Heute beginnt das Verfahren einer Klage der Ukraine gegen Russland und einem damit verbundenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Einstellung sämtlicher Militäraktionen. Die öffentlichen Anhörungen in dem Dringlichkeitsverfahren sollen heute und morgen stattfinden.

 

Inhaltlich geht es um die Behauptung Russlands, dass die Ukraine in den Gebieten Luhansk und Donezk, gegenüber der russischen Minderheit, einen Völkermord beginge. Dies behauptete Putin in einer öffentlichen Fernsehansprache vom 21.02.2020, um den Einmarsch in die Ukraine zu rechtfertigen. Beweisen ist Russland dann in der Folge schuldig geblieben. Russland muss jetzt in diesem Verfahren Beweise vorlegen, sonst droht ein Urteil, wonach der Angriff auf die Ukraine als Überfall und bewusster Völkermord eingestuft wird. Dann wäre Russland ab sofort ein „Schurkenstaat“. Die Folge wäre die Aufforderung zur Einstellung sämtlicher Kampfhandlungen. Auch wenn der Internationale Gerichtshof die Einstellung von Kampfhandlungen nicht umsetzen kann, hat dies öffentliches Gewicht.

Neujahr: Der gute Vorsatz ist gefasst, die Motivation hoch und ein Fitnessstudiovertrag mit langer Laufzeit abgeschlossen. Fünf Wochen später die Motivation ist im Keller, dass Fitnessstudio wird nicht mehr besucht und fortan werden völlig sinnlos Gebühren bezahlt. Der lästige Vertrag gerät in Vergessenheit und wird deshalb nicht gekündigt. Das große Erwachen kommt dann, wenn sich der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert und man in der Kostenfalle sitzt. Ein Gefühl der Gefangenheit im Vertragswirrwarr.

 

Haben Sie sich wiedererkannt? Dann können Sie aufatmen. Seit diesem Dienstag, dem 01. März 2022 gelten für Verträge mit Fitnessstudios bundesweit neue Regeln. Durch das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ können Hobbysportler ihre Verträge leichter verlassen, selbst wenn sie Fristen verpassen. Doch nicht nur Fitnessstudioverträge sind betroffen, die neuen Regelungen greifen auch bei Mobilfunk-, Streaming-, Internetverträgen, sowie bei Zeitschriften Abos.

 

Keine Verlängerung mehr um ein Jahr.

 

Die meisten Fitnessstudioverträge verlängerten sich automatisch und ohne Vorwarnung um ein Jahr, wenn man die Kündigungsfrist von drei Monaten nicht eingehalten hat. Meistens stand dies irgendwo im Kleingedruckten (AGB). Durch das neue Gesetz ist dies nun nicht mehr möglich. Im Wesentlichen beinhaltet die neue Regelung zwei maßgebliche Vorteile für Verbraucher:

 

Kündigunsfrist auf einen Monat verkürzt

 

Die bisherige Kündigungsfrist von drei Monaten wird nun auf einen Monat verkürzt.

 

Automatische Verlängerung nur noch auf unbestimmte Zeit

UPDATE 04.03.2022 08:45 Uhr:

Der Bericht wurde bereits gestern verfasst und ist live zur Veröffentlichung "brandaktuell" geworden. Was passiert, wenn das Personal des Reaktors "hinwirft"? Kein russischer Soldat kann das managen.

 

Bislang scheut sich die Weltgemeinschaft direkt in der Ukraine einzugreifen, weil der russische Angreifer Wladimir Putin den Rest der Welt deutlich vor jeder Einmischung gewarnt hat, weil sonst eine atomare Auseinandersetzung droht. Aber tut sie das nicht schon so? Der Krieg von Russland gegen die Ukraine findet auf einem Gebiet statt, auf dem Kernkraftwerke stehen. Jederzeit könnte eines explodieren. Wie zur Warnung wird in diesem Krieg auch um das Kernkraftwerk Tschernobyl herumgekämpft. Was ist, wenn ein Kraftwerk förmlich in die Luft fliegt? Dann ist ein Großteil der Ukraine verseucht. Die Verseuchung macht dann aber an den Landesgrenzen keinen Halt, weder im Westen noch im Osten.

 

Was macht der Westen dagegen? Nichts. Er hat Angst vor Putin. Die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) versucht aus der Ferne zu beraten. Es muss ja nicht einmal ein Raketentreffer sein. Was ist, wenn die Stromversorgung, die die Brennstäbe kühlt aufgrund heftigen Beschusses, möglicherweise hundert Kilometer entfernt, die Stromversorgung unterbricht? Dann haben wir möglicherweise Fukushima.

 

Kann man sich bei der Situation wirklich noch zurücklehnen und abwarten? Die Lunte auf dem Pulverfass brennt bereits.

 

Altkanzler Gerhard Schröder ist dabei seinen Ruf in kürzester Zeit zu pulverisieren. Wenn die SPD von Unverständnis und Entsetzen spricht, ist das noch milde ausgedrückt. Altkanzler Schröder deckt mit seinem Verhalten die jüngsten Taten Wladimir Putins. Zieht sich Gerhard Schröder die böse Fratze des Krieges an oder stellt er nur unabsichtlich einen schlecht gemachten Altherrenwitz dar? Wenn man nach der Motivation von Gerhard Schröder schaut, ist es wohl purer Egoismus: Er will die Pfründe, die ihn finanziell seit geraumer Zeit einlullen, nicht hergeben und macht weiter, so lange es geht und verweist auf seine Kontakte zu Putin, die jederzeit einen Gesprächskanal bilden könnten. Ja er bietet sich bräsig als Vermittler an wegen seiner guten Beziehungen zu „Puttin“.

 

Ein solches Verhalten ist – insbesondere für einen ehemaligen Kanzler – an Naivität kaum zu überbieten, selbst wenn er die Tragweite altershalber anfangs nicht richtig eingeschätzt hat. Schröder wurde in den letzten Tagen wiederholt „geweckt“: Von der SPD, von Sozialen Medien und Sportvereinen, von der Öffentlichkeit, von der Presse, kurz gesagt von Allen. Schröder macht aber weiter, wie man es von ihn in den letzten Jahren gewohnt war. 

Was kann nach dem Ausschluß vom SWIFT noch kommen? Viel!

Man sollte Putin und seine Getreuen bereits jetzt vorrechnen, dass sie für sämtliche Kosten aufzukommen haben, die der kriegerische Überfall auslöst. Kosten für humanitäre Hilfe, Kosten für Aufname und Versorgung von Flüchtlingen auf Euro und Cent. Die Ukraine ist im Moment Hauptgläubiger. Finanziell kann sich Putin einen solchen Krieg eigentlich gar nicht leisten.

Im Schadensersatzrecht gilt das Verursacherprinzip. Durch den Überfall auf die Ukraine lösen Wladimir Putin und Russland voraussichtlich einen Flüchtlingsstrom aus von vielleicht fünf Millionen Menschen. Das ist voraussehbar. Nur hat Putin und Russland das bislang nicht für sich eingepreist, obwohl sie die Urheber hierfür sind. Die Weltgemeinschaft und Weltöffentlichkeit könnte und sollte alle anfallenden Kosten, die die Zufluchtsländer aufzubringen haben, unmittelbar sofort Russland und Putin persönlich auferlegen und nun vorab eine Vorschusszahlung von beispielsweise 100 Milliarden Euro/Dollar einfordern.