In Hessen dürfen alle Einzelhändler ab sofort selbst entscheiden, ob sie die 3G oder die 2G-Regel umsetzen wollen. Ungeimpfte müssen im Zweifel Freunde oder Bekannte zum Einkaufen schicken. Für die Geimpften fallen in den Geschäften idR Regel jetzt die Abstand- und Maskenpflicht weg. ... Auf dem Weg zur Normalität.

Juristische Fallgestaltungen, wie sie in Examensaufgaben oftmals gestellt werden, sind oftmals „schwer um die Ecke gedacht“. Es eignet sich aber auch Fälle aus dem wirklichen Leben für Klausuren- und Examensfragen wie bspw. der folgende Fall: Heute morgen hat das „Frühstücksfernsehen“ und n-tv berichtet, dass in Dänemark ein Künstler Geldscheine im Wert von 70.000,00 € erhalten hat, um hieraus eine Bildcollage zu gestalten. Anstatt die Geldscheine auf eine Leinwand zu kleben, hat der Künstler Jens Haaning dem Kunstmuseum in Aalborg lediglich einige leere Bilderrahmen überlassen mit dem Titel „Nimm das Geld und verschwinde“. Zur Begründung meinte er nur: „Das ist Kunst“.

 

Es stellen sich juristisch 3 Hauptfragen: (1) Hat der Künstler den Auftrag erfüllt? (2) Muss der Künstler die erhaltenen Geldscheine zurückgeben? (3) Wäre das Verhalten des Künstlers in Deutschland strafbar? 

 

Einschätzung Antonia K., Stud. iur. Universität Konstanz, 9. Semester:

 

Der Auftrag des Museums lautete: Die Banknoten als Kunstwerk präsentieren. Das Kunstwerk besteht nun aber gerade darin, dass das Geld nicht ausgestellt wurde. 

Juristische Fallgestaltungen, wie sie in Examensaufgaben häufig vorkommen, sind oftmals „schwer um die Ecke gedacht“. Es eignen sich aber auch Fälle aus dem wirklichen Leben für Klausuren- und Examensfragen wie bspw. der folgende Fall: Heute morgen hat das „Frühstücksfernsehen“ und n-tv berichtet, dass in Dänemark ein Künstler Gelscheine im Wert von 70.000 € erhalten hat, um hieraus eine Bildcollage zu gestalten. Anstatt die Geldscheine auf eine Leinwand zu kleben, hat der Künstler Jens Haaning dem Kunstmuseum in Aalborg lediglich einige leere Bilderrahmen überlassen mit dem Titel „Nimm das Geld und verschwinde“. Zu Begründung meinte er: „Das ist Kunst“.

 

Es stellen sich juristisch 3 Hauptfragen:

 

(1) Hat der Künstler den Auftrag erfüllt?

 

(2) Muss der Künstler die erhaltenen Geldscheine zurückgeben?

 

(3) Wäre das Verhalten des Künstlers in Deutschland strafbar? 

 

Heute gab einer der übrigen Angeklagten, der seinerzeit Martin Winterkorn unterstellt war, bei Gericht an: "Er schickte mich weg mit der Aufforderung, die Unterlagen zu vernichten." Das soll schon 2012 gewesen sein. Die Abgasaffäre könnte Martin Winterkorn jetzt auf die Füße fallen. Vielleicht läßt er sich deshalb gerade am Fuß operieren ...

Zum Prozessbeginn um die strafrechtlich verantwortlichen Manager des Diesel-Skandals bei Volkswagen hat der Prozess ohne den „Hauptangeklagten“ Dr. Martin Winterkorn begonnen. Der hat sich wegen einer Fußoperation entschuldigt, sodass das Landgericht Braunschweig das Verfahren gegen Dr. Martin Winterkorn zur gesonderten Verhandlung und Entscheidung von dem übrigen Verfahren abgetrennt hat. Dennoch lässt der Prozessbeginn gegen die übrigen Beteiligten eine Ahnung zu, wie eng es um die Beteiligten, insbesondere um Martin Winterkorn steht. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat in den letzten Jahren viele Details zusammengetragen, die versprechen, dass der ehemalige Konzernchef viel früher die Problematik wusste, als er bisher zugab. Wenn das tatsächlich so ist, dann hat er auch vor dem Untersuchungsausschuss gelogen. Ob die dortige Falschaussage noch ins Gewicht fällt und nur noch eine Fußnote wert ist, wird man dann sehen.