Ein ausgeschiedener Mitarbeiter, der ein Geschäftsgeheimnis seines früheren Arbeitgebers schriftlichen Unterlagen entnimmt, die er während des früheren Dienstverhältnisses zusammengestellt und im Rahmen seiner früheren Tätigkeit befugtermaßen bei seinen privaten Unterlagen - etwa in einem privaten Adressbuch oder auf einem privaten PC - aufbewahrt hat,

Im April 2019 hat Deutschland endlich die EU-Richtlinie 202.016/943 zum Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen im Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen umgesetzt. Aber was ist ein Geschäftsgeheimnis? Die Legaldefinition lautet:

Die in Luzern ansässige TOP Inkasso GmbH fällt erneut mit Mahnschreiben für angebliche Forderungen eines windigen Branchenverzeichnisses mit dem Namen „Firmensuche24“ auf. Firmensuche24 ist unserer Ansicht nach glatter Betrug in tausenden von Fällen. Immer wenn ein Täuschungsformular versendet wird, das so aussieht, als müsste man einige Adressangaben korrigieren, setzt der Versender darauf, dass man das Papier nicht richtig liest und einen Zwei-Jahres-Vertrag in einem überflüssigen Branchenverzeichnis für viel Geld abschließt. Zum Glück hat sich die Rechtsprechung zwischenzeitlich geändert. Während früher Gewerbetreibende an solche versehentlichen Verträge gebunden waren (sie waren ja keine Verbraucher), werden diese Werbesendungen heute als „Täuschungsformular“ angesehen.

 

Es kann ja jedem angeraten werden: Nicht zahlen!

 

Erst recht nicht zahlen, wenn eine Mahnung von einem Inkassobüro kommt, wie hier von der TOP Inkasso GmbH aus der Morgartenstrasse 3 in CH-6003 Luzern.

Ausnahmsweise geht es mal nicht um Dieselfahrzeuge. Wie die Tageszeitung Welt berichtet, hat ein Bentley-Händler in Saudi-Arabien eine  Millionenklage vor dem Scharia-Gericht in Jeddah eingereicht, weil VW gegen ein Gebot des Propheten Mohammed verstoßen habe. Dieses lautet: „hintergeht euch nicht gegenseitig beim Handel“. Der Scheich und Autohändler Ghassan A. Al Sulaiman wird dem VW-Konzern vor, 2017 in Saudi-Arabien einen neuen Handelspartner gesucht zu haben. Auf Druck des Mutterkonzerns Volkswagen sei es dabei zum Bruch mit dem Scheich gekommen. Das sei nicht nur wettbewerbswidrig.

Die Zeitschrift Öko-Test scheiterte nun auch im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Die letzte Vertreterin der Öko-Test hat die Berufung nach richterlichen Hinweis des Berufungsgerichts in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen. Damit ist der Verlag endgültig mit dem Versuch gescheitert, ein konstanter Pharma-Unternehmen nach Ablauf der Lizenzvereinbarung zur Rechenschaft zu ziehen, weil angeblich – was bestritten wurde – noch vereinzelt Packungen mit dem Öko-Test Leben auf dem Markt gewesen seien.