Wer meint, dass das bestialische Kükenschreddern zwischenzeitlich der Vergangenheit angehört, der irrt. Weil das Töten männlicher Küken direkt nach dem Schlüpfen in Deutschland seit Jahresanfang verboten ist, weicht die Branche teilweise auf die europäischen Nachbarländer aus, um die Tiere dort töten zu lassen oder es werden Junghennen aus dem Ausland eingekauft, deren männliche Geschwister schon direkt nach der Geburt getötet wurden. Der Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft fordert daher, eine einheitliche gesetzliche Regelung in Europa, um die mörderischen „Ausweichmanöver“ abzuschaffen. Bis dahin werden männliche Küken eben nicht mehr in Deutschland, aber in Polen, Holland, Italien oder Frankreich „geschreddert“.

 

Bis dahin sollte man alle Unternehmer, die auf dem deutschen Markt tätig sind, anzeigen und strafrechtlich verfolgen, wenn sie zum Zwecke der Entledigung der Bruderhähne Legehennen im Ausland kaufen, bei denen die Brüder bereits getötet wurden. Wer die gesetzliche Regelung so umgeht, macht sich in Deutschland strafbar.

Es war in den letzten Tagen nicht mehr zu ertragen, wie die Bundesverteidigungsministerin in einer ernsthaften Gefahrenlage sich derart plump und unbeholfen benimmt. Christine Lambrecht musste sich schon anhören, dass sie unfähig ist, dass sie auch eine Schande für Deutschland ist. Dies dürfte alles zutreffen.

 

Es geht aber hier auch konkret um Menschenleben, die die Bundesverteidigungsministerin in Stellvertretung für Deutschland gefährdet, indem sie nichts oder nicht genügend unternimmt, schon gar nicht das, was möglich wäre. Diese Passivität könnte den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung im Sinne von § 323 c StGB erfüllen. Wir haben die Staatsanwaltschaft Berlin gebeten, gegen die Bundesverteidigungsministerin strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten und haben deswegen konkret Strafanzeige erstattet.

Baden-Württemberg setzt künftig auf die digitale Strafakte. In einem Pilotprojekt probt Ulm den Abschied von der Papierakte. Staatsanwälte, Richter und Polizisten sollen die notwenigen Daten elektronisch eingeben. In einem ersten Schritt setzt das Polizeipräsidium, die Staatsanwaltschaft sowie das Amtsgericht Ulm die elektronische Strafakte ein. Bis 2025 sollen die übrigen Gerichte und Behören in Baden-Württemberg folgen. Der Austausch soll über eine verschlüsselte „Datenautobahn“ einhergehen. Auf die elektronische Strafakte sollen dann die Beteiligten Behörden zugreifen, aber auch die Verteidiger oder Nebenklägervertreter.

Die beiden früheren britischen Premierminister Gordon Brown (Labour) und John Major (Konservative) haben sich für ein gesondertes Kriegsverbrechertribunal für die Ukraine ausgesprochen. Hintergrund ist, dass eine Anklage gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wegen des Befehls zum Angriffskrieg gegen die Ukraine praktisch unwahrscheinlich sei, sagte Gordon Brown der BBC.

Die künftige Adresse der Russischen Botschaft in Berlin wäre dann: Wolodymyr-Selenskyj-Platz 1-3 in 10117 Berlin

 

Der Initiator Bernhard Maria möchte erreichen, dass der Abschnitt der StraßeUnter den Linden 63-65  ab sofort  in "Wolodymyr-Selenskyj-Platz 1-3 umbenannt wird. Maria weiter: „das geschehe in Anerkennung von Wolodymyr Selenskyj, dem womöglich letzten frei gewählten Präsident der Republik Ukraine. Die Initiative soll einen mutigen Europäer ehren. Jedes Zeichen der demokratischen Entschiedenheit, jedes Bild der Unterstützung für den gewählten Präsidenten einer überfallenen Nation, jedes Lachen im Angesicht der Bedrohung, könnte das Sandkorn sein, das hilft, die Zerstörung zu bremsen.

 

Das ist rechtlich durchaus möglich. Die Initiative hat sich bei der Stadt Berlin deswegen schon rechtlich erkundigt und hält fest: