand. Die Familie entschloss sich daraufhin zum Umzug, bezog zunächst für einige Monate eine Mietwohnung und erwarb sodann ein neues Eigenheim.

 

Die durch den Umzug entstandenen Kosten sowie die Nebenkosten für den Erwerb des neuen Hauses (Grundsteuer und Notarkosten), aber auch den Mindererlös aus der Veräußerung ihres verlassenen Familienheims, nachdem sie die Käufer auf die bisherigen Verhaltensweisen des Nachbarn hingewiesen hatten, sowie die bei der Veräußerung entstandene Maklercourtage wollten die Eheleute ersetzt haben. Sie erhoben gegen ihren ehemaligen Nachbarn daher eine Schadensersatzklage über insgesamt mehr als 113.000 €.


Das Landgericht Wien hatte die Klage eines Deutschen, der sich im Skiort Ischgl mit dem Virus Covid-19 infiziert hatte, den österreichischen Staat auf Schmerzensgeld, Heilungs- und Pflegekosten sowie entgangenen Verdienst verklagt. Das Landgericht Wien hat den Kläger vergangenes Jahr geradezu abblitzen lassen. Wir berichteten hierüber am 02.12.2021. Das Landgericht Wien argumentierte damit, dass das Pandemiegesetz in Österreich nur die allgemeine Volksgesundheit schützen würde, nicht aber konkrete Personen.

Für diese Aussage kassierte das LG Wien nun vom Oberlandesgericht Wien im Berufungsverfahren eine kräftige Ohrfeige. Das OLG geht von einer rechtswidrigen und schuldhaft erfolgten Fehlinformation an die Touristen aus, wofür eine grundsätzliche Haftung der Republik Österreich bestehe. Das Verfahren wurde durch das OLG an die I. Instanz zurückverwiesen und ließ auch eine Anfechtung vor dem obersten Gerichtshof zu, dass es sich hier um grundsätzliche Rechtsfragen handele.

Der Betreiber eines Einkaufszentrums haftet wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten für Schäden durch einen defekten Personenaufzug, wenn dessen Türschließmechanismus nicht regelmäßig gewartet und daher der Arm einer Benutzerin eingequetscht wird.

Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschied jüngst (Beschluss vom 24.09.2020 und 03.11.2020, Az. 11 U 61/20), dass Landwirte bei Fehlgeburten von Schafen infolge eines Wolfsangriffes keinen Anspruch auf Schadensersatz vom Land haben.

Bei dem betreffenden Sachverhalt handelte es sich um zwei Schäfer, deren Herden im Spätherbst 2018 mehrfach von einem Wolf angegriffen wurden, sodass letztlich zwölf Schafe starben und es bei 140 trächtigen Schafen zu Fehlgeburten kam. Daraufhin wurde der Wolf 2019 zum Abschuss freigegeben, da der Wolf zuvor mehrfach angeblich wolfsichere Zäune überwand. Dass der Wolf 2020 starb lag aber nicht an einem Abschuss, sondern einem Autounfall in Niedersachsen.