Das Amtsgericht Frankfurt a. M. hat gegen eine Frau einen Strafbefehl wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte erlassen, weil diese anlässlich einer Polizeikontrolle einen der prüfenden Beamten bewusst und absichtlich angehustet hat. Die Frau hat eine Geldstrafe in Höhe von 1.440,00 € erhalten.

Erst ein DNA-Abgleich 2014 wies nach, dass die beiden Brüder McCollum und Brown als Teenager zu Unrecht des Mordes verurteilt wurden. Die Todesstrafe wurde seinerzeit in eine lebenslange Haft umgewandelt bis 30 Jahre später die tatsächliche Auflösung kam.

 

Jeder der Brüder erhält nun 31 Millionen Dollar Schadensersatz (für jedes Jahr der Gefangenheit sowie 13 Millionen an zusätzlicher Strafschadensersatz).

 

Wären die Täter in Deutschland verurteilt worden und wäre dort die lebenslange Haft über 30 Jahre abgesessen worden, würde auch das deutsche Gesetz einen Schadensersatz bereit halten, aber erheblich geringere Beträge.

 

Seit 2020 beträgt die Haftentschädigung pro Hafttag 75,00 EUR (der Deutsche Anwaltverein hatte mindestens 100,00 EUR gefordert). Im Jahr macht das 27.375,00 EUR (75,00 EUR x 365). Über einen Zeitraum von 30 Jahren entstehen damit gerade einmal lächerliche 821.250,00 EUR zusammen. Wäre in Deutschland ein verpfuschtes Menschenleben nur so viel wert?

Die Prozessordnung sieht bislang vor, dass ein Strafverteidiger nach Eingang der Urteilsgründe einen Monat Zeit hat, um die Revision zu begründen. Diese Frist ist nicht verlängerbar. Die Praxis zeigt, dass diese Frist in Großverfahren praktisch zu kurz bemessen ist. Im sog. NSU-Urteil umfasst das Urteil selbst 3.025 Seiten. Das Verhandlungsprotokoll umfasst nochmals ca. 11.300 Seiten. Man ahnt es schon: In der Praxis ist bei einer solchen Fülle eine ordentliche Revisionsprüfung und Fassung der Begründung eigentlich nicht seriös durchführbar.

Es ist der größte Betrugsfall in der BRD, der größte in der deutschen Geschichte. Es geht um Millionen betrogene Autokäufer. Der Chef des Weltkonzerns VW will von alldem nichts gewusst und erahnt haben. Zwischenzeitlich hat Volkswagen selbst Winterkorn in die Haftung genommen und verlangt von Winterkorn mehr als eine Milliarde Euro Schadensersatz. Bereits hier wurde gemauschelt. Der Schaden ist viel, viel höher. Vielleicht müssten sich die Aufsichtsräte hierfür noch verantworten. Tatsächlich zielt der Schadensersatzanspruch mehr auf den D & O - Versicherer (Directors and Officers Insurance, die Berufshaftpflicht für Führungskräfte) ab. Winterkorn soll bei der Zurich Versicherung versichert sein, in einer Versicherungshöhe von 500 Millionen Euro.

 

Wenn schon die Versicherung nicht reicht, weshalb wird dann Herrn Winterkorn weiterhin täglich eine Rente ausbezahlt in Höhe von € 3.100,00? Warum beschlagnahmt weder Volkswagen, noch die Staatsanwaltschaft das Vermögen von Herrn Winterkorn, insbesondere dass welches er an seine Frau transferiert hat?

In fast allen bisher entschiedenen Fällen zum Dieselskandal, insbesondere bei den Modellen von VW (EA189) wurde kein Einzelgutachten über den CO2-Ausstoß durchgeführt, wenn das Fahrzeug sich nicht auf dem Prüfstand befindet.

 

Genau das macht jetzt wohl dem Gericht, in der Strafsache Martin Winterkorn, „Kopfzerbrechen“. Das Gericht hat daher vorab an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Frage gestellt, ob die manipulierten Fahrzeuge im manipulierten Zustand immer noch die Grenzwerte einhalten oder nicht mehr. Das scheint so flächendeckend noch nicht überprüft worden zu sein, sodass den Diesel-Betrügern hier das Schlupfloch bleibt bzw. die Argumentation: Wir haben mit der Manipulation nur die Grenzwerte verbessert, ohne Manipulation liegen sie aber immer noch im zulässigen Bereich!“. Vielleicht fehlt zum Beweis des Gegenteils noch der Prozessbeweis im Strafverfahren.

 

Doch hat sich vorab das Bild gezeigt, dass ohne Prüfstandmanipulation im echten Fahrbetrieb die Grenzwerte um ein Mehrfaches überschritten werden, nach Einbau eines sogenannten Updates (wie regelmäßig vom KBA vorgeschrieben) ist der Ausstoß noch höher.