Die Zeitschrift Öko-Test scheiterte nun auch im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Die letzte Vertreterin der Öko-Test hat die Berufung nach richterlichen Hinweis des Berufungsgerichts in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen. Damit ist der Verlag endgültig mit dem Versuch gescheitert, ein konstanter Pharma-Unternehmen nach Ablauf der Lizenzvereinbarung zur Rechenschaft zu ziehen, weil angeblich – was bestritten wurde – noch vereinzelt Packungen mit dem Öko-Test Leben auf dem Markt gewesen seien.

 

Damit ist das Urteil I. Instanz, über das wir berichtet haben, rechtskräftig geworden.

Siehe hier: http://www.lawinfo.de/index.php/36-ausgewaehlte-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/597-oeko-test-verlag-unterliegt-konstanzer-pharma-unternehmen