Die Staatsanwaltschaft Tübingen will unsere Anzeige gegen Donald Trump und Michael Richard Pence nicht verfolgen, weil die Beschuldigten „als Staatsoberhäupter der USA für ihr Regierungshandeln nicht nur während ihrer Amtszeit völkerrechtliche Immunität genießen, sodass eine Strafverfolgung dadurch ausscheide.“

 

Was den Oberstaatsanwalt ehrt, ist vielleicht zufälliges Glück für die beiden Herren. Im amerikanischen Recht gibt es für den Präsidenten weder eine Immunität, noch wird er vor Strafverfolgung geschützt. In Deutschland ist für gewählte Politiker zu deren Schutz Immunität gewährleistet und internationale Diplomatie gewährt auch fremden Staatsvertretern eine gewisse Immunität.

 

Eine interessante Frage wird sein, wenn die beiden Herren im November aus dem Amt gewählt würden. Dann sind fünf Jahre (Mindestverjährung der Straftat) noch nicht um. Selbst im Falle einer Wiederwahl, die nur vier Jahre umfasst, könnten sich die beiden Politiker kaum in die Verjährung retten, weil sie danach per Verfassung ihre Ämter loswerden.

Am  5. April haben wir die Presseerklärung von Frau Beate Bahner kommentiert und hierzu deutliche Worte gefunden. Manch Leser fand das zu deftig. Heute findet sich in der Bild um 16:10 als erstes folgende Mitteilung: 

 

Ermittlungen gegen Heidelberger Rechtsanwältin

Polizei und Staatsanwaltschaft Heidelberg ermitteln gegen eine Rechtsanwältin, die über das Internet öffentlich zum Widerstand gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen aufgerufen haben soll. Außerdem soll sie dazu aufgerufen haben, sich am Samstag bundesweit zu einer Demonstration zu versammeln, teilten die Behörden am Mittwoch mit. Neben der Staatsanwaltschaft Heidelberg werden die Ermittlungen vom Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizei geführt.

 

Wenn das mal nicht Frau Bahner ist ... müssten wir uns sehr täuschen.

Ein Deutscher ist nach einer Infektion mit dem Coronavirus in einer Klinik im australischen Perth gestorben. Zuvor war der Mann Passagier des im Westen Australiens festsitzenden Kreuzfahrtschiff „Artania“.

Nach Coronavirus-Fällen auf dem Kreuzfahrtschiff mit überwiegend deutschen Passagieren vor Australien fordern die dortigen Behörden eine rasche Abreise des Luxusliners. Die „Artania“ müsse schnellstmöglich nach Deutschland zurückfahren“, sagte der Regierungschef des Bundesstaates Westaustralien, Mark McGowan.

Das Kreuzfahrtschiff der in Bonn ansässigen Reederei Phoenix hatte vergangene Woche mit Dutzenden Coronavirus-Infizierten an Bord in Fremantle südlich von Perth (Australien) angelegt. Mindestens 23 am Coronavirus erkrankte Passagiere und 13 Crewmitglieder befinden sich noch in australischen Krankenhäusern. Es ist von noch mit viel mehr infizierten Passagieren zu rechnen. Der Großteil der mehr als 800 Passagiere war am Sonntag nach Deutschland ausgeflogen worden.

Zwei Wochen saßen die Passagiere auf der „Artania“ wegen des Coronavirus vor der australischen Küste fest. Eigentlich sollte die Südseekreuzfahrt von Sydney bis nach Tahiti gehen. Aber schon bevor das Schiff in See stach war klar, dass die Reise nicht wie geplant verlaufen würde. Die Reederei ging zu dem Zeitpunkt noch davon aus, dass es keinen Coronavirus-Infizierten auf dem Schiff geben würde. Ein Trugschluss – mittlerweile gibt es sogar den ersten Todesfall.

