Martin Winterkorn ist einmal wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs, im Rahmen des Dieselskandals, angeklagt. Dieser Prozess soll Ende Februar 2021 beginnen.

 

Weiter angeklagt ist Martin Winterkorn wegen Marktmanipulation, weil er den Kapitalmarkt seinerzeit nicht rechtzeitig über die relevanten Geschehnisse bei VW informiert hat.

 

Dieses Verfahren hat die Staatsanwaltschaft (vorläufig) eingestellt, weil sie davon ausgeht, dass im Dieselverfahren Herr Martin Winterkorn eine Strafe zu erwarten hat, bei der das Verfahren wegen Marktmanipulation nicht mehr besonders ins Gewicht fällt. In Deutschland werden Gesamtstrafen nicht einfach zusammenaddiert, sondern in ein Gesamtrechtsverhältnis gesetzt. Da kann es tatsächlich sein, dass Herr Martin Winterkorn im Dieselverfahren bis zu 10 Jahre Haft erhält, das Verfahren wegen Marktmanipulation aber dann in einer Gesamtstrafe nur im geringen Maße Berücksichtigung finden könnte. Das wäre dann ein großes Verfahren mit Aufwand für wenig Strafe. Hier kann die Staatsanwaltschaft mit einem vorausschauenden Auge auf die zu erwartenden Sanktionen das weniger gewichtige Verfahren einstellen.

 

Das ist letztlich für Martin Winterkorn nicht zur Freude, sondern hat eher eine „Weckfunktion“. Martin Winterkorn muss im größten Wirtschaftsstrafprozess in Deutschland mit einer saftigen Strafe rechnen. Das scheint er auch zu wissen, denn seine Verteidiger feilen an einer medizinischen Kapitulation, die eine strafrechtliche Verurteilung aus gesundheitlichen Gründen verhindern soll.

Wer strafrechtlich oder behördlich auffällig wird, kann sich über die konkrete Problematik Folgeprobleme in anderen Lebensbereichen einhandeln, an die man anfangs gar nicht denkt. Bekannt ist, dass Alkohol- und Drogenkonsum zum Führerscheinentzug führen kann. Aber auch Drogenbesitz ohne Zusammenhang mit Straßenverkehr kann dazu führen, dass die Straßenverkehrsbehörde eine Unzuverlässigkeit annimmt und spätestens nach Abschluss der Ermittlungen einen Führerschein einzieht oder die Wiedererteilung von bestimmten Voraussetzungen abhängig macht.

 

Aber das ist noch nicht alles:

Der mitangeklagte Ingenieur im AUDI-Strafprozess wegen Diesel-Manipulation hat auch bei der weiteren Anhörung seine ehemaligen „Chefs“ Rupert Stadler und Wolfgang Hatz schwer belastet. Wie schon in der letzten Woche bekräftigte Giovanni Pamio, dass die Manipulation der Diesel-Fahrzeuge von oben herab delegiert wurde. Die Führungsriege suchte ganz bewusst nach „intelligenten Lösungen“, um Abgastests zu bestehen und Harnstoff einzusparen. Pamio sagte mit Blick auf die damalige Werbekampagne: „Wir sind nicht die Sauberen (Clean Diesel), sondern die Schmutzigen“.

 

Rupert Stadler soll zwar die Diesel-Motoren nicht selbst manipuliert haben, aber in Kenntnis der Manipulation den Verkauf weiterlaufen lassen. In der Nachbetrachtung muss man sagen: Totalversagen auf Führungsebene, insbesondere vom „schmutzigen Rupert“.

Wie die Tagesschau und der NDR berichtet, kam es jüngst zu einem Treffen der Verteidiger und der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Braunschweig, um den „Fahrplan“ für den VW-Betrugsprozess (Hauptrolle: Martin Winterkorn) zu besprechen. Der Prozess soll Ende Februar/Anfang März 2021 in der Stadthalle Braunschweig beginnen.

 

Zu diesem Termin soll der Verteidiger des Ex-Konzernchefs Winterkorn zwei Atteste vorgelegt haben, dass es um die Gesundheit seines Mandanten nicht gut bestellt ist. Offensichtlich soll damit zunächst erreicht werden, dass Verhandlungstage bei Gericht aufgrund des Gesundheitszustandes von Winterkorn nur verkürzt stattfinden können, was dann den Prozess auf jeden Fall in die Länge zieht.

In dem Strafverfahren gegen Rupert Stadler und Konsorten kamen gestern erstmals die Angeklagten zu Wort. Der Mitangeklagte Ingenieur und Motorenentwickler bei Audi, Giovanni Pamio hat den ehemaligen Audi-Boss Rupert Stadler und den früheren Technikvorstand (bei Porsche) Wolfgang Hatz schwer belastet. Er gab in einer Verlautbarung, die von seinem Verteidiger Rechtsanwalt Walter Lechner vorgetragen wurde, an: „Alle wussten Bescheid im Audi - Konzern als Ingenieur habe er gar keine Entscheidungskompetenz gehabt, das hatten die Vorstände. Der Verteidiger gab konkret an: „Kein Ingenieur entscheidet darüber auf eigene Faust. Das war eine strategische Entscheidung.“