Klage von Corona-Opfern/Ischgl muss neu aufgerollt werden
Das Landgericht Wien hatte die Klage eines Deutschen, der sich im Skiort Ischgl mit dem Virus Covid-19 infiziert hatte, den österreichischen Staat auf Schmerzensgeld, Heilungs- und Pflegekosten sowie entgangenen Verdienst verklagt. Das Landgericht Wien hat den Kläger vergangenes Jahr geradezu abblitzen lassen. Wir berichteten hierüber am 02.12.2021. Das Landgericht Wien argumentierte damit, dass das Pandemiegesetz in Österreich nur die allgemeine Volksgesundheit schützen würde, nicht aber konkrete Personen.
Für diese Aussage kassierte das LG Wien nun vom Oberlandesgericht Wien im Berufungsverfahren eine kräftige Ohrfeige. Das OLG geht von einer rechtswidrigen und schuldhaft erfolgten Fehlinformation an die Touristen aus, wofür eine grundsätzliche Haftung der Republik Österreich bestehe. Das Verfahren wurde durch das OLG an die I. Instanz zurückverwiesen und ließ auch eine Anfechtung vor dem obersten Gerichtshof zu, dass es sich hier um grundsätzliche Rechtsfragen handele.
Wer haftet bei Angriffen von Wölfen?
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschied jüngst (Beschluss vom 24.09.2020 und 03.11.2020, Az. 11 U 61/20), dass Landwirte bei Fehlgeburten von Schafen infolge eines Wolfsangriffes keinen Anspruch auf Schadensersatz vom Land haben.
Bei dem betreffenden Sachverhalt handelte es sich um zwei Schäfer, deren Herden im Spätherbst 2018 mehrfach von einem Wolf angegriffen wurden, sodass letztlich zwölf Schafe starben und es bei 140 trächtigen Schafen zu Fehlgeburten kam. Daraufhin wurde der Wolf 2019 zum Abschuss freigegeben, da der Wolf zuvor mehrfach angeblich wolfsichere Zäune überwand. Dass der Wolf 2020 starb lag aber nicht an einem Abschuss, sondern einem Autounfall in Niedersachsen.
Fat Comedy loost gegen Oliver Pocher
Vielleicht hat Fat Comedy den Hype doch unterschätzt, als er im Frühjahr 2022 Oliver Pocher am Rande einer Boxveranstaltung vor den Augen der Besucher und der Kameras plötzlich eine Ohrfeige verpasste, nachdem er sich zuvor unschuldig an Pocher herangewanzt hatte. Strafrechtlich gilt sowas möglicherweise als hinterlistiger Überfall.
Was Fat Comedy bis heute nicht begriffen hat, dass er dafür eine Haftstrafe kassieren kann – auch ohne Bewährung. Zwar wird er zwischenzeitlich anwaltlich vertreten. Möglicherweise haben sich Mandant und Anwalt nicht richtig abgesprochen. Der äußerte nämlich, dass er seinem Mandanten im Nachhinein Leid täte und er würde sich um psychologische Behandlung begeben.
In der Praxis stichelt sein Mandant vielmehr weiter. Einmal hat er sich bei seinen Followern aus einer vermeintlichen Gefängniszelle gemeldet, was sich schnell als Fake herausstellte. Dann hat er die Männlichkeit von Oliver Pocher in Frage gestellt und er götzt sich daran, dass seine Aktion immernoch überall Thema ist. Fat Comedy versucht ganz offensichtlich über Oliver Pocher Bekanntheitsgrad zu erwerben.
Nach außenhin wirkt dies bestenfalls unglücklich. Wahrscheinlich sogar dumm. Die Anwälte von Oliver Pocher hatten zwischenzeitlich genau an dieser Stelle eingehakt und verlangten bestattliche Entschädigungssumme für Genugtuung (Schmerzensgeld). Laut BILD sollen es 100.000,00 € sein.
Weder Entschädigungs- noch Schadensersatzansprüche für coronabedingte flächendeckende Betriebsschließungen im Frühjahr 2020
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Frage entschieden, ob der Staat für Einnahmeausfälle haftet, die durch flächendeckende vorübergehende Betriebsschließungen oder Betriebsbeschränkungen auf Grund von staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der dadurch verursachten COVID-19-Krankheit entstanden sind.
Sachverhalt:
Der Kläger ist Inhaber eines Hotel- und Gastronomiebetriebs. Am 22. März 2020 erließ das beklagte Land Brandenburg eine Corona-Eindämmungsverordnung, wonach Gaststätten für den Publikumsverkehr zu schließen waren und den Betreibern von Beherbergungsstätten untersagt wurde, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen.
Der Betrieb des Klägers war in dem Zeitraum vom 23. März bis zum 7. April 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen, ohne dass die COVID-19-Krankheit zuvor dort aufgetreten war. Der Kläger erkrankte auch nicht. Während der Zeit der Schließung seiner Gaststätte bot er Speisen und Getränke im Außerhausverkauf an. Im Rahmen eines staatlichen Soforthilfeprogramms zahlte die Investitionsbank Brandenburg 60.000 € als Corona-Soforthilfe an ihn aus.
Der Kläger hat geltend gemacht, es sei verfassungsrechtlich geboten, ihn und andere Unternehmer für die durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erlittenen Umsatz- und Gewinneinbußen zu entschädigen.
Wohnmobil-Besitzer haben einen Anspruch auf Entschädigung
Viele, um nicht zu sagen die meisten Wohnmobile sind mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet. Die Abgaswerte werden oftmals um das zehn-fache überschritten. Das betrifft insbesondere Wohnmobile des italienischen Fahrzeugherstellers Fiat. Betroffen sind vor allem Wohnmobile von Dethleffs und Pilot, die mit einem Fiat Ducato-Motor ausgerüstet sind. Man kann nur jedem Wohnmobil-Besitzer dringend anraten, jetzt eine Überprüfung vorzunehmen. Unsere Kanzlei führt auf Wunsch eine kostenlose Erstbewertung durch.