Dass sich die Ausbreitung des Coronavirus auch auf einem Kreuzfahrtschiff trotz angeblich ausreichender Schutzmaßnahmen nicht verhindern lässt, war vorhersehbar. Auf der „Artania“ befanden sich viele Personen auf engem Raum und viele Passagiere gehören der Risikogruppe an. Die Reederei und der Reiseveranstalter müssen sich nun hierfür verantworten – möglicherweise auch wegen fahrlässiger Tötung.

Das Kreuzfahrtschiff stach am 13.03.2020 in See. Seit dem 11.03.2020 spricht die Weltgesundheitsorganisation (WHO) von einer Coronavirus-Pandemie. Es war fahrlässig, dass die Kreuzfahrt überhaupt noch gestartet wurde! Wir prüfen daher, ob gegen die Verantwortlichen der Phoenix GmbH nicht Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung bei der deutschen Staatsanwaltschaft zu erstatten ist, egal unter welcher Flagge das Schiff fährt, egal wo sich der Tod ereignet hat. Die übrigen Passagieren sind auf Geschädigte, entweder weil sie gefährlich an Corona erkrankt sind oder weil sie wegen Corona große Ängste an Bord erlitten haben. Passagiere sollten sich das das nicht gefallen lassen und dieses eklatante Missmanagement nicht gefallen lassen. Es ist offensichtlich, dass man (wie in Ischgl) noch einmal Vollpension einsacken wollte. Ok, so funktioniert die Welt, nicht aber wenn mit Menschenleben gespielt wird

Kann sein. Dazu bedarf es nicht einmal einer Ausgangssperre. Wer weiß, dass er Corona hat oder Überträger ist und in dieser Kenntnis anderen Personen begegnet, macht sich strafbar, wenn sich der Gegenüber ansteckt. Letztlich ist das nichts anderes als bei der Strafbarkeit von Personen, die Aids haben. Lediglich die Übertragung ist einfacher. Aber auch das ist bekannt. Stirbt die Person, die nachweislich angesteckt wurde, geht es von Rechts wegen tatsächlich um Mord.

 

Aber auch, wer gedankenloser Spreader (Personen, die selbst nicht krank sind, aber anderer als Überträger infizieren sind) sind bei Nachweis für ihr Verhalten haftbar. Weil grob fahrlässig oder vorsätzlich, greift keine Haftpflichtversicherung.

 

Dass solche Inanspruchnahmen nicht an den Haaren herbeigezogen sind, wird die „Nachbearbeitung“ der Corona Folgen zeigen. Konkretes Beispiel: wir haben schon jetzt mehrere Mandate auf Schadensersatz gegen die Verantwortlichen Behörden und Barbetreiber in Ischgl. Wir recherchieren noch. Strafanzeigen und Schadensersatzklagen sind wahrscheinlich.

Die BILD berichtet am Samstag, 21.03.2020:

In Nigeria gibt es erste Vergiftungen durch das von US-Präsident Donald Trump (73) gelobte Malaria-Mittel im Kampf gegen das Coronavirus. Die Behörden in der Millionenmetropole Lagos berichten über erste Fälle von Chloroquin-Vergiftungen. Schon bevor Trump das Medikament für die Behandlung von Patienten angepriesen hatte, war es in Online-Netzwerken als „Heilmittel“ gegen das Virus bezeichnet worden und in einigen Vierteln der Stadt ausverkauft gewesen. Doch seit Trumps Pressekonferenz am Donnerstag sollen die Menschen vor allen Apotheken Schlange stehen!

Es ist auch hier ist wieder zu überlegen, ob  die Geschädigten in den USA und Nigeria Strafanzeige gegen Donald Trump stellen, weil er einfach gefährliche Fake-News verbreitet, ohne eine medizinische Ausbildung zu besitzen. Er ist kein Arzt und darf deshalb keine medizinischen Empfehlungen zur Einnahme bestimmter Medikamente aussprechen. In Deutschland ist eine solcher Verstoß gegen § 3 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 Heilmittelwerbegesetz (HWG) strafbar.