Volkswagen tritt die Flucht nach vorne an
„Dieselgate“ wie der Skandal in der USA heißt, ist dort noch nicht ausgestanden. Das Oberste Gericht von Ohio hat Ende August geurteilt, dass trotz der bereits auf Bundesebene vereinbarten und bezahlten Strafen eigene weitergehende Sanktionen aussprechen kann.
Dies will Volkswagen verhindern und bring den Rechtsstreit deswegen notgedrungen vor den U.S. Supreme Court. Denn der Autokonzern befürchtet weitere Forderungen von mehr als 127 Milliarden Doller pro Jahr auf sich zu kommen. Die Tagesschau sprach dann davon, dass VW ein Ohio-Problem habe. Sollte der Oberste Gerichtshof gegen VW entscheiden und die Auffassung vertreten, dass die Anwendung „Clean Air Act“ auf VW nicht verhindere, dass der Bundesstaat Ohio aufgrund Eigener Gesetz zusätzlich Ansprüche gegen VW verfolge bestünde das Risiko, dass andere Bundesstaaten nachziehen.
AdBlue-Absprachen ein Hinweis auf Dieselbetrügereien?
Die EU-Kommission hat wegen rechtswidriger Kartell-Absprachen zu den sog. AdBlue-Tanks für die bessere Abgasreinigung aufgrund Harnstoff-Lösungen gegen Volkswagen und BMW ein Bußgeld verhängt i.H.v. 500 Millionen Euro gegen Volkswagen und 375 Millionen Euro gegen BMW. Die betroffenen Autohersteller geben gegenüber der Presse kleinlaut an, dass da etwas aus dem Ruder gelaufen sei. Man wolle die Bußgelder akzeptieren. Auch Daimler soll an dem Kartell beteiligt gewesen sein, soll aber von einer Kronzeugenregelung profitieren und deshalb straffrei bleiben, berichtet ntv.de.
Leistungspflicht von Betriebsschließungsversicherungen bei Schließung in Folge Corona
Der für Rechtsstreitigkeiten über Versicherungsverhältnisse zuständige 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat in zwei heute verkündeten Urteilen darüber entschieden, ob eine Betriebsschließungsversicherung auch dann eingreift, wenn die Schließung eines Hotel- bzw. Gaststättenbetriebs im „Lock-down“ aufgrund der Corona-Pandemie erfolgt ist. In einem Fall hat der Senat dabei einen Leistungsanspruch bejaht und in dem anderen Fall – bei anders formulierten Versicherungsbedingungen – einen Anspruch des Betriebsinhabers verneint. Entscheidend war jeweils die Frage, ob es der Versicherung gelungen war, die von ihr gewollte Beschränkung des Versicherungsschutzes auf einen Katalog von Krankheiten und Erregern, welcher das neuartige Corona-Virus nicht umfasst, in ihren Versicherungsbedingungen ausreichend klar und verständlich – und damit wirksam – zu regeln.
Das Risiko für den Bürgen
Wer für die Schulden eines anderen bürgt, muss im Zweifel auch bezahlen. Wer bürgt, übernimmt die Verantwortung für fremde Schulden. Beinahe einzige Voraussetzung ist, dass für den Bürgschaftsvertrag Schriftform gilt. Oftmals verlangen Banken und Vermieter eine selbstverpflichtende Bürgschaft. Neben der sogenannten Ausfallbürgschaft (hier muss der Bürge aufkommen, wenn beim Schuldner nichts mehr zu holen ist) sind sogenannte selbstschuldnerische Bürgschaften weit verbreitet. Gebräuchlich, aber für den Bürgen nicht ungefährlich ist der „Verzicht auf die Einrede der Vorausklage“. Im Klartext bedeutet das, dass der Bürge in Anspruch genommen werden kann, sobald der Schuldner nicht zahlt oder bisherige Ratenzahlungen einstellt. Der Gläubiger muss nicht etwa den Schuldner verklagen, sondern kann sich direkt an den Bürgen halten.
„Topf Secret“ darf Hygieneberichte über örtliche Restaurants weiterveröffentlichen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Eilanträge mehrere Betreiber von Gaststätten in Berlin, Hygieneberichte nicht zu veröffentlichen, zurückgewiesen. Die Online-Plattform mit dem Namen „Topf Secret“ dürfen weiter Hygieneberichte der Berliner Bezirksämter über örtliche Restaurants veröffentlichen. Verbraucher hätten ein Recht zu erfahren, ob in einem Restaurant lebensmittelrechtliche Kontrollen stattgefunden haben und ob es hierbei Beanstandungen gab. Rechtliche Grundlage für die Veröffentlichung bilde das Verbraucher Informationsgesetz (VIG